Forderung von Inkassounternehmen

Hallo zusammen,

angenommen man vergißt eine Rechnung zu begleichen und bekommt eine Mahnung zugesandt. Die Forderungssumme weißt man zum Überweisen an seine Bank an, diese überweist das Geld. Ein paar Tage später erhält man von einem Inkassobüro eine Mahnung über die Forderungssumme + Bearbeitungsgebühr, die höher ist als die Forderung an sich. Man informiert das Inkassobüro schriftlich, dass Geld bereits an das Unternehmen überwiesen ist. Nun bekommt man trotzdem wieder eine Mahnung, dass man die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlen soll, zumal man bei der Überweisung 1 Cent übersehen habe und nicht mit überwiesen habe. Ist solch ein Vorgehen des Inkassounternehmens korrekt? Darf die Höhe der Bearbeitungsgebühren größer sein, als die Forderung an sich? Darf das Inkassounternehmen trotzdem auf die Bearbeitungsgebühr pochen, obwohl vorher das Geld überwiesen wurde? Und letztendlich, darf die volle Bearbeitungsgebühr verlangt werden, obwohl nur ein läppischer Cent fehlt?

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Gruß Sarah

Hi Sarah,

hat das Inkassobüro irgendeine Leistung für Dich oder in Deinem Auftrag erbracht? Nein? Dann bezahlst Du auch nichts - wofür denn auch.

Ein Inkassobüro ist nicht berechtigt, irgendwelche „Gebühren“ zu erheben. Zur Rechtslage: Ein Gläubiger beauftragt ein Inkassobüro, Außenstände einzutreiben. Diese Leistung hat der Gläubiger zu bezahlen, schließlich ist er Vertragspartner, nicht Du. Inkassobüros stehen sowieso auf dünnen Beinen, wahrscheinlich dürfte der Gläubiger noch nicht einmal Deine Daten weitergeben. Käme ich in diese Lage, ich würde niemals an jemand anderen als den Gläubiger selbst bezahlen.

Gruß Ralf

Ein Inkassobüro ist nicht berechtigt, irgendwelche „Gebühren“
zu erheben.

Stimmt, Gebühren nicht. Gebühren sind nämlich was Öffentlich-Rechtliches. Aber selbstverständlich darf das Inkassounternehmen die Rechtsverfolgungskosten eintreiben. Also gewissermaßen „Gebühren“.

Zur Rechtslage: Ein Gläubiger beauftragt ein
Inkassobüro, Außenstände einzutreiben. Diese Leistung hat der
Gläubiger zu bezahlen, schließlich ist er Vertragspartner,
nicht Du.

Natürlich muss der Schuldner dem Gläubiger die Kosten ersetzen. Und wer ist für die Eintreibung des Inkassounternehmens zuständig…? Eben. Das Inkassounternehmen. Also ist es berechtigt, auch diese Gebühren einzutreiben.

Inkassobüros stehen sowieso auf dünnen Beinen,
wahrscheinlich dürfte der Gläubiger noch nicht einmal Deine
Daten weitergeben.

Aber hallo! Klar darf er das!

Käme ich in diese Lage, ich würde niemals
an jemand anderen als den Gläubiger selbst bezahlen.

Und nur weil DU das nicht tun würdest, musst du jetzt hier behaupten, das sei die Rechtslage? Letztlich kann ein Gläubiger die Forderung sogar abtreten, dann ist nur noch der andere Gläubiger - und du kannst nichts dagegen machen.

Levay

Hi Levay,

das können wir gerne mal durchspielen: Du gründest ein Inkassobüro, ich auch, dann verkaufe ich dir meinen ersten Auftrag - mit Aufschlag natürlich, du verkauftst ihn an mich zurück usw usf, bis wir dem Schuldner die Schuld verzehnfacht haben. Damit können wir beide gut leben, und alles auch noch im Rahmen des Gesetzes. Ach ja - welches Gesetzes eigentlich?

Gruß Ralf

Zession §§ 398 ff. BGB
Hallo Ralf,

(…) Ach ja - welches Gesetzes eigentlich?

Abtretung:

Auch Zession genannt. Vertraglich wird eine Forderung eines alten Gläubigers (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionär) übertragen (§§ 398 ff. BGB).
Meist wird beim Abschluss eines Darlehens bzw. Kredits der zukünftige Lohnanspruch, Ansprüche aus Abfindungen, Provisionen und Sozialleistungen des Darlehensnehmer an die Bank abgetreten. Allerdings können unpfändbare Ansprüche nicht oder nur beschränkt abgetreten werden (§ 400 BGB), z.B. unpfändbarer Lohn, Urlaubsgeld, Entgelt für Überstunden, Weihnachtsgeld u.ä. Im Falle des Verzugs einer Forderung kann der Zessionär die Abtretung gegenüber dem Drittschuldner offenlegen. Zur Reihenfolge bei Pfändungen und Abtretungen. Allerdings kann die Anerkennung einer Abtretung durch den Arbeitgeber arbeitsvertraglich, tariflich oder in Form einer Betriebsvereinbarung ausgeschlossen werden.

Gruß

Marlon

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Dank + Gruß (owT)

Hallo zusammen,

angenommen man vergißt eine Rechnung zu begleichen und bekommt
eine Mahnung zugesandt.

In der Mahnung steht eine >Frist Frist eingehalten?

Wenn nicht? OH OH

Die Forderungssumme weißt man zum
Überweisen an seine Bank an, diese überweist das Geld. Ein
paar Tage später erhält man von einem Inkassobüro eine Mahnung
über die Forderungssumme + Bearbeitungsgebühr, die höher ist
als die Forderung an sich.

Kann sein leider. Ob Inkassobüro oder per Anwalt die Kosten sind etwa gleich.

Gläubiger hat seine Forderung offenbar an ein Inkassobüro abgetreten
Man informiert das Inkassobüro
schriftlich, dass Geld bereits an das Unternehmen überwiesen
ist.

Das darf man, solange man nichts davon weiss kann an beide geleistet werden um die Schuld zu tilgen.

Nun bekommt man trotzdem wieder eine Mahnung, dass man
die Bearbeitungsgebühr dennoch bezahlen soll, zumal man bei
der Überweisung 1 Cent übersehen habe und nicht mit überwiesen
habe. Ist solch ein Vorgehen des Inkassounternehmens korrekt?

Leider Ja, wenn die Summe nicht vollständig gezahlt wurde oder die Frist überschritten war.

Darf die Höhe der Bearbeitungsgebühren größer sein, als die
Forderung an sich?

hier dann 1 Cent leider Ja.

Darf das Inkassounternehmen trotzdem auf
die Bearbeitungsgebühr pochen, obwohl vorher das Geld
überwiesen wurde? Und letztendlich, darf die volle
Bearbeitungsgebühr verlangt werden, obwohl nur ein läppischer
Cent fehlt?

Leider ja geringste Summe die mal so eingetrieben wurde ware 11Pf.
auf der nach unten offenen Unsinnskala.
Traurig Jakob

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.

Gruß Sarah

Ralf,

ich war mir nicht sicher, ob dein Beitrag ernst gemeint war, ich glaube schon, oder? Dass ich die Kosten einer Rechtsverfolgung dem Schuldner auferlegen kann, heißt natürlich nicht, dass man Forderungen abtreten kann, hin und her und hin und her, und dafür die Kosten ebenfalls dem Schuldner auferlegen darf. Sorry, keine Ahnung, wo du das bei mir herausgelesen hast, aber ich finde es schon traurig, wenn jemand, nur weil er es nicht besser weiß, ein solch polemisches Posting hier schreibt.

Levay

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Hallo!

Wobei man natürlich immer darauf achten sollte, dass das Inkassobüro nicht überhöhte Gebühren verrechnet. Bei der Eintreibung durch Inkassobüros ist es im Unterschied zur Eintreibung durch Rechtsanwälte nämlich üblich, überhöhte Gebühren zu verlangen.

Wichtig ist es daher, die Zahlungen entsprechend zu widmen, nämlich als Zahlung von Kapital - wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, werden Zahlungen nämlich sonst immer zuerst auf Gebühren angerechnet.

Gruß
Tom