Onlineshop für Artikel 'ab 18'

Hallo Leute,

angenommen man möchte einen Online-Shop erstellen der Artikel die ab 18 sind vertreibt. Welche rechtlichen Grundlagen müsste man dabei beachten, da ja sicher gewährleistet seien muss, dass sich dort nur Personen über 18 Jahre aufhalten! Würde da angenommen ein Fenster, dass sich beim Seitenaufbau öffnet, in dem man erklärt das man über 18 Jahre ist reichen??

Danke im Voraus!!

Grüße

Geht das überhaupt?
Soweit ich weiss dürfen doch garkeine Produkte die „FSK 18“ sind über den Versandhandel vertrieben werden. Minderjährige könnten in den Besitz dieser Ware kommen. Zudem kann der Versender nicht tatsächlich die Identität und das Alter des Käufers feststellen.

Michael

Soweit ich weiss dürfen doch garkeine Produkte die „FSK 18“
sind über den Versandhandel vertrieben werden.

Mittlerweile schon, der Versender muß nur sicherstellen, daß der Empfänger >= 18 ist.

Zudem kann der Versender nicht tatsächlich die Identität
und das Alter des Käufers feststellen.

PostIdent und anschließend eigenhändiges Einschreiben.

Wobei ich sowas ja vom EU-Ausland aus machen würde, wie praktisch alle anderen auch.

Zumindest wenn es sich um Pornografie handelt, ist das nicht richtig:

§ 184 StGB
Verbreitung pornographischer Schriften

(1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3)

[…]

  1. […] im Versandhandel […] einem anderen anbietet oder überläßt,

[…]

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Hallo,

suche mal bei http://www.heise.de im Archiv nach Meldungen zu Altersverikikationssystemen. Dabei wirst du feststellen, dass es zu diesem Thema in Deutschland bislang noch keine gesicherte Rechtsprechung gibt. Ganz klar, deine Idee mit der Selbstbestätigung fällt sofort raus, Personalausweisnummer und Prüfziffernberechnung ging man gut und mal nicht, sogar PostIdent wurde gerade in einem Fall als nicht ausreichend angesehen, …

Ich kann nur dringend raten einen spezialisierten Anwaltskollegen mit der Sache zu betrauen und schon mal einen Plan B zu erarbeiten, sowie Geld für Rechtsstreitigkeiten beiseite zu legen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Hierzu ein interessantes Urteil:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/52530

Wenn du nicht absolut sicherstellen kannst, dass deine User über 18 Jahre als sind, sieht es schlecht für dich aus!!! Auch das Verfahren mit der Personalausweis-Nummer ist zu unsicher!

Gruß
Falke