Aufbewahrung von Rechnungen

Hallo,

wie lange sind Privatpersonen dazu verpflichtet Rechnungen (z.B Telefonrechnungen) aufzubewahren?
Angenommen eine Telefonrechnung (in der der Beleg für die Zahlung der vorrangegangenen Rechnung steht) wird einige Monate nach Erhalt entsorgt. Ist dann der Telefonanbieter in der Lage, angeblich noch ausstehende Zahlungen zu verlangen, obwohl diese natürlich geleistet wurden?

Vielen Dank
S.M.

Hallo Sabine,

beispielsweise Telefonrechnungen müssen immer 2 Jahre aufbewahrt werden. Rechnungen, die steuerrechtliche Relevanz haben müssen 10 Jahre aufbewahrt werden.

Freundliche Grüße
Margitta Struß

Hallo Namenvetterin !

Frag doch mal bei deiner Bank nach, die können doch auch Recherche über getätigte Überweisungen betreiben. Dauert zwar etwas und kann auch was kosten, ist aber wahrscheinlich billiger als die Telefonrechnung.

Grüße Sabine