Versandkosten Warenhäuser

Hallo zusammen,

sind die Versandkosten bei Bestellungen, von denen man alles zurückschickt trotzdem zu bezahlen?

Danke und Grüße,
stephy

Hallo,

ich denke, diese Kosten sind zu begleichen. Unter dem Punkt Versandkosten fallen Serviceleistungen, die der Empfänger in Anspruch genommen hat, nämlich die Lieferung der Ware. Dass man die Ware wieder zurück gibt macht die erbrachte Leistung der Lieferung nicht ungeschehen.

MfG
Pierre

Hallo,

maßgebend sind die AGB der Versender!! Quelle usw. verlangen nichts. Nach EU Recht kann der Versender bei einem Wert UNTER 40€ die Rücksendekosten vom (nicht)Käufer verlangen. Über 40€ trägt immer der Versender die Portokosten, gilt nur bei gewerblichen Versendern.
Stöbert mal bei WISO oder SUPER ILLU, die haben gute Rechtsdatenbanken.
freundliche Grüße
shiny

Hallo!

sind die Versandkosten bei Bestellungen, von denen man alles
zurückschickt trotzdem zu bezahlen?

Nein, zumindest wenn in deren AGB steht, dass die Rücksendung kostenlos ist. (Laut BGB *muss* es erst ab einem Bestellwert von 40 Euro kostenlos sein). Einige große Versandhäuser versenden trotzdem Mahnungen an Kunden, die die Versandskosten im Fall einer Komplett-Rücksendung nicht zahlen. Wir rufen dann immer die Hotline an und erklären, dass wir das nicht zahlen. Der offene Betrag wird dann im Computersystem gelöscht.

Gruß
Tanja