Wie vorgehen bei Mietminderung?

Hallo Recht-Experten,

Ich habe heute morgen festgestellt, dass die Heizung ausgefallen ist. Meine Hausverwaltung ist über die Feiertage nicht zu erreichen und ich nehme an, dass die Sache deshalb wohl vor Dienstag nicht behoben wird.
So langsam reicht es mir wirklich. In den 8 Monaten, die ich hier wohne, ist das bereits das 5. Mal, dass die Heizung ausfällt. Kann ich Mietminderung verlangen? Wenn ja, wie gehe ich da vor? Muss ich das zuerst schriftlich androhen? Protokollieren, wann ich ohne warmes Wasser auskommen musste? Und wie viel Mietminderung ist bei so etwas üblich?
Schon mal danke für Eure Auskünfte!

Schönes Pfingstfest!
Kerstin

Schau mal auf die Seiten Mietmängel und Minderung bei
http://www.recht-kriegen.de
dort ist es genau beschrieben
Gruß
Roland

Hallo Kerstin!

Ich würde empfehlen, sofort ein Schreiben aufzusetzen, daß Du die Miete nur unter Vorbahlt zahlst! Mietminderung im Nachhinein sind nicht möglich!

Bei ausgefallener Heizung ist nicht festgelegt , wie hoch die Mietminderung ist. Dies hängt logischer Weise von der Jahreszeit ab!

War noch letzte Woche bei meinem Anwalt und der erzählte, daß es in diesem Fall im Winter möglich ist die Miete KOMPLETT zu streichen…im Sommer hingegen eher bei 5 % liegt…

Würd einfach mal beim Anwalt anrufen… wenn´s ein seriöser ist, gibt er dir kurz Auskunft…wäre ich früher gegangen hätte ich nun 1000 DM mehr ;o)

Bernd

Apropos im nachhinein mindern…
Natürlich kannst Du auch im nachhinein mindern.
Wird ein Mangel nach Meldung im Januar nicht behoben (nach ablauf der Frist) kannst Du im Februar für diese Zeit die Minderungsdifferenz einbehalten. Denn eins ist ja logisch, die Wohnung war in dieser zeit nicht im Vertragsmäßigen zustand und daher ist eine Minderung erlaubt. Diese Informationen habe ich vom Mieterbund.
Gruß
Roland

… aber nur, wenn eine Mietminderung angedroht wurde!

Diese Info stammt von einem Mietsrechtanwalt…zwei sogar ;o))

Bernd

… aber nur, wenn eine Mietminderung angedroht wurde!

Diese Info stammt von einem Mietsrechtanwalt…zwei sogar ;o))

Bernd

Hab ja geschrieben „nach Meldung“ und das schliesst die Mietminderungsankündigung mit ein, denn das macht man zusammen!
Roland

Hi!

Das ist es ja!!!

Die Meldung des Schadens reicht nicht! Man muß eine Mietminderung androhen bzw. vollziehen!

Bernd

Hallo Bernd,

Vielen Dank für die Informationen.
Die Heizung funktioniert mittlerweile auch wieder.
Weisst Du, wie lange ich dem Vermieter generell Zeit lassen muss, den Schaden zu reparieren? Ich nehme nicht an, dass ich bei zwei bis drei Tagen (dafür aber auch alle paar Wochen zwei bis drei Tage) ohne warmes Wasser eine Minderung durchsetzen kann, oder?

Kerstin

Hi!

Im Sommer dürfte es schwierig werden und lohnt wohl net, doch wenn´s bis zum Winter so bleibt würd ich mal nen anwalt fragen.

Bernd