Hallo !
Angenommen ein Bekannter wohnt in Strasse a und ist bei Stromversorger a.Dann wechselt er zu Stromanbieter b und hat bei Stromversorger a aber noch Schulden,die er nicht bezahlen kann und Stromversorger a läßt sich auch auf keine Ratenzahlung ein.Dann zieht der Bekannte um in Strasse b und bleibt auch dort bei Stromversorger b.Als er dann wieder umzieht muß er bei Stromversorger a seine personenbezogenen Daten hinterlassen,da der Vormieter dieser Wohnung von Stromversorger a wegen nicht bezahlter Rechnungen abgestöpselt und verplomt wurde.Mein Bekannter fragt sich jetzt,ob Stromversorger a denn Anschluss weiterhin gesperrt lassen darf,obwohl er auch dort bei Stromversorger b weiterhin bleiben will und müßte er sich überhaupt um die Freischaltung kümmern,oder ist das Sache des Vermieters ?
Hallo
Vertragspartner ist der Energieversorger. Vermieter sind gut beraten, sowas nicht auf ihre Kappe zu nehmen.
Moralisch scheint er ja wenig Bedenken zu haben, wenn er lieber Privatinsolvenz in Kauf nimmt, statt zu überlegen, wie er die offensichtlich berechtigten Forderungen begleichen könnte…Dein Bekannter soll auf keinen Fall vergessen, auch noch die Telekom abzuzocken und dann zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Bei der Gelegenheit kann er gleich auch noch beim Vermieter, seinem Handyanbieter und den Versicherungen weitermachen…
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Diese Antwort halte ich für extrem wertlos!
Hi!
Abgesehen davon, dass Du kaum weiterhelfen konntest, wurde hier nicht nach dummdreisten Moralpredigten gefragt!
LG
Guido
Hi!
Zunächst mal: IANAL!
Naja - ich würde in keine Wohnung einziehen, in dem eine Plombe auf dem Zähler klebt!
Der VORmieter ist doch in diesem Fall der Schuldner, nicht Dein Bekannter (unabhängig davon, dass Dein Bekannter dort auch noch Schulden hat)!
Wenn Dein Bekannter auch jetzt wieder einen Vertrag mit Anbieter B eingeht, dann kann Anbieter A imho den Zähler nicht sperren (wäre ungefähr so, als würden die Opel-Mitarbeiter vor dem Toyota-Werk wild streiken)
Dein Bekannter sollte sich mit seinem neuen Anbieter B in Verbindung setzen, zwecks Anschluss!
LG
Guido
Hallo Bommel !
Meinst du nicht das hier konstruktive Antworten gefragt sind.Wenn du dir die Frage richtig durchgelesen hättest,wüßtest du,das sich Stromanbieter A auf keine Ratenzahlung einläßt und ganz nebenbei hat der Bekannte Telefon und Handy und bezahlt dieses auch.
MfG
Frank
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