Frage zu Unwahres auf HP-Seite (weiter unten)

Hallo,

hab eben die Beiträge zu Unwahres/Bleidigendes weiter unten gelesen, wo es um Eintragungen auf ner Webseite geht. Scheint ja für den HP-Besitzer nicht von Vorteil zu sein. Wie ist es aber im Gästebuch oder einem Forum auf ner Webseite?? Dazu hab ich auf ner Stadtnetz-Seite beim Forum folgendes gefunden :

Hinweis zur Haftung: Das Landgericht Köln hat in einem Urteil vom 04.12.2002, Az.: 28 O 627/02 festgelegt, dass der Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht verpflichtet ist, die Einträge zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf rechtswidrige Einträge hinweisen.

Können denn solche Äusserungen gegen jemanden wie im Ursprungsthrad in nem Gästebuch oder Forum dem HP-Betreiber egal sein oder wie?? Man kann ja nich immer nachgucken, was gerad drinsteht. Hab selbst auf meiner Webseite im Gästebuch einen alten Beitrag, wo ein verdächtiges Fahrzeug mit Beschreibung und Kennzeichen genannt wird, sollte man das lieber editieren? ist aber schon älter, der Beitrag.

LG Erika

Stimmt nicht ganz

Hinweis zur Haftung: Das Landgericht Köln hat in einem Urteil
vom 04.12.2002, Az.: 28 O 627/02 festgelegt, dass der
Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht verpflichtet ist,
die Einträge zu überwachen oder nach Umständen zu forschen,
die auf rechtswidrige Einträge hinweisen.

In einem zumutbaren Zeitraum. Also Privat ca. 1 Mal im Monat.

Können denn solche Äusserungen gegen jemanden wie im
Ursprungsthrad in nem Gästebuch oder Forum dem HP-Betreiber
egal sein oder wie?? Man kann ja nich immer nachgucken, was
gerad drinsteht. Hab selbst auf meiner Webseite im Gästebuch
einen alten Beitrag, wo ein verdächtiges Fahrzeug mit
Beschreibung und Kennzeichen genannt wird, sollte man das
lieber editieren? ist aber schon älter, der Beitrag.

Ich würde komisches Zeug nach einiger Zeit sowieso endsorgen. Du bist ja nicht das Stadtarchiv.

Gruß

Stefan

Hinweis zur Haftung: Das Landgericht Köln hat in einem Urteil
vom 04.12.2002, Az.: 28 O 627/02 festgelegt, dass der
Betreiber eines Gästebuchs oder Forums nicht verpflichtet ist,
die Einträge zu überwachen oder nach Umständen zu forschen,
die auf rechtswidrige Einträge hinweisen.

Solche ‚Hinweise zur Haftung‘ entbehren nicht einer gewissen Komik. Irgendeine tatsächliche Bedeutung haben sie nicht. Wer sich auf solch einen Disclaimer beruft, wird ganz schön dumm gucken, wenn er plötzlich vor dem Kadi steht, und dieser eine erheblich abweichende Rechtsauffassung vertritt als sein Kollege im jecken Kölle.

Sobald dir offenkundig rechtswidrige Beiträge in einem Forum oder Gästebuch bekannt werden, hast du sie zu löschen.

Wobei sich natürlich die Frage stellt, wann ein Beitrag als offenkundig rechtswidrig zu betrachten ist. Schwieriges Terrain.

Gruss
Schorsch (IANAL)