Zeitungen durchblättern verboten! (?)

Keine Ahnung ob ich hier richtig bin…ich kaufe mir gelegentlich Zeitschriften. Mal Fachzeitschriften, mal bunte Blätter. Aber bevor ich sie kaufe, blättere ich sie durch ob die Zeitschrift wirklich
„brauchbar“ ist. Jetzt steht neuerdings beim Händler ein Schild
„Zeitungen durchblättern verboten-aus hygienischen Gründen“. Leuchtete mir erst ein, dann aber wieder nicht. Gehe ich in eine Buchhandlung, gibt es dort Sitzecken um erst mal durch die Bücher zu blättern…ist doch genau das Gleiche. Oder in Obst- und Gemüseabteilungen, da grapscht auch jeder hin…Darf ich trotzdem weiterhin getrost erst mal meine Zeitungen kurz durchblättern oder wie sieht das aus?
Interessiert mich echt. Danke. Coco

Zur Abschreckung

Blätter. Aber bevor ich sie kaufe, blättere ich sie durch ob
die Zeitschrift wirklich „brauchbar“ ist.

Ist ja auch OK. Es geht halt um Schmarotzer, die stundenlang nicht Testblicke reinwerfen, sonderg gleich im stehen alles lesen. Ist ja jetzt im Zeitalter der Kauf- und Konsumverweigerung wieder ein beliebter Volksport. Deswegen das Schild zur Abschreckung.

Darf ich trotzdem weiterhin getrost erst mal meine
Zeitungen kurz durchblättern oder wie sieht das aus?

Dürften durftest Du das wohl noch nie, aber nötig zum Kaufanreiz ist es schon (ist das brauchbar …). Das ist halt immer die Grauzone zwischen Theorie und Praxis.

Gruß

Stefan

Hallo Stefan,

Darf ich trotzdem weiterhin getrost erst mal meine
Zeitungen kurz durchblättern oder wie sieht das aus?

Dürften durftest Du das wohl noch nie, aber nötig zum
Kaufanreiz ist es schon (ist das brauchbar …). Das ist halt
immer die Grauzone zwischen Theorie und Praxis.

Dürfen darf man es, solange es nicht verboten ist. Und ein totales Verbot der Inhaltsbetrachtung dürfte auch nicht möglich sein, da es sich beim Inhalt eines Buches/einer Zeitschrift um eine wesentliches Merkmal des Kaufobjektes handelt.

Grüße,

Anwar

hallo.

wenn er’s dir verbietet, isses verboten. schließlich sind’s seine zeitschriften.

ich würd allerdings keine zeitschrift kaufen, in der nix oder wenig steht, was mich interessiert. und nur anhand der titelseite ist das oft schwer zu überprüfen.
ausnahme is ne fernsehzeitschrift. da kauft man in der regel immer die gleiche.

der händler wird’s früher oder später am umsatz merken, ob ihm die hygiene wirklich so viel wert ist.
aber vielleicht steigt ja sein umsatz auch - wenn’s wirklich so viele „blindkäufer“ gibt? :smile:

gruß

michael

Manchmal muss man sich über die Fragen hier wundern! Glaubst du, es gibt ein Gesetz, das bestimmt, dass du Zeitungen durchblättern darfst, die dir nicht gehören?

Der Eigentümer bestimmt, wer was mit seinem Eigentum machen darf. Das istg doch wohl logisch.

Levay

…ich kaufe mir
gelegentlich Zeitschriften. Mal Fachzeitschriften, mal bunte
Blätter. Aber bevor ich sie kaufe, blättere ich sie durch ob
die Zeitschrift wirklich
„brauchbar“ ist.
Danke. Coco

Hallo Coco,
auch ich will wissen,was in den Zeitschriften steht,die ich kaufe.
Auser den abonierten Fachzeitschriften interesieren mich auch andere
Artikel(angeregt durch die Titelseite oder Werbung).
Ein kurzes durchblättern,n i c h t lesen,mach ich daher auch,
so, wie Du es machst.
Das von Dir angeführte Schild,das dies verboten ist,wendet sich an
diejenigen,die die ganze Zeitschrift lesen und verkrumpelt zurücklegen.Auserdem stehen diese immer vor dem Regal und andere
müssen erst diese darum bitten auch mal an das Regal zu dürfen.
Deshalb hatte in dem einzigsten Fall,bei dem ich diesem Schild begegnet bin,der Besitzer auch keine Einwände dagegen sie durchzublättern.
Gruss Gerhard

Eigentümer einer Zeitung?
Hi !

Der Eigentümer bestimmt, wer was mit seinem Eigentum machen
darf. Das istg doch wohl logisch.

Mir sei die Frage gestattet, wer eigentlich der Eigentümer der Zeitung ist? Meines erachtens dürfte das doch der jeweilige Verlag sein. Mir ist zumindest aus der Praxis bekannt, dass die Zeitungshändler ihre Waren nur auf Kommisionsbasis vertreiben. Das Eigentum bleibt daher beim Verlag.
Des Weiteren steht in den meisten Verträgen, die der Großhändler mit den Einzelhändlern abschließt, dass sie möglichst viele Verkäufe abschließen sollen.

Diese beiden Punkte vorangestellt, kann man sich nun sicherlich trefflich streiten, ob dieses Schild den Vertragsanforderungen gerecht wird. Wenn der Verkäufer allerdings nachweisen kann, dass durch die „Zeitungsleser“ andere (potentielle) Kunden am Kauf gehindert werden, dürfte dies jedoch als Pluspunkt für seine Argumentation gelten. Als Minuspunkt könnte man anführen, dass durch das Schild auch einige (potentielle) Kunden erst gar nicht den Laden betreten, weil sie sich in der Service-Wüste wähnen und es dem Inhaber mit ihrer Abwesenheit so richtig zeigen wollen.

Ob die Entscheidung mit dem Schild gut ist, wird also in jedem speziellen EInzelfall die Praxis zeigen.

BARUL76

Mir sei die Frage gestattet, wer eigentlich der Eigentümer der
Zeitung ist?

Woher soll ich das wissen? Kenne ich den Zeitungsladen und dessen Vertragsverhältnisse?

Diese beiden Punkte vorangestellt, kann man sich nun
sicherlich trefflich streiten, ob dieses Schild den
Vertragsanforderungen gerecht wird. Wenn der Verkäufer
allerdings nachweisen kann, dass durch die „Zeitungsleser“
andere (potentielle) Kunden am Kauf gehindert werden, dürfte
dies jedoch als Pluspunkt für seine Argumentation gelten. Als
Minuspunkt könnte man anführen, dass durch das Schild auch
einige (potentielle) Kunden erst gar nicht den Laden betreten,
weil sie sich in der Service-Wüste wähnen und es dem Inhaber
mit ihrer Abwesenheit so richtig zeigen wollen.

Das ist ja alles furchtbar interessant, geht aber total an der Problemstellung vorbei. Es geht hier nicht um irgendwelche ökonomischen Erwägungen und auch nicht um die Rechtsbeziehungen zwischen Händler und Verlag; es geht nur darum, dass man den Kunden SELBSTVERSTÄNDLICH verbieten kann, die Zeitungen zu lesen, ohne sie vorher gekauft zu haben.

Levay