Hallo,
ein Kumpel von mir hat großen Ärger. Er war Geschäftführer einer GmbH mit einem Gesellschafter (sein Onkel) und hatte seinen bruder agestellt, der auch das Restaurant leitete. mein kumpel hat sich mehr oder weniger um die Buchführung gekümmert ( bzw. wurde das von einem Steuerberater gemacht).
Nun ist das Geschäft (Gastronomie) aber pleite gegangen. und die Gläubiger (Gerichtsvollzieher usw.) wollen nun ca. insgesamt 30.000 EUROS ( und das Finanzamt auch so um die 15.000,-). Gerichtsvollzieher hat ihm auch schon den Haftbefehl in der Schublade gezeigt, also wenn er nicht bezahlt, dann Haft.
Der Steuerbrater hat gemeint er müsse das alles privat bezahlen oder evtl versuchen einen privaten vergleich zu erreichen.
Wenn das der Fall ist, kann er sich ja gleich aufhängen. er ist anfang 20 und dann 30.000 - 40.000 euro schulden…
Der ist voll fertig und weiß nicht mehr weiter…obwohl er bereits fleißig zahlt ( hat teilweise kaum mehr kohle für sich übrig).
Das kann es doch nicht sein…es muss da doch etwas geben um ihm da wieder raus zu helfen…
Wenn da jemand infos hätte was man da machen kann oder wie das rechtlich aussieht wäre ich sehr, sehr, sehr dankbar. ist wirklich dringed…
Liebe grüße aus dem Süden,
Thomz
Hallo…
Der Haftbefehl, den der Gerichtsvollzieher da hat, ist zivilrechtlicher Natur wo es darum geht, Schuldner, die sich weigern eine EV abzulegen, in Erzwingungshaft zu nehmen. Übrigens auf Kosten des Gläubigers. Ich hab auch noch so einen in der Akte und meine Schuldnerin arbeitet zwischendurch mal schwarz, macht dem Gerichtsvollzieher nicht auf und lässt es sich gut gehen…
Den Steuerberater würd ich mir auch mal vornhemen, ne GmbH hat doch wohl den Zweck, eben nicht privat zu haften (sofern alles korrekt läuft, und genau dafür ist der Steuerberater doch da!)
Grundsätzlich hilft natürlich nur ein privates Insolvenzverfahren, kostet aber auch einiges und zieht sich einige Jahre hin.
er wird um eine Schuldnerberatung und einen Vergleich nicht herumkommen, wobei es wichtig ist, realistisch zu bleiben und nicht alles zu unterschreiben, sonst kann er nie ruhig schlafen…
Wegen Schulden allein geht keiner in den kanst, allerdimgs gibt es gerade im zusammenhang mit der Leitung von kapitalgesellschaften sicher einige Straftaten die man schon aus Unkenntnis oder Sorglosigkeit schnell begangen hat, das erleichtert es den Gläubigern dann auch, Privatvermögen zu greifen, fachanwaltliche Beratung tut Not…
Bommel
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Hallo Thomz
Also prinzipiell haften bei einer GmbH die Gesellschafter mit der Höhe ihrer Einlagen. Üblicherweise sind das 25.000€ .
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe gibt es bei der Geschichte nur einen Gesellschafter, den Onkel? Na dann ist dein Kumpel fein raus und sein Onkel darf blechen. (Den Familienstreit möchte ich nicht haben
)
Wenn er aber Geschäftsführender Gesellschafter war, dann geht’s halbe halbe. Das sind dann 12.500 Euronen pro Nase.
Als erstes würde ich ihm aber empfehlen den Steuerberater zu wechseln. Weil das war er ihm da gesagt hat ist schlichtweg Falsch.
GmbH heißt Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das ist der Sinn und Zweck einer GmbH, die Verluste im Falle eines Falles erträglich zu halten.
Ansonsten bleibt deinem Kumpel immer noch die Privatinsolvenz. Dann muss er sich halt mal 6 Jahre zusammenreißen und danach ist er wieder sauber.
Ich würde also an seiner Stelle den Strick erst mal im Keller lassen und nötigenfalls mal bei einem Anwalt vorstellig werden. Wenn dein Kumpel so wenig einkommen hat, steht ihm auch ein Beratungshilfeschein zu, dann zahlt er für die Erstberatung nur 10 Euro.
Der Ronny
Hallo
Wenn er aber Geschäftsführender Gesellschafter war, dann
geht’s halbe halbe. Das sind dann 12.500 Euronen pro Nase.
Wie kommst Du denn auf diese pauschale einfache (und vor allem kühne) Behauptung?
Als erstes würde ich ihm aber empfehlen den Steuerberater zu
wechseln. Weil das war er ihm da gesagt hat ist schlichtweg
Falsch.
Naja…
GmbH heißt Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das
ist der Sinn und Zweck einer GmbH, die Verluste im Falle eines
Falles erträglich zu halten.
Also das nenne ich mal eine simplifizierte GmbH-Erklärung… Wieso gibt es immer noch Deppen, die da ganze Bände drüber schreiben, wenn man es in einem Satz zusammenfassen kann…:o) Leider aber, Ronny, ist die Welt nicht so einfach, wie Du Sie da schilderst.
Ein kleines Beispiel: Wenn man es schafft, nebst (vermutlich verbrauchten) Einlagekapitals noch 45.000 Euronen Schulden aufzubauen und nicht die Notbremse rechtzeitig zu ziehen, schwebt das berühmte Schwert der Insolvenzverschleppung lustig munter über den Köpfen der Gesellschafter und dann kann man sich hinter dem „bH“ der „G“ verstecken, wie man will, es nützt alles nix. Die Gesellschafter sind flugs privat haftbar zu machen. Und wenn ich so was lese wie „ein kKumpel hat sich um die Steuern gekümmert und irgendwie auch ein Steuerberater“ Und wer weiß, vielleicht wurde das gesamte Haftungskapital noch nicht eingebracht und vielleicht gab es da so ein paar „Privatentnahmen“, die man gerne zurückhätte und vielleicht ist da noch ein wenig Schmu getrieben worden, wenn die halbe Verwandtschaft angemeldet war… Und… Und… Und… Frage über Fragen.
Ansonsten bleibt deinem Kumpel immer noch die Privatinsolvenz.
Bei dem Satz mußte ich lächeln. Du „verkaufst“ diesen „Ausweg“ wie einen Lottogewinn… „Hurra! Mir bleibt die Privatinsolvenz!“
Ich würde also an seiner Stelle den Strick erst mal im Keller
lassen und nötigenfalls mal bei einem Anwalt vorstellig
werden.
Das ist das einzig Richtige!
Gruß,
LeoLo
Hallo
… die klärt man mittels einer fachanwaltlichen Beratung und nicht in Foren.
Alles andere, als Rechtsbeistand hinzuzuziehen und das Ganze detailliert vor Ort zu klären, ist Unsinn!
Gruß,
LeoLo
Hallo
… die klärt man mittels einer fachanwaltlichen
Beratung und nicht in Foren.
Alles andere, als Rechtsbeistand hinzuzuziehen und das Ganze
detailliert vor Ort zu klären, ist Unsinn!
hy,
Genau das habe ich ihm auch gesagt. aber jetzt kann ich ihm das hier wenigstens mal zeigen. Also am besten zuerst zur Schuldenberatung und dann zum Rechtsanwalt.
Eine frage habe ich noch, um welches fachgebiet handelt es sich da genau ? Inkasso-recht?, Schuldenrecht?, Verfahrensrecht ??? weil wie du schreibst ist eben ein fachanwalt woll die einzige lösung.
grüße thomz
Haftung der Gesellschafter ?? Wohl eher der GF
Hallo,
Ein kleines Beispiel: Wenn man es schafft, nebst (vermutlich
verbrauchten) Einlagekapitals noch 45.000 Euronen Schulden
aufzubauen und nicht die Notbremse rechtzeitig zu ziehen,
schwebt das berühmte Schwert der Insolvenzverschleppung lustig
munter über den Köpfen der Gesellschafter und dann …
Habe ich das mein ganzes Leben lang falsch verstanden oder irrst Du Dich ?
Für Insolvenzverschleppung haftet doch wohl der Geschäftsführer, wie auch für alle anderen strafrechtlichen relevanten Verfehlungen, oder ?
Ein Gesellschafter ist ja nicht aktiv am Geschäftsbetrieb beteiligt und hat, ausser der Bestellung des GF, keinen Einfluss auf das Tagesgeschäft und dürfte somit weder straf- noch zivilrechtlich zu belangen sein.
Gruß
Matthias
Hallo
Ein kleines Beispiel: Wenn man es schafft, nebst (vermutlich
verbrauchten) Einlagekapitals noch 45.000 Euronen Schulden
aufzubauen und nicht die Notbremse rechtzeitig zu ziehen,
schwebt das berühmte Schwert der Insolvenzverschleppung lustig
munter über den Köpfen der Gesellschafter und dann …
Habe ich das mein ganzes Leben lang falsch verstanden oder
irrst Du Dich ?
Weder noch. Ich habe mich in der Schnelle „vertippelt“ :o) Natürlich meinte ich den Geschäftsführer. Also ist Deine Korrektur vollkommen korrekt. Danke.
Die Gesellschafter bluten aber evtl mit, wenn die Einlage noch nicht komplett aufgebracht wurde, und bei den anderen nichts oder nicht genug zu holen ist. Das könnte in kleineren GmbH’s schnell mal passieren.
Gruß,
LeoLo