Vertragsrecht, Mahnung gerechtfertig ?

Hallo,

ich war etwas schlampig und hatte eine offene Rechnung erst nach der dritten Mahnung bezahlt. Dann tätigte ich die Überweisung mit allen Mahngebühren. Der Kontoauszug bestätigt die erfolgreiche Überweisung.

Dann erhielt ich einen weiteren Mahnbrief, der 6 Tage nach der Überweisung verfasst wurde. Mit dem Hinweis, dass noch kein Geld eingegangen ist. Ich solle bezahlen, und war mit einem kräftigen aufschlag.

Ich nahm den Brief nicht ernst, da die Überweisung getätigt wurde. Nun erhalte ich einen Brief von einem Rechtsanwalt, die Rechnung zu bezahlen. Mit weiteren 40 Euro Mahngebühren. Mein bereits bezahlter Betrag wurde nicht berücksichtigt.

Wie soll ich mich verhalten ? Wer ist im Recht ? Muss ich bezahlen ?
Ich habe überwiesen, 6 Tage bevor die nächste Mahnung geschrieben wurde. Zu dem Zeitpunkt müsste das Geld doch schon auf deren Konto eingegangen sein ?

Ich erhielt dann einen Brief, mit Datum 6 Tage nach der Überweisung, dass

Hallöchen,

hast du schon mal überprüft ob die Zahlung wirklich rausgegangen ist? Ob die Kontonummer und die restlichen Angaben (Referenz/Kd-Nr oder ähnliches) korrekt waren? Ist das Geld vielleicht von deiner Bank zurückgebucht worden oder u.U. garnicht erst raus?

Sicherlich ist es möglich, daß die Mahnungen nicht gerechtfertigt sind, trotz allem würde ich den Fehler erst einmal auf deiner Seite suchen und das sehr gründlich. Erst wenn du was dich angeht alles nochmal sorgfältigst überprüft hast und von dir aus alles glatt ging kannst du eine Kopie des Überweisungsdurchschlags und eines aktuellen Kontoauszuges, auf dem man die Überweisung sehen kann dem Anwalt mit dem Vermerk senden, du hättest die Zahlung bereits fristgerecht geleistet. Aber mach das wirklich erst wenn du eindringlich überprüft hast ob die Überweisung wirklich stattgefunden hat.

mfg
Simon

Mh so wie Du es erzählst klingt es nach einem Handyvertrag…
Wenn Du nachweisen kannst, dass deine Überweisung wirklich raus ging dann bist Du im Recht.
Hast Du auf das Datum der letzten Mahung geschaut wo Du sagtest das sie 6 Tage nach Überweisung rausging ?
Es kommt manchmal vor, das sich Zahlungseingänge und Mahnungen überschneiden.

Geh erstmal zu deiner Bank und frag die ob die Überweisung raus gegangen ist. Wenn ja, lass es Dir schriflich von der Bank geben und geh zu der Firma bzw. zum Anwalt hin und zeig es denen, das Du zwar spät aber rechtzeitig gezahlt ist. Normalerweise dürfte dann nichts mehr kommen.

lg Blue

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die überweisung ist nicht fehlerhaft. (kontoauszug)

die firma gibt nur an, dass ich die frist der alten mahnung nicht eingehalten hätte. kann ich nimmer nachvollziehen, da die alte rechnung weg ist. aber ich habe dann überwiesen, 6 tage bevor die neue mahnung geschrieben wurde.

das is wohl der knackpunkt. muss ich nun bezahlen oder nicht ?

das is wohl der knackpunkt. muss ich nun bezahlen oder nicht ?

Hallo Ralf,
nein musst Du nicht.

Und zu den vorangegangenen Antworten:

Wie oft soll Ralf nun noch prüfen? Es steht nunmal auf dem Kontoauszug - das reicht erfahrungsgemäss jedem Anwalt.

Viele Grüße

Walter

Wie oft soll Ralf nun noch prüfen?

So oft wie möglich. Schließlich können Beträge auch innerhalb von 14 Tagen noch zurückgebucht werden. Ein Kontoauszug wo die ausgegangene Überweisung draufsteht reicht wenn Probleme auftreten dann unter Umständen eben nicht.
Es ist im Übrigen leider gar nicht so unüblich als Schuldner eine Überweisung zu tätigen, diese dann ein paar Tage später zurückzuziehen und um das ganze Verfahren ein bischen in die Länge zu ziehen dem Gläubiger erst einmal den Durchschlag der Überweisung oder eben einen Kontoauszug von dem Tag vorzulegen. So erkauft sich der Schuldner u.U. wieder ein paar Tage weil der Gläubiger neu mahnen muss.

Oder die Kd-Nr. oder ähnliches hat einen Zahlendreher drin. Man kann so etwas gar nicht oft genug prüfen.

mfg
Simon