Hallo,
wurde von einem Freund gefragt, ob man auch Unterhaltspflichtig im Trennungsjahr ist.
Mein Freund bekommt auch demnächst eine größere Zahlung aus einer Unfallrente. von einem Teil davon möchte er seiner Frau und den Kindern eine Eigentumswohnung kaufen. Von dem anderen Teil sein Haus ausbezahlen in dem er mit seiner ältesten Tochter(11Jahre) weiterhin leben möchte. Wird dieses Geld dann auch noch angerechnet auf den evtl. zu zahlenden Unterhalt. Auch möchte er seiner Frau das ganze Kindergeld zur Verfügung stellen, also für 4 Kinder, obwohl sie nur drei bei sich hat.
Für das Haus in dem er dann lebt, werden weiterhin noch jeden Monat 300Euro an Hypotheken fällig. Das müsste doch dann auch noch angerechnet werden, oder?
Vielen Dank, für eure hilfe im vorraus.
Peter
Hallo,
wurde von einem Freund gefragt, ob man auch
Unterhaltspflichtig im Trennungsjahr ist.
Ja, man ist Unterhaltspflichtig
Mein Freund bekommt auch demnächst eine größere Zahlung aus
einer Unfallrente. von einem Teil davon möchte er seiner Frau
und den Kindern eine Eigentumswohnung kaufen. Von dem anderen
Teil sein Haus ausbezahlen in dem er mit seiner ältesten
Tochter(11Jahre) weiterhin leben möchte. Wird dieses Geld dann
auch noch angerechnet auf den evtl. zu zahlenden Unterhalt.
Also, wenn er eine Abfindung oder Renter bekommen sollte, wird das auch für die Berechnung des Unterhaltes angerchnet
Auch möchte er seiner Frau das ganze Kindergeld zur Verfügung
stellen, also für 4 Kinder, obwohl sie nur drei bei sich hat.
Seiner Frau stehen nur die Hälfte des Kindergeldes zu, falls er Kindesunterhalt an seine Kinder zahlt. Falls seine Frau Kindesunterhalt für die älteste Tochter zahlt, hat sie auch auf die Hälfte des Kindergeldes anspruch, ansonstens erhält seine Frau für seine älteste Tochter 0 Euro Kindergeld.
Für das Haus in dem er dann lebt, werden weiterhin noch jeden
Monat 300Euro an Hypotheken fällig. Das müsste doch dann auch
noch angerechnet werden, oder?
Er wohnt aber im Haus und nutz das Haus. Deshalb kann er Hypotheken nicht anrechnen lassen. Er zahlt keine Miete und dadurch hat er einen Vorteil. Vorrausgesetzt, daß das Haus beiden gehört
Vielen Dank, für eure hilfe im vorraus.
Peter
Hallo,
Also es verhällt sich so, daß die beiden 4 Kinder haben (9Monate, 6Jahre,7Jahre leicht behindert und 11Jahre). Die älteste will in dem Land in dem sie jetzt leben ihren Schulabschluß machen und somit bei ihrem Vater bleiben.
Mein Freund will seiner Frau und den Kindern ja dann auch eine Eigentumswohnung kaufen, damit sie dann keine Miete mehr bezahlen müssen und das Geld zur freien verfügung haben. Diese gehört dann den beiden und die Frau soll dann ein Wohnrecht auf Lebenszeit haben. Das Haus gehört beiden und es muss noch 300 Euro an Hypotheken abgeleistet werden. Denn diese können nicht abgelöst werden, da ´diese Festgeschrieben sind. Weiß aber nicht wie lange. Da mein Freund auch seiner Frau das Auto finanzieren möchte, damit sie die behinderte Tochter zur Therapie fahren kann, hat er dann bei einem verdienst von 1400 Euro und nach abzug der Versicherung für die Kinder, die er auch bezahlen möchte noch etwa 800 Euro im Monat. Allerdings sind dann die Hypotheken schon ab.
Es müsste doch auch angerechnet werden, daß er seiner Frau eine Wohnung kaufen wird von dem Geld. Denn ansonsten müsste da ja auch Miete bezahlt werden. Dass er Unterhalt bezahlen muss ist ihm schon klar. Deshalb bezahlt er ja auch vieles drumherum schon freiwillig. Wird ihm das dann auch abgerechnet?
Seine Frau hätte mit dem gesamten Kindergeld und ihrem Erziehungsgeld dann 1060 Euro.
Danke für die Antworten.
Peter
Hallo Peter,
also, ich habe schon selbst eine Scheidung hinter mir und kenne mich relativ gut.
So wie ich verstanden habe, ist Dein Freund noch nicht geschieden und lebt in der Trennung. Wenn er in der Trennungszeit eine Abfindung bekommen sollte, muß er das Geld nit seiner Frau teilen. Zum Beispiel bekommt er 100000 Euro, gehören seiner Frau 50000, weil er das Geld in der Trennungzeit bekommt und nicht nach der Trennung. Wenn aber Dein Freund eine Wohnung kauft und seine Frau in der Wohnung wohnen sollte, steht Deinem Freund eine halbe Miete zu.
D. H. ist die Miete für so eine Wohnung 500 Euro, steht ihm 250 Euro zu und er kann 250 Euro gegen Ehegatenunterhalt anrechnen, aber NICHT gegen Kindesunterhalt. Wenn er freiwillig das Auto seine Frau finanziert, kann er das auch anrechnen, es sei denn, daß seine Frau es nicht will und meint, sie finanziert es selbt.
Kindesunterhalt zahlt nur für Kinder, die nicht bei ihm wohnen und davon muß er immer die Hälfte des Kindergeldes abziehen, denn die Hälfte des Kindergeldes steht ihm zu.
Ich frage mich nur, wie kann er von 1400 Euro so viel freiwillige Sachen seiner Frau finanzieren?
Gruß
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Hi,
also ich sehe das etwas anders, bzw. differenzierter.
Zu unterscheiden sind m.E. Unterhaltspflicht (bemessen nach durchschn. Brutto-EK abzgl. 5% AN-Pauschalabzug)
Vermögensausgleich = Haus, LV, Auto Möbel etc. (Zugewinngemeinschaft jeweis 50%, des Zugewinns, wobei eingebrachtes Vermögen jedes einzelnen in die Ehe verrechnet wird)
und Vorsorgeausgleich = gesetzl. Rentenanspruch, der kompliziert nach Ehejahren berechnet und dann gegeneinander aufgerechnet wird.
Ich habe den eindruck ihr vermixt da einiges.
Auf jeden Fall einen Vertrag aufsetzen, wo jeder unterschreibt, dass mit dieser Regelung der Ausgleich einvernehmlich stattgefunden hat.
Da helfen auch die Beratungsstellen der Diakonien unentgeltlich.
LG Jadzia
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korrigiere Vorsorgeausgleich mit Versorgungsausgleich
LG Jadzia