Hallo zusammen,
stellt euch vor unser nachbar will eine eigentumswohnung kaufen. schönes haus. sechs parteien. im nebenhaus auch sechs parteien. also kleine einheit.
er erwirbt die wohnung aus einer versteigerung. wenn er sie denn bekommt. aber das spielt wohl hier keine rolle.
was er will ist - den abzug der dunstabzugshaube aus der küche nach aussen leiten. macht draussen so ein kleines graues viereck an derwand.
cir. 15 x 15 cm.
wenn er das so einfach machen würde - könnte es da ärger geben?
was würdet ihr ihm empfehlen um das ohne ärger zu realisieren`?
t.
Hallo zusammen,
stellt euch vor unser nachbar will eine
eigentumswohnung kaufen. schönes haus. sechs parteien. im
nebenhaus auch sechs parteien. also kleine einheit.
er erwirbt die wohnung aus einer versteigerung. wenn er sie
denn bekommt. aber das spielt wohl hier keine rolle.
was er will ist - den abzug der dunstabzugshaube aus der küche
nach aussen leiten. macht draussen so ein kleines graues
viereck an derwand.
cir. 15 x 15 cm.
wenn er das so einfach machen würde - könnte es da ärger
geben?
was würdet ihr ihm empfehlen um das ohne ärger zu
realisieren`?
Hi,
bei einer Eigentumswohnung bedarf dieser Eingriff der Zustimmung der WEG. Ohne Zustimmung kann die WEG verlangen, dass das Loch wieder fachmännisch so verschlossen wird, dass es zu keinen Schäden an der Wand durch Feuchtigkeit kommen kann. Zu beachten ist auch, wo , wenn zugestimmt wird, wo der Schacht ist, denn durch die Windrichtung kann es sonst zu nicht akzeptablen Geruchsbelästigungen anderer Eigentümer/ Mieter kommen.
Gruss Günter
Hallo GünterW.,
auch wenns bei fensterauf in die gleiche richtung weht ?
t.
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