Hallo zusammen.
Ich hoffe in diesem Brett richtig zu sein obwohl es sich um einen Arbeitsvertrag handelt.
Jemand hat zum 13. eines Monats eine Stelle angetreten, diese aber zum 30. des Folgemonats wieder gekündigt. Der Arbeitgeber hat bislang keine Zahlungen geleistet, wurde vom ArbG aber später dazu verurteilt. Gut 2 Monate nach dem Urteil hat dieser AG Insolvenz angemeldet.
Hier die Frage:
Hat der AG den Tatbestand des Betruges (o. ä.) erfüllt wenn er bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages gewusst hat, dass er den Lohn nicht zahlen kann? Würde es sich lohnen gegen so einen AG strafrechtlich vorzugehen?
Ich bin gespannt auf Eure Meinungen. Vielen Dank!
Ich hoffe in diesem Brett richtig zu sein obwohl es sich um
einen Arbeitsvertrag handelt.
Naja, da wäre das Brett „Arbeitsrecht“ hier drunter wohl noch passender, oder?
Hat der AG den Tatbestand des Betruges (o. ä.) erfüllt wenn er
bereits bei Abschluss des Arbeitsvertrages gewusst hat, dass
er den Lohn nicht zahlen kann?
Jede Seite haftet für ihr Verschulden bei Vertragsverhandlungen, auch Verschulden bei Vertragsanbahnung oder Verschulden bei Vertragsabschluß genannt. Anspruchgrundlage ist § 242 BGB i.V. m. §§ 276, 278, 249 BGB. Hat ein Arbeitgeber Anlaß zu Zweifeln, ob er in der Lage sein wird, die in absehbarer Zeit fälligen Löhne und Gehälter auszuzahlen, so muß er vor Abschluß neuer Arbeitsverträge die Bewerber auf diesen Umstand hinweisen, soweit er nicht seine Zahlungsschwierigkeiten als bekannt voraussetzen kann. Versäumt ein Vertreter des Arbeitgebers bei Abschluß eines Arbeitsvertrags diesen Hinweis, dann trifft die Schadensersatzpflicht wegen Verschuldens bei Vertragsschluß nicht den Vertreter , sondern den vertretenden Arbeitgeber. Der Vertreter muß jedoch persönlich für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn er bei Abschluß des Vertrages eine unerlaubte Handlung in Form eines Eingehungsbetruges begangen hat. Das ist dann anzunehmen, wenn er den Bewerber durch sein Schweigen wissentlich getäuscht und dessen Schädigung bewußt in Kauf genommen hat (BAG vom 24.09.1974 - 3 AZR 589/73).
Naja, da wäre das Brett „Arbeitsrecht“ hier drunter wohl noch
passender, oder?
Es geht mir ja nicht um die arbeitsrechtliche Frage. Die ist ja gerichtlich geklärt. Geld würde die Person ja eh nicht von dem AG bekommen, da dieser ja mittellos ist und auch bleiben wird solange jemand mit einem Titel auf ihn lauert.
Es geht mir hier nur um die strafrechtlichen Aspekte der ganzen Angelegenheit.
Aber vielen Dank für Deine Antwort!
Gut 2 Monate nach dem Urteil hat dieser AG Insolvenz angemeldet.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Insolvenzgeld für 3 Monate, die vor der Insolvenzeröffnung liegen. Da sollte man sich also zeitnah beim Insolvenzverwalter melden, der erklärt einem, wie es weitergeht (Meldung beim Arbeitsamt etc.).
Das gilt auch, wenn der Antrag mangels Masse abgewiesen wird und also gar kein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
wenn ich mich nicht irre,gehört Lengerich noch zu NRW…
Hier gibt es sogenannte „TASK FORCES“ in der Justiz…
Die kümmern sich unter anderem auch um „solche Schlawiner“…
Du solltest dich mal an einen Anwalt wenden,der kann dir bestimmt die
für dich zuständige Adresse bei der Verwaltung nennen und auch ob das
wirklich was bringt…
Denn wenn du dein Geld haben willst,bringt ein Strafverfahren in der Regel zwar den „Bösen Buben“ hinter Gitter,aber dir kein Geld ein…
wenn ich mich nicht irre,gehört Lengerich noch zu NRW…
Das schon, nur wenn der AG in NDS seinen Wohn- und Firmensitz hat wird mir das nciht nützen.
[…]
Denn wenn du dein Geld haben willst,bringt ein Strafverfahren
in der Regel zwar den „Bösen Buben“ hinter Gitter,aber dir
kein Geld ein…
Das ist zwar richtig nur wenn man den Ex-AG dann fröhlich flanierend auf einem Jahrmarkt träfe, könnte einen das Verlangen ereilen, ihm mal ein bischen auf die Finger zu klopfen. Zumal der Geschädigte nicht der einzige ist, der schauen kann wo er sein Geld herbekommt.
na wenn das soo eine „abgebrühte Sau ist“…dann hau ihm doch in die „Fresse“…
Das „lernt“ ihn vieleicht mal anders mit seinen Arbeitnehmern umzugehen…
(also ich würde ihm die „Schnauze polieren…“… )
Keine Panik. Nachher bekommt der noch Geld von einem weil man
ihm die Nase verbogen hat…
Das könntest du ihm dann gleich wieder wegpfänden…*Ironietag*
So jetzt mal ernsthafter…meine Antwort war auch mehr als „Ultima Ratio“ gedacht gewesen…für den Fall,das du diesen „Individuum“
tagtäglich in deinem Leben begegnen solltest…
Ansonsten ist es überlegenswert,mal mit dem Vollstreckbaren Titel und dem Gerichtsvollzieher direkt bei ihm „aufzukreuzen“ (das Recht hast Du als Gläubiger) und mal eine „Haarkleine“ Inventur bei ihm zu machen…
So jetzt mal ernsthafter…meine Antwort war auch mehr als
„Ultima Ratio“ gedacht gewesen…für den Fall,das du diesen
„Individuum“
tagtäglich in deinem Leben begegnen solltest
Moin moin,
auch als letzte Lösung ist es ungeeignet, denn dann ist Körperverletzung gegeben. Und das ist meines Wissens nach wie vor eine Straftat, von zivilrechtlichen Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen mal ganz abgesehen.
Soweit sollte man sich bei aller Wut im Bauch auch im Griff haben, dass man nicht prügelnd hinter Gegner her rennt.