Hauskauf-wie bindend ist ein Vorvertrag ?

Hallo,
wie bindend ist beim Hauskauf ein Vorvertrag für den Verkäufer?
Ist er damit schon verpflichtet, das Haus zu verkaufen oder gibt es noch Möglichkeiten davon zurückzutreten. Wenn ja, mit welchen Konsequenzen ?

Das hängt ganz vom Inhalt - und je nach Inhalt u.U. auch von der Form - des Vertrags ab. Diesen Inhalt sollten Sie uns verraten, denn allein aus der Bezeichnung „Vorvertrag“ ergibt sich gar nichts.

Mit freundlichen Grüßen

ergänzend dazu:
Wenn der Vertrag notarielle beurkundet ist, dann ist der „vorvertrag“ im Rahmen der Vereinbarungen bindend. Ansonsten kann man sich nur auf die Zuverlässigkeit der Vereinbarungen vertrauen. Bindende Verträge im Grundstücksbereich, dazu gehört auch das Beispiel, bedürfen der notariellen Beurkundung.

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Hallo,
es war eine allgemeine Frage von mir. Ich habe noch keinen Vorvertrag vorliegen. Aber wie ich aus Ihrer Antwort ersehen kann, kann man den Vorvertrag individuell abstimmen. Richtig ?

Ja, das ist grundsätzlich richtig. Zu beachten ist allerdings, wie bereits angesprochen, daß Verträge, durch die sich ein Vertragspartner verpflichtet, Grundeigentum zu erwerben oder zu übertragen, der notariellen Beurkundung bedarf, um wirksam zu sein. Daher sind Vorverträge über Grundstücke, durch die die Parteien sich verpflichten, einen Hauptvertrag abzuschließen, in aller Regel zu beurkunden.