1950 € wg. Straßenumbau zahlen?

Hallo liebe Experten. Ein Freund von mir hat vor paar Jahren eine Eigentumswohnung gekauft. Auf der anderen Straßenseite hat man diesen Sommer anstelle der alten Schräbergärten 3 neue Häuser gebaut, weswegen die ganze Straße umgebaut werden musste (neue Parkplätze, Bäumenbepflanzung usw.). Letzte Woche erhält mein Bekannter eine böse Überraschung: einen Einschreibebrief von der Stadtverwaltung, er soll innerhalb von einem Monat wegen dem Straßenumbau seinen Anteil von 1.950 € an die Stadt zahlen. Ich finde es unverschämt, wieviel soll denn ein Mensch verdienen, daß er einfach mal so eine Summe innerhalb von einem Monat an die Stadt schenkt, abgesehen davon, daß ihn die Stadt nie gefragt hat, ob er den Straßenumbau wollte. Ist das überhaupt berechtigt? Danke für eure Antworten im voraus, Xana.

Hallo Xana,

zunächst mal: in Deutschland kann kein öffentlicher Bediensteter irgendwas aus einer Laune heraus machen, er handelt immer aufgrund eines Gesetzes. Dein Freund sollte also zur Stadtverwaltung gehen und sich erkundigen.

Zwischbemerkung: Je nachdem wo dein Freund wohnt kann der Stadtrat, Ortsrat, Stadtbezirksrat, Kreisrat oder sonstwer zuständig sein. Ich schreibe der Einfachheit halber immer „Stadt…“.

Dann: Wenn die Umbaumaßnahmen nur für die neuen Häuser gemacht worden wären, müssten die Eigentümer die Arbeiten alleine bezahlen. Wenn an einer Straße kleine Erhaltungsaufgaben durchgeführt werden müssen, zahlt das die Stadt. Muss eine Straße aber komplett neu gemacht und an neuzeitliche Ansprüche angepasst werden, zahlen die Grundstücksanlieger einen Teil davon. Wieviel das ist, ist ebenfalls gesetzlich festgelegt und von Stadt zu Stadt verschieden. Es kann z. B. von der Länge des Grundstücks zur Straße hin, von der Fläche, von der Art und Höhe der Bebauung abhängen.

Außerdem: Das kommt nicht überraschend. Zunächst fasst der Stadtrat den Plan. Danach lädt er alle Grundstückseigentümer schriftlich zu einer Bürgerinformationsveranstaltung ein, in der die Details vorgestellt und die Kosten mitgeteilt werden. Jetzt kann man Einspruch einlegen, falls die Renovierung erforderlich ist, bringt das in der Regel nicht viel. Ich habe aber (selbst Stadtrat) schon erlebt, wenn viele Eigentümer protestieren, dass Arbeiten ein paar Jahre aufgeschoben oder weniger aufwändig gemacht werden, um Kosten einzusparen. Danach tagt der Stadtrat nochmal und beschließt die Sache.Anschließend bekommen die Eigentümer einen Kostenbescheid und die Anfrage, ob sie sofort zahlen wollen oder erst nach Fertigkstellung der Arbeiten, dann aber mit dem Risiko, dass es teurer wird.

Denkbar: Du schreibst, dass dein Feund die Wohnung erst vor ein paar Jahren gekauft hat. Da die Stadtverwaltung sich mit der Rechnungsstellung manchmal erstaunlich viel Zeit lässt, kann es sein, dass der ganze Schriftverkehr mit dem Vorbesitzer stattgefunden hat. Dann hätte der deinen Freund aber davon informieren müssen. Hat er das nicht getan, hat er gute Chancen, den Betrag von ihm einzuklagen, falls er noch greifbar und zahlungsfähig ist.

Abschließend: Unabhängig vom soeben Gesagten ist dein Feund der Stadt gegenüber zur Zahlung verpflichtet. Er kann aber Ratenzahlung beantragen, falls er nicht schon eine Frist verpasst hat. Wenn er ein Einschreiben bekommt, denke ich, dass er schon eine Rechnung bekommen und nicht reagiert hat. In der Regel sind die Stadtverwaltungen in diesem Punkt aber kulant.

Gruß
Peter

Tips für Wohnungs-und Hausbesitzer…:smile:
Hallo Xana,

Mit solch „netten“ Überraschungen must du als Hausbesitzer (bzw.Eigentums-Wohnungsinhaber) immer rechnen…

Die meistens „Orts-Satzungen“ sehen nämlich eine Veröffentlichung von geplanten Bau-oder Umbaumaßnahmen von Straßen etc. nur im „Amtsblatt“ der jeweiligen Gemeinde-oder Stadt und in einer Tageszeitung vor.
Wenn du also nicht jeden Tag das „Kleingedruckte“ in der Zeitung liest
(oder keine Zeitung hast) oder die Baumaßnahme so groß ist,das es Bürgerinitiativen gibt…erfährts du es erst durch die „Rechnung“
(amtlich Gebühren-Bescheid ).

Daher mein ganz privater Tip:
"Kleinen " Bausparvertrag in Rserve halten (so 10.000 € oder eventuell mehr bei großer Grundstücksfläche an öffentlichen Wegen)
Dann brauchste dir keine Sorgen zu machen…-)

Frank

Hallo! Danke für eure schnellen Antworten.

@Peter:
>zunächst mal: in Deutschland kann kein öffentlicher Bediensteter >irgendwas aus einer Laune heraus machen, er handelt immer aufgrund >eines Gesetzes.
Nichts für ungut, aber es ist eine Frechheit anzunehmen, daß ich oder mein Bekannter es nicht wissen.
Trotzdem vielen dank nochmal für deinen detallierten Brief, ich glaube er wird für meinen Bekannten sehr hilfreich sein.

Gruß,
Xana.