mißbräuchliche Nutzung Internet-Login

Hallo!

Angenommen, man habe sich von seinem Partner/Partnerin getrennt und jeder gehe seiner eigenen Wege.
Nun sei vergessen worden, dem jeweils anderen zugesprochene Authorisierung zurückzunehemn, z.B. Bankvollmacht (=Internetlogin), bzw. andere Logins (Versand-Kaufhäuser etc.)
Einige Wochen nach der Trennung benutze dann der Andere mißbräuchlich diese einmal gegebene Authorisierung, ändert die Adressdaten / Geburtsdatum des eigentlichen Kunden - vor allem , um diesem zu Schaden. Da die Daten nicht mehr stimmen, kann der eigentliche Kunde nichts mehr bestellen. Ein finanz. Schaden durch Fremdbestellung entstehe nicht.

Was kann man machen?
Überall anrufen / anschreiben und die Internetzugänge sperren lassen?
Liegt hier ein Betrug vor? Eine Authorisierung hat ja stattgefunden, wenn auch vor langer Zeit.

Gruß,

Michael

Ob deine Einwilligung mal vorgelegen hat ist hier erst einmal irrelevant. Ich kann auch einwilligen, daß ein Freund von mir für mich zur Bank geht und Geld holt weil ich schlimm Krank zu Hause liege, das heißt aber nicht, dass er das immer darf.

Bei einer Trennung muß davon ausgegangen werden, dass deine Einwilligung zur Tätigung von Rechtsgeschäften in deinem Namen nicht mehr vorliegt. Wenn dann trotz allem deine Daten/Zugangskennungen benutzt werden ist eine Benachrichtigung aller in Frage kommenden Anbieter/Firmen sicherlich nicht die schlechteste Idee.

Was die Strafbarkeit angeht bin ich der Meinung hier liegt Untreue gem. §266 StGB vor, aber ich bin natürlich kein Volljurist, unter Umständen kommen da auch andere Dinge in Betracht. Zudem gibt es immer eine zweite Sichtweise und ich kenne hier natürlich nur deine.

mfg
Simon

Hallo Simon - danke für deine Antwort

Was die Strafbarkeit angeht bin ich der Meinung hier liegt
Untreue gem. §266 StGB vor, aber ich bin natürlich kein
Volljurist, unter Umständen kommen da auch andere Dinge in
Betracht. Zudem gibt es immer eine zweite Sichtweise und ich
kenne hier natürlich nur deine.

Sichtweise? - gut! Es geht darum, Userdaten zu ändern. Andere Straße, anderes Geburtsdatum. Dadurch kann man seinen alten Useraccount nicht mehr benutzen! Zumindest Gibts bei einer telefon. Bestellung (Angabe der Daten) Ärger, weil die Bestellannahme die Kundennummer so nicht akzeptiert.
Genau das - nicht mehr nicht weniger.
Müßte ich als Betrogener da (zivilrechtlich) etwas unternehmen oder würde das Versandunternehmen (dort wurden Daten verfälscht) eingreifen?

Wenn etwas fremd bestellt würde, (auf eine andere Adresse) muß dort ja auch einer den Empfang quittieren… Dann würde das Versandhaus schon rechtliche Schritte / Nachforschungen unternehmen.

Gruß,

Michael

Moien,

naja, wo hier die Untreue liegen soll ist mir schleierhaft. Vergiß mal jegliche Strafanzeige und sorge halt dafür, daß alle Zugänge gesperrt bzw. mit neuem Password versehen werden.

Gruß

Bernd

Was zivilrechtliche Möglichkeiten anbelangt solltest du mal hier nachfragen: http://www.frag-einen-anwalt.de/

Was die Strafverfolgung angeht kannst die Frage dort gleich dazu packen, so aus dem Bauch raus würde ich sagen ein evt. Versandhaus würde sich an dich halten und dir die rechtlichen Schritte überlassen, wäre für die jedenfalls einfacher.

mfg
Simon

Mal im Wortlaut:
StGB § 266 Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Relativ eindeutig finde ich. Selbstverständlich mag ich mich als Laie täuschen, endgültig kann das wohl nur ein Anwalt beantworten, aber pauschal von der Hand zu weisen ist das wohl in keinem Fall.

mfg
Simon