Übernahme von domain - Täuschung

Was spricht dagegen, selbst im Vorfeld die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen? Z. B., ob eine eingetragene Marke tatsächlich bereits vor der Domänenanmeldung eingetragen oder in Gebrauch war?

Wenn du dich so einfach ins Bockshorn lagen lässt, dass du auf ein anwaltliches Schreiben hin gleich alle Viere von dir streckst und dich der Forderung unterwirfst, wirst du im Nachhinein wohl kaum noch irgendwelche Ansprüche geltend machen können.

Wenn du dir Luft für besonders leichte Kleidung andrehen lässt, und später durch die Rufe der Kinder auf der Strasse ‚Der hat ja gar nichts an!‘ auf den Betrug aufmerksam gemacht wirst, musst du schon ein Potentat sein, um die betrügerischen Schneider noch verfolgen zu können:wink:

Gruss
Schorsch (IANAL)

Eine Marke muss nicht eingetragen, sondern lediglich in Gebrauch sein, um Namensrechte geltend machen zu können. Daher dürfte eine Vorspiegelung falscher Tatsachen, sollte sie überhaupt nachweisbar sein, in diesem Fall keine Bedeutung haben. Der Domaininhaber hat seine Rechte abgetreten, fertig.

Oder willst du hier auf Nötigung hinaus?

Gruss
Schorsch