Werbeemails und deren Untersagung nicht möglich ?

Hallo,

angenommen man betriebt ei n Portal, wo ei User sein recht wahrnimmt, dass er er nicht mit Werbemails des Portalbetreibers belästigt werden will und er wird daher in die Blacklist aufgenommen. Angenommen dieser User ist auch angemeldeter User eines anderen Portal, wo er bei der Anmeldung zugestimmt hat, Werbeemails des dortigen Portalbetreibers sowie ausgesuchten Dritten zu empfangen. Hat er dann einen Unterlassunganspruch darauf dass der er Werbeemails des ersten Portalbetreibers beim zweiten Portalbetreiber nicht erhält ? Und wie verhält es sich sich wenn der erste Portalbetreiber Werbung in der e-Mail des zweiten Portalbetreibers käuft ?

Ein Abgleich von Blacklists des ersten mit dem zweiten Portalbetreiber
ist ja wiederum aus Datenschutzgründen nicht möglich

Danke vorab

Hallo,

Hat er dann einen Unterlassunganspruch darauf, dass er
Werbeemails des ersten Portalbetreibers beim zweiten
Portalbetreiber nicht erhält ?

Ja! Schließlich hat er „Betreiber 1“ deutlich kund getan, von ihm keine Werbung erhalten zu wollen.

Und wie verhält es sich sich
wenn der erste Portalbetreiber Werbung in der e-Mail des
zweiten Portalbetreibers käuft?

Nein, da der Versender „Betreiber 2“ ist und „Betreiber 1“ nur einer von vielen Werbetreibender im Newsletter eines anderen ist.

Ein Abgleich von Blacklists des ersten mit dem zweiten
Portalbetreiber ist ja wiederum aus Datenschutzgründen
nicht möglich

Doch ist möglich und sogar im Direktmarketing Pflichtroutine!

Gruß
Falke