Haftung nach der Trennung?

Hallo,
wenn jemand sich von seiner Frau getrennt hat, ein Trennungsjahr ist um, und man mag sich zwar nicht mehr aufs Fell schauen, aber das mit der Scheidung ist nun auch nicht so mega-eilig.
Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn ein Noch-Ehepartner mit einem neuen Liebsten ein Geschäft eröffnet und womöglich pleite geht?
Gibt es eine Möglichkeit sich da abzusichern?

Lieben Dank vorab
Susanne

Auch hallo.

Grundsätzlich gilt, dass der Schuldner haftet. Ob diese Person (noch) verheiratet ist, spielt dabei keine Rolle. Es sei denn, die Person hat für unseren Schuldner (oder Pleitier) gebürgt und der Schuldner zahlt nicht…

HTH
mfg M.L.

Hallo,

ich bin zwar kein Anwalt, hab mich aber mit diesem Thema schon reichlich auseinander gesetzt.

Grundsätzlich gilt, dass der Schuldner haftet. Ob diese Person
(noch) verheiratet ist, spielt dabei keine Rolle. Es sei denn,
die Person hat für unseren Schuldner (oder Pleitier) gebürgt
und der Schuldner zahlt nicht…

Würd ich pauschal so nicht sehen.
Wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde ist der Ehepartner genauso mit dran. Und wenn es eventuellen Gläubigern darum geht ihre Forderungen bezahlt zu bekommen, ist denen das schei… egal ob der Partner getrennt lebt oder nicht.

Also ich würd sagen, wenn Trennung dann auch richtig also mit Scheidung und allem drum und drann.
Da bist du auf jedenfall auf der sicheren Seite.
Der Ronny

Guten Tag,
das hört sich ja alles sehr „prickelnd“ an, und um das Thema noch etwas auszubauen folgende Zusatzfrage…

Wie kann man sich absichern, bzw. was sollte man machen wenn man sich trennen/scheiden lassen will damnit der Ex-Partner nicht noch Dumfug macht (machen kann)?
Fakt ist, zusammen gelebt/gewohnt, verheiratet, gemeinsames Konto (kann einer alleine nicht auflösen!), Haus, viele gemeinsame (unterschriebene) Verpflichtungen und so weiter…

Es muss doch eine Möglichkeit geben bekanntzugeben das ab einem gewissen Datum jeder nur noch für seinen Teil zuständig ist, oder?

Danke

Es muss doch eine Möglichkeit geben bekanntzugeben das ab
einem gewissen Datum jeder nur noch für seinen Teil zuständig
ist, oder?

Ja, Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht. Ab da ist man auf der sicheren Seite. Alles andere taugt nicht viel.

Gruß vom Wiz