Hallo,
ANGENOMMEN eine Firma hat Ihren Firmenserver (kleiner PC)
in einem Raum stehen, der auch von anderen Personen,
die von anderen Firmen sind, zugänglich ist.
Macht sich diese Firma irgendwie strafbar?
Gibt es da irgendwelche juristische Grundlagen (Gesetze),
wie man einen Server zu schützen hat?
Wenn ja, wo kann man diese finden?
Vielen Dank!!!
Grüße
Serversicherung´s Pflicht gibt es nicht aber Beweisprobleme, wenn jemand mit dem Anschluss Mist baut
zum Beispiel K-Pornos oder sowas läd, wenn das Ding am Internet hängt.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
der Server wird doch mit einem schwer zu knackenden Passwort gesichert sein, oder?
Gruß,
Sandrin
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo.
Also etwas in der Art findest du hier:
http://www.bsi.de/gshb/deutsch/g/g05001.html
Als ich kann mir persönlich keinen frei zugänglichen Server in einer Firma vorstellen.
Das Risko ist viel zu groß.
Bei uns werden die Grundlagen vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik durchaus beachtet. (www.BSI.)
MfG
Jürgen
Welch ein Blödsinn!
Serversicherung´s Pflicht gibt es nicht aber Beweisprobleme,
wenn jemand mit dem Anschluss Mist baut
zum Beispiel K-Pornos oder sowas läd, wenn das Ding am
Internet hängt.
Selbstverständlich gibt es eine Pflicht zur Absicherung von Unternehmensservern. Diese ergibt sich spätestens dann, wenn auf diesem Server z. B. Personaldaten gespeichert sind, unter anderem aus den Sorgfaltspflichten für Unternehmen und aus dem Bundesdatenschutzgesetz.
Hier entstehen bei mangelhafter Absicherung nicht nur zivil-, sondern auch strafrechtliche Folgen für den Betreiber.
Serversicherung´s Pflicht gibt es nicht aber Beweisprobleme,
wenn jemand mit dem Anschluss Mist baut
zum Beispiel K-Pornos oder sowas läd, wenn das Ding am
Internet hängt.
Selbstverständlich gibt es eine Pflicht zur Absicherung von
Unternehmensservern. Diese ergibt sich spätestens dann,
und nur dann, als Sorgfaltspflicht, wenn es um Daten Dritter geht.
Jakob
wenn
auf diesem Server z. B. Personaldaten gespeichert sind, unter
anderem aus den Sorgfaltspflichten für Unternehmen und aus dem
Bundesdatenschutzgesetz.
Hier entstehen bei mangelhafter Absicherung nicht nur zivil-,
sondern auch strafrechtliche Folgen für den Betreiber.