Hallo Experten,
ein Käufer eines EFH hat nach Abnahme des Neubaus mit entsprechendem Bauträger vereinbart, dass der Kaufpreis bei einem Gesamtvolumen von ca 200.000 um ca. 3000 Euro reduziert wird (wg kleinerer ausstehender Arbeiten).
Der Bauträger sagt dem Notar, dass er mit dem Eigentumsübergang trotz reduziertem Zahlbetrag einverstanden ist.
Soweit ok. Was aber, wenn eigentlich vorgesehen ist, dass der Eigentumsübergang erst bei Zahlung des vollen Kaufpreises stattfinden sollte?
Reicht ein „o.k.“ vom Bautraeger an den Notar, damit der Eigentumsübergang stattfinden kann?
Dank vorab fuer Loesungen und Hinweise,
Gruss
Martin
Moin,
frage den Notar, was er für die Eigentumsumschreibung benötigt. Er muß im Endeffekt auch dafür sorgen, daß der Eigentumsübergang stattfindet.
Gruß vom Wolf
Hallo Experten,
ein Käufer eines EFH hat nach Abnahme des Neubaus mit
entsprechendem Bauträger vereinbart, dass der Kaufpreis bei
einem Gesamtvolumen von ca 200.000 um ca. 3000 Euro reduziert
wird (wg kleinerer ausstehender Arbeiten).
Der Bauträger sagt dem Notar, dass er mit dem
Eigentumsübergang trotz reduziertem Zahlbetrag einverstanden
ist.
Soweit ok. Was aber, wenn eigentlich vorgesehen ist, dass der
Eigentumsübergang erst bei Zahlung des vollen Kaufpreises
stattfinden sollte?
Reicht ein „o.k.“ vom Bautraeger an den Notar, damit der
Eigentumsübergang stattfinden kann?