Bußgeldbescheid ?

Frage, in einem Bußgeldbescheid steht

"Sie parkten verbotswidrig auf dem Gehweg und behinderten +) dadurch andere. §12 Abs 4, §1 Abs 2, §49 StVO; §24 StVG, 52.1BKat; §19OWig

Dann weiter unten wird festgesetzt

1 Geldbuße (§17 OWiG) 25€
2Zahl der Punkte 0
3 Kosten des Verfahrens 20€
(§§ 105, 107 OWiG i.V.m. §§464 (I),465 StPO)

Abgesehen davon das dort kein Gehweg existiert und ebenso keine Schilder die das Halten oder Parken verbieten, was soll denn bitteschön Punkt 3 sein ???

GRüße

Chris

Was genau verstehst du denn nicht?

Die Damen und Herren der Verwaltung arbeiten nicht kostenlos, die bekommen auch ihr Geld. Und diese Kosten werden (zu Recht oder nicht, darüber kann man nur eine Meinung haben, objektiv lässt sich das nicht festellen) umgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren gegen dich in dieser Umrechnung 20 Euro kostet.

Wieso überhaupt Bußgeldbescheid? In der Regel bekommt man beim Falschparken ein Verwarngeld, und damit hat sich die Sache.

Levay

Verkehrsberuhigte Zone?
Hallo,

Es ist möglich, dass dort ein Gehweg war, den Du nicht als solchen erkannt hast. Falls es sich z.B. um eine verkehrsberuhigte Zone handelt, reicht ein weisser Strich. Du denkst, rechts daneben ist ein Parkstreifen, die Behörde dagegen meint, rechts daneben sei ein Gehweg. Falls es so war: Bezahlen, ärgern, abhaken (Du ziehst bei einem Widerspruch vermutlich den Kürzeren).

Es ist auch möglich, dass auf der Behörde ein Trottel mit Deinem Fall beschäftigt ist und dort wirklich kein Gehweg war. Dann macht ein Einspruch Sinn. Hattest Du übrigens vor dem Bussgeldbescheid nicht schon einen anderen Brief (Verwarnung, oder wie das heisst, jedenfalls ohne Bearbeitungsgebühr)? - Da lohnt es sich immer, schnell zu reagieren: Anrufen, fragen, was die Rechtsgrundlage ist. Wenn der Typ das selbst nicht weiss, den Vorgesetzten verlangen. (Der wird es Dir meistens vernünftig erklären können.) Entscheiden, ob ein Einspruch Sinn macht, und wenn nicht schnell bezahlen - das spart dann die Bearbeitungsgebühren. In Grenzfällen bei www.radarfalle.de oder bei www.verkehrsportal.de nachfragen.

2 Anekdoten: Vor ca. 6 Monaten hat die Stadt bei uns eine Strasse aus dem Anwohnerparken herausgenommen. Dies wurde nicht etwa durch geänderte Verkehrsschilder mitgeteilt, sondern durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt und 2 Tage Handzettel an den Windschutzscheiben. Wir haben erst einige Tage nach den Handzetteln dort geparkt und prompt ein 20-Euro-Ticket bekommen. Wir haben auf der Behörde angerufen, der Typ dort war prompt zu blöd uns die Rechtsgrundlage zu erklären, hat uns aber mit dem Vorgesetzten verbunden, der uns das mit dem Amtsblatt gesagt hat (samt Datum). Wir haben uns geärgert und es als unfair empfunden (denn wir bemühen uns wirklich, nicht falsch zu parken), aber bezahlt. Die Rechtslage war unlogisch aber eindeutig - keine Chance.

Einige Monate später haben wir in einer verkehrberuhigten Zone auf einem erlaubten Seitenstreifen geparkt. Normalerweise muss in verkehrsberuhigten Zonen jeder Parkplatz einzeln markiert sein - in dieser Zone ist aber ausnahmsweise der gesamte Seitenstreifen durch Schilder zum Anwohnerparken freigegeben. An einer Stelle ist er so breit, dass 2 Fahrzeuge nebeneinander Platz haben. Wir haben dort geparkt und prompt wieder ein 20-Euro-Ticket bekommen. Im Ticket stand tatsächlich, wir hätten ausserhalb der „Parkflächenmarkierungen“ geparkt, also ausserhalb der Einzelmarkierungen für ein Fahrzeug. Das Ticket war vom gleichen Typen gecshrieben, der uns beim letzten Mal die Rechtsgrundlage mit dem Amtsblatt nicht hatte erklären können. Wir haben ihn angerufen und wieder keine vernünftige Begründung von ihm erhalten. Also haben wir Einspruch erhoben mit der Begründung, es gäbe dort keine Parkflächenmarkierungen und der gesamte Seitenstreifen sei zum Parken freigegeben. Daraufhin bekamen wir ein neues Ticket mit der Begründung, wir hätten in 2. Reihe geparkt. Wir haben wieder dort angerufen und ihm erklärt, parken in 2. Reihe meinte, dass man in die Fahrbahn hinein parkt, wovon in unserem Fall aber keine Rede sein kann. Wieder gefragt, welches Gesetz das Nebeneinanderparken auf einem Seitenstreifen verbietet, der breit genug dafür ist. Wohlgemerkt: wenn er uns eine Regel hätte nennen könne, die wir damit übertreten hätten, dann hätten wir uns geärgert und gezahlt! Es kam nichts, er berief sich auf einen Kollegen, der ihm das so gesagt hätte.

Darauf haben wir einen neuen Widerspruch geschrieben und ihn ziemlich niedergemacht (nachdem uns auch Radarfalle und Verkehrsportal keinen Grund nennen konnte, warum das verboten war) . So etwa „Ihre Vorgehensweise zeigt nicht die Sorgfalt, die man von einem öffentlichen Amt erwarten könnte … Wechselnde Begründungen in der gleichen Sache - noch dazu ohne die Gesetzesgrundlage zu nennen - sollten sich von selbst verbieten.“ - Wir dachten, schreiben wir es so, dass es für ihn selbst peinlich wird, fall eine höhere Stelle davon erfährt. Bisher (nach 4 Monaten) haben wir nichts mehr davon gehört und wir halten es allmählich für möglich, dass er das Verfahren tatsächlich niedergeschlagen hat.

Der langen Rede kurzer Sinn: Auf den Behörden arbeiten nicht die Schlausten. Etliche Tickets werden auf Versuch ausgestellt, weil die meisten Leute erfahrungsgemaess lieber bezahlen als sich rumzuärgern. Ruf an und frag nach, nach welcher Rechtsgrundlage dort ein Gehweg gewesen sein soll. Wenn keine vernünftige Begründung kommt, erhebe Einspruch. Wenn Dir die Begründung neu ist, frage bei Radarfalle oder Verkehrsportal nach, ob sie Sinn macht. Wenn ja: bezahlen.

Viel Glück, Walkuerax

ich hab den wisch bezahlt, auch wenn´s eine Frechheit ist…

PS der Strafzettel kommt vom Flughafen Hahn, ich stand an einer Böschung wo lediglich Sand und Gras war in ausreichender Entfernung zu einem Zebrastreifen (der zudem in Fahrrichtung gesehen hinter mir was in einer Einbahnstraße)

Aber ich hab im Moment wirklich nicht den Nerv mich mit dem Pack deswegen rum zu streiten ich hatte eh eine Abneigung gegen Billigflieger und die Tatsache daas ich dafür nochmal da hin fahren müßte - in dieses Scheißkaff- bekräftigt mich nur darin das ich lieber ein paar Euro mehr für ein gescheites Ticket ausgebe…

Danke euch für die Antworten !

Grüße

Chris

heul doch
abgesehen davon, dass ein Flughafen keine Bußgeldbescheide ausstellen darf:
Leute, die ihrer Arbeit nachgehen, als „Pack“ zu bezeichnen ist eine Unverschämtheit.
Wer hat den so blöd geparkt? DU doch oder?
Bist doch selbst schuld, wenn du zu geizig bist, einen ordentlichen Parkplatz zu benutzen.
„GEIZ ist GEIL“

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Hallo!

Die einzige Frechheit ist dein Posting hier!

Gruß
Tom

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