Lieferverzug - aufforderung

Hallo Experten,

wenn Käufer und Verkäufer in einem Kaufvertrag festhalten, dass z.B. zu einem gebrauchten Auto noch ein Autoradio und 4 Räder nachgeliefert werden - dies aber nicht vom VK erfüllt wird, was muss der Käufer in die Lieferungsaufforderung schreiben?
Sicher ist ein Einschreiben mit Rückschein sinnvoll, oder?
Eventuell kennt ja jemand eine Website mit einem Musterbrief zum Thema
?

Danke mehrfach und vielfach, Vroni

Hallo Experten,

wenn Käufer und Verkäufer in einem Kaufvertrag festhalten,
dass z.B. zu einem gebrauchten Auto noch ein Autoradio und 4
Räder nachgeliefert werden - dies aber nicht vom VK erfüllt
wird, was muss der Käufer in die Lieferungsaufforderung
schreiben?
Sicher ist ein Einschreiben NÖTIG (besser nicht mit Rückschein) sinnvoll, oder?
Eventuell kennt ja jemand eine Website mit einem Musterbrief
zum Thema
?

Braucht man nicht man schrebt dem Guten bitte liefere mir wie versprochen dies und das wenn Du das nicht tust geh ich zum Advokaten und verklage Dich.

Sei ziemlich sicher Du wirst siegen.

Jakob

Danke mehrfach und vielfach, Vroni

Hallo…

Braucht man nicht man schrebt dem Guten bitte liefere mir wie
versprochen dies und das wenn Du das nicht tust geh ich zum
Advokaten und verklage Dich.

Sei ziemlich sicher Du wirst siegen.

Klingt für mich irgendwie eher nach ner sicheren Methode, den staatsanwalt wegen Nötigung auf den Plan zu rufen, warum schreiben sonst immer alle „behalte ich mir vor, zivil- und strafrechtliche Schritte einzuleiten!?“
ich wär da mit den Formulierungen echt vorsichtig…
Bommel

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Nein!

Es ist keine Nötigung, seine berechtigten Interessen wahrzunehmen; schon gar nicht wenn diese Wahrnehmung in der Bemühung des Staatsapparates liegt. Das wäre ja VÖLLIG absurd!

Levay

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Hallo Vroni,

du solltest es lieber mit einem Einwurfeinschreiben machen.

Das ist

  1. billiger

und

  1. sicherer,

weil der Empfänger das Einschreiben sonst einfach nur nicht entgegenzunehmen und nicht abzuholen braucht…

Levay

Hallo,
Ist das so? ich lass mich hier gern belehren, aber ich weiss z.B. dass sich meine Oma immer an der Tür und auf Verkaufsparties hat einlullen lassen, dann zwar hin und wieder zurückgetreten ist, aber bei solchen Briefen immer sofort eingeknickt ist und brav bezahlt hat. Was ist denn, wenn eine Forderung umstritten ist? darf ich dann wirklich sagen „Zahl, oder ich verklag Dich und schick Dir auf Deine Kosten das Inkassounternehmen!“???
Was ist, wenn eine unberechtigte Forderung auf eine solche Drohung hin beglichen wird?

Klärt mich ruhig auf…

Bommel

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Hallo Bommel,

wenn jemand behauptet, eine Forderung zu haben, dann darf er natürlich mit rechtlichen Schritten drohen. Ich kann das auf Wunsch noch genauer nachschlagen und beschreiben, aber irgendwie versteht es sich doch von selbst. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass die Forderung bestritten wird - dann werden die rechtlichen Schritte eben eingeleitet und führen eventuell nicht zum Erfolg; das macht aber aus der Ankündigung, diese Schritte einzuleiten, doch keine Straftat :smile:

Levay

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Hallo, Bommel, so ist das mit der Justiz.
Levay hat das in einfachen Worten sehr gut erklärt. Rechtlich kann ich es so ausführen.
Nötigung ist die WIDERRECHTLICHE Drohung mit einem empfindlichen Übel.
Widerrechtlich ist diese nicht und damit der Tatbestand der Nötigung nicht erfüllt, wenn dem Drohenden ein zivilrechtlicher Anspruch zusteht. Auch ein Irrtum darüber, ob sie ihm rechtlich zusteht, schliesst den Nötigungstatbestand aus, weil er ohne Nötigungsvorsatz handelt.

Gruß
Barbara

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Liebe Experten,

ein Sternchen für euch alle :smile:
Eure Ausführungen waren sehr hilfreich!!

VG Vroni