Schriftform in Verträgen

Hallo,

in vielen Verträgen, ob Arbeitsverträge, Mietverträge oder andere steht oft: Änderungen bedürfen schriftlicher Vereinbarung.

Trotzdem hört man immer wieder und habe ich auch selbst schon bitter erfahren müssen, dass jemand behauptet, er habe mündlich eine Änderung vereinbart und einen „Zeugen“ beibringt, der bestätigt, dass der Vertragspartner, ebenfalls mündlich, zugestimmt habe.

Gibt es denn keine Vertragsklausel, mit der man ganz fest und unwiderruflich festlegen kann, dass der Vertrag nur so gilt, wie er hier schiftlich festgehalten ist, und dass nur und ausschließlich schriftliche Änderungen, die von beiden Seiten unterschrieben sind, hieran etwas ändern können?

Vieleicht antwortet jetzt jemand: Ja, das geht per notarieller Festlegung. Geht es aber nicht auch ohne? Weil das ja Geld kostet?

Gruß
Peter

hallo peter,

nach eg-recht müssen arbeitsverträge
schriftlich geschlossen werden.

mfg

kunde3

Hi,

nach eg-recht müssen arbeitsverträge
schriftlich geschlossen werden.

den Schlenker zum EG-recht (sollte es nicht EU heißen) verstehe ich nicht. So oder so bedürfen nur Leiharbeitsverträge und Ausbildungsverträge der Schriftform.

Gruß,
Christian

Hallo,

Trotzdem hört man immer wieder und habe ich auch selbst schon
bitter erfahren müssen, dass jemand behauptet, er habe
mündlich eine Änderung vereinbart und einen „Zeugen“
beibringt, der bestätigt, dass der Vertragspartner, ebenfalls
mündlich, zugestimmt habe.

Der Trick ist möglicherweise der, dass zunächst behauptet wird, die erste mündliche Änderung sei der Verzicht auf die Schriftformerfordernis gewesen. Aus diesem Grund steht in vielen Verträgen:

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Trotzdem, so sagte mir einer unserer Anwälte, ist das nicht völlig wasserdicht, man könnte mündlich zunächst den zweiten Satz außer Kraft setzen, dann den ersten, und dann die eigentliche Änderung vereinbaren. Und wenn man das dann beweisen kann …

Ich hatte schon mit Verträgen mit wirklich großer Tragweite zu tun, in denen auch nicht mehr als die oben beschriebene, ja wohl nicht ganz sichere Formulierung verwendet wurde, also scheint es wohl nichts Besseres zu geben.

Ich wundere mich allerdings immer wieder darüber, dass sich Menschen als falsche Zeugen gewinnen lassen und dann vor Gericht aus Gefälligkeit etwas bezeugen, von dem sie wissen, dass es falsch ist. Das ist immerhin eine Straftat, und sie müssen doch immer damit rechnen, dass die Wahrheit doch herauskommt.

Ab einer gewissen Größenordnung wird vielleicht auch ein Richter nicht glauben, dass eine besonders wichtige Vereinbarung ausschließlich mündlich getroffen wurde, wo doch vorher alles schriftlich gemacht wurde. Ich glaube also, dass man auch mit Zeugen nicht mit jeder angeblichen mündlichen Vertragsänderung oder Zusatzvereinbarung durchkommt. Es wird sich immer lohnen, dagegen vorzugehen.

Alleine auf die Behauptung, diese und jene in Wirklichkeit gar nicht getroffene mündliche Zusatzvereinbarung mit einem Zeugen belegen zu können, würde ich übrigens schon mal überhaupt nichts geben. Ob der falsche Zeuge nämlich nachher nach einer entsprechenden Belehrung über die Strafbarkeit einer Falschaussage immer noch den Mut hat, zu lügen, sollte man erstmal abwarten.

Grüße
Sebastian

Wo steht das?

Hallo!

den Schlenker zum EG-recht (sollte es nicht EU heißen)

Nein, in diesem Zusammenhang ist EG-Recht eigentlich richtig und EU Recht nicht. Aber leider wird EU und EG selbst bei Juristen in der Praxis völlig vermischt, sodass sich keiner mehr beschwert, wenn man von einer EU-Richtlinie oder EU-Verordnung hört, obwohl es nur EG-Richtlinien und EG-Verordnungen (oder EURATOM RL und VO) gibt.

Als eigene EU Rechtsakte (und diese gehören nicht zum Gemeinschaftsrecht, sondern sind normales Völkerrecht) gibt es nur den Rahmenbeschluss, den gemeinsamen Standpunkt und die gemeinsame Aktion.

Gruß
Tom

Nein
Hallo!

Das steht nirgendwo.

Gruß
Tom

Scheint so, denn er hat mir auf meine Frage ja keine Quelle genannt.

Wer hätte das gedacht *g*

Levay

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