Hallo,
angenommen man betriebt ei n Portal, wo ei User sein recht wahrnimmt, dass er er nicht mit Werbemails des Portalbetreibers belästigt werden will und er wird daher in die Blacklist aufgenommen. Angenommen dieser User ist auch angemeldeter User eines anderen Portal, wo er bei der Anmeldung zugestimmt hat, Werbeemails des dortigen Portalbetreibers sowie ausgesuchten Dritten zu empfangen. Hat er dann einen Unterlassunganspruch darauf dass der er Werbeemails des ersten Portalbetreibers beim zweiten Portalbetreiber nicht erhält ? Und wie verhält es sich sich wenn der erste Portalbetreiber Werbung in der e-Mail des zweiten Portalbetreibers käuft ?
Ein Abgleich von Blacklists des ersten mit dem zweiten Portalbetreiber
ist ja wiederum aus Datenschutzgründen nicht möglich
Danke vorab