Geringsfügigkeit, oder wie läuft es

Hallo,

angenommen jemand kauft ein Tier für 30Euro, es stellt sich vielleicht ein Tag später heraus das dieses Tier einer Behandlung des Tierarztes bedarf. Die Behandlungskosten belaufen sich auf 20 die Medikamenten kosten auf 20euro.

Eine Reklamierung beim Züchter ist nicht machbar dieser lehnt ab, mit der Begründung das keine Garantie besteht…
Nach einem Brief an den Verkäufer mit Androhung rechtlicher schritte sagt dieser:
Ich zahle ihnen die 20euro Medikamenten kosten, mit einer Klage kommen sie sowieso nicht durch, die wird wegen geringfügigkeit abgelehnt…
stimmt das denn? Kann ich mir nicht vorstellen…

Das Tier ist auch nach der Behandlung geschädigt, also nicht zu gebrauchen, und hat einen Verwertungswert von max. 20€ …

Was denken Fachmänner darüber?

Danke

Daniel

Hallo daniel,
in bürgerlichen Streitigkeiten gibt es keine Grenze. In meiner zivilrechtsstation hatte sich meine Richterin damals aufgeregt, dass jemand 5 DM eingeklagt hat. Ja, ja, die rechtschutzversicherung machts möglich :smile:

Gruß
Barbara

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Danke für die schnelle Antwort, aber
Hallo danke für die Antwort,

kann man sagen wie hoch die Kosten für eine Klage wäre?

Danke & Gruss

Daniel

Hallo Daniel
die Kosten einer Klage bemessen sich nach dem streitgegenstandswert, hier Kaufpreis der Einbauküche.

gruß
Barbara

P.S. Es gibt sicher welche(ich habe ein Schreiben vom Gegenanwalt in dieser Richtung), die sagen würden, die Küche ist fester Bestandteil des Hauses. würde ich nicht so vertreten, man kann sie, ohne die substanz des Hauses zu beschädigen, wieder abbauen.

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