Fitness-Studio-Vertrag

Meine Schwester ist seit gut einem halben Jahr Mitglied in einem Fitness-Studio. Sie hat einen Vertrag für eine Laufzeit von 2Jahren abgeschlossen. Sie möchte nun aber aus dem Vertrag raus, doch es gibt laut Studio keine Kündigungsmöglichkeiten. Der Grund, aus dem meine Schwester aus dem Studio austreten möchte, ist folgender: Sie ist beruflich sehr eingespannt, oft mehrere Tage von zu Hause weg und ab 01.November wird sie auch noch nebenbei studieren - also schafft sie es zeitlich sowie auch finanziell nicht mehr, das Fitness-Studio zu nutzen. Wer weiss Rat? Gibt es doch eine Möglichkeit aus dem Vertrag raus zu kommen? Liebe Grüsse

pacta sunt servanda
Servus Michaela !

Wie üblich vorab: Ich bin kein Anwalt. Zudem sind Deine Angaben recht allgemein (z.B. was sagen die AGB, was steht im Vertrag genau zu Kündigungsmöglichkeiten und -fristen, seit wann besteht der Vertrag, wie lange wäre die Restlaufzeit, wie sind die Zahlungsmodalitäten etc.), weshalb ich auch nur ein paar allgemeine Hinweise geben kann.
Nach meiner juristischen Laienkenntnis ist ein Ausstieg dann möglich, wenn vertraglich Inhalte nicht erfüllt werden, vertraglich zugesicherte Leistungen nicht erbracht werden, kurz gesagt, wenn der Studiobetreiber seinen Teil des Vertrages nachweislich nicht einhält.
Eine weitere Möglichkeit KANN gegeben sein durch medizinische Indikation, also Deine Schwester nachweislich auf Dauer krankheitsbedingt das Angebot des Studios nicht nutzen kann, oder z.B. bei räumlicher Veränderung (–> Umzug + unzumutbare Entfernung). Das sind dann aber schon Dinge, die meines Wissens wiederum Bestandteil des Vertrages sein sollten, ansonsten ist es eine Frage der Kulanz.
Als letztes fällt mir noch der Versuch einer gütlichen Einigung ein, daß man dem Betreiber einen Deal vorschlägt, z.B. noch eine Anzahl von ## Monaten im Voraus bar zu bezahlen und sich damit aus dem Vertrag zum Zeitpunkt X quasi „herauszukaufen“. Ansonsten gilt: Pacta sunt servanda (s.o.). So Studiobetreiber sind nämlich u.a. auf Mitgliedsbeiträge angewiesen.
Mein Mobilfunk-Anbieter würde mir z.B. vermutlich ziemlich deutlich den Finger zeigen, wenn ich ihm sage: „Eigentlich brauch ich mein Handy kaum, hören wir doch jetzt einfach mit dem Vertrag auf…“

Grüße aus Wien
Helmut

Hallo, (

Du warst schneller (m.G. o.w.T.)

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Du hast es aber schöner formuliert :smile: /emG u owT
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Hallo Michaela,

läßt sich der Vertrag nicht auf eine andere Person übertragen?

D.h. nicht kündigen (was ja nicht geht), sondern eine andere Person nutzt den Vertrag und zahlt an deine Schwester entweder den vollen Preis oder (mit quasi einem Nachlass von x%) zumindest einen Anteil davon. Ob der Vertrag dann tatsächlich überschrieben werden muß/kann oder ob die Person nur i.V. dort die Studioeinrichtung nutzt, muss noch ausgehandelt werden.
Wenn der Vertrag allerdings diese „Vertretung“ durch eine andere Person ausdrücklich (aus versicherungsrechtlichen Gründen)ausschließt, ist dies natürlich nicht möglich.

Gruß Finus
(auch nur Laie und kein RA)

Wenn der Vertrag allerdings diese „Vertretung“ durch eine
andere Person ausdrücklich (aus versicherungsrechtlichen
Gründen)ausschließt, ist dies natürlich nicht möglich.

Nein, umgekehrt: Wenn nicht der Vertrag ausdrücklich so etwas vorsieht (wovon kaum auszugehen ist), besteht kein Anspruch darauf, dass der Vertrag einfach so übertragen wird.

Levay