Hallo zusammen,
angenommen man vergißt eine Rechnung zu begleichen und bekommt eine Mahnung zugesandt. Die Forderungssumme weißt man zum Überweisen an seine Bank an, diese überweist das Geld. Ein paar Tage später erhält man von einem Inkassobüro eine Mahnung über die Forderungssumme + Bearbeitungsgebühr, die höher ist als die Forderung an sich. Man informiert das Inkassobüro schriftlich, dass Geld bereits an das Unternehmen überwiesen ist. Nun bekommt man trotzdem wieder eine Mahnung, dass man die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlen soll, zumal man bei der Überweisung 1 Cent übersehen habe und nicht mit überwiesen habe. Ist solch ein Vorgehen des Inkassounternehmens korrekt? Darf die Höhe der Bearbeitungsgebühren größer sein, als die Forderung an sich? Darf das Inkassounternehmen trotzdem auf die Bearbeitungsgebühr pochen, obwohl vorher das Geld überwiesen wurde? Und letztendlich, darf die volle Bearbeitungsgebühr verlangt werden, obwohl nur ein läppischer Cent fehlt?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.
Gruß Sarah