Jurafall - Frage zu Angebot und Annahme

X bestellt sich per Bestellzettel bei einem Versandhaus eine DVD (Angebot). Nach einer Woche erhält er vom Versandhaus ein Schreiben, welches wie folgt lautet:„Die von Ihnen bestellte DVD ist zur Zeit nicht lieferbar. Wir werden Ihnen die DVD jedoch spätestens in vier Wochen zuschicken.“

Was ist hiervon zu halten? Handelt es sich hierbei um die Ablehnung des Angebots und um ein neues Angebot des Versandhauses gemäß § 150 Abs. 2 BGB? Oder ist dies eine reine Auftragsbestätigung - denn auf dem Bestellzettel, den X ausgefüllt hat, hat er ja nicht angegeben, dass er die DVD innerhalb einer bestimmten Zeit zugeschickt bekommen möchte. Ist somit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? Und welche Folge hat es, wenn X auf das Schreiben nicht reagiert?

Hallo
Nur kurz ergänzt:
das gesetzliche Widerrufsrecht beginn ab Empfang dieser Bestätigung und endet nach 2 wochen. Nach dieser Zeit und immer noch schweigend ist der bereits geschlossene vertrag auch bindend.

X bestellt sich per Bestellzettel bei einem Versandhaus eine
DVD (Aufforderung Angebote zu machen). Nach einer Woche erhält er vom Versandhaus ein
Schreiben, welches wie folgt lautet:„Die von Ihnen bestellte
DVD ist zur Zeit nicht lieferbar. Wir werden Ihnen die DVD
jedoch spätestens in vier Wochen zuschicken.“

Das ist ein Angebot

Was ist hiervon zu halten? Handelt es sich hierbei um die
Ablehnung des Angebots und um ein neues Angebot des
Versandhauses gemäß § 150 Abs. 2 BGB?

Nein natürlich nicht !!! Ohne Angebot kein 150BGB

Oder ist dies eine reine
Auftragsbestätigung - denn auf dem Bestellzettel, den X
ausgefüllt hat, hat er ja nicht angegeben, dass er die DVD
innerhalb einer bestimmten Zeit zugeschickt bekommen möchte.
Ist somit ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen? Und
welche Folge hat es, wenn X auf das Schreiben nicht reagiert?

Gar keine die schicken Dir das Ding das ist das Angebot
schicke es zurück Angebot abgelehnt.

Jakob

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