Hallo,
angenommen, er ist 23 Jahre jung, absolviert im März nächsten Jahres seine Ausbildung. Diese Person wohnt aber nicht mehr in der Ausbildungsstadt sondern bei seiner Verlobten. Die Ausbildung ist leider im letzten Semester schief gegangen und wird im März wiederholt. Er hat aber zur Zeit schon einen Arbeitsvertrag und arbeitet seit Anfang Oktober. Er wurde schon vor über drei Jahren gemustert und hat noch nicht verweigert.
Wie sieht es denn dann aus? Kann er noch gezogen werden? Das Gesetz schreibt vor, dass man, wenn man zurückgestellt wurde, auch noch mit 25 Jahren gezogen werden kann. Kann man sich eventuell dadurch wehren, dass man den Arbeitsvertrag vorlegt und es eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde, wenn er den Arbeitsplatz aufgeben müsste? (von wegen Arbeitslosigkeit in Deutschland).
Mit bestem Dank im Voraus für die Antworten!
Gruss
Bianca
Hallo,
angenommen, er ist 23 Jahre jung, absolviert im März nächsten
Jahres seine Ausbildung. Diese Person wohnt aber nicht mehr in
der Ausbildungsstadt sondern bei seiner Verlobten. Die
Ausbildung ist leider im letzten Semester schief gegangen und
wird im März wiederholt. Er hat aber zur Zeit schon einen
Arbeitsvertrag und arbeitet seit Anfang Oktober. Er wurde
schon vor über drei Jahren gemustert und hat noch nicht
verweigert.
Wie sieht es denn dann aus? Kann er noch gezogen werden? Das
Gesetz schreibt vor, dass man, wenn man zurückgestellt wurde,
auch noch mit 25 Jahren gezogen werden kann. Kann man sich
eventuell dadurch wehren, dass man den Arbeitsvertrag vorlegt
und es eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde, wenn er den
Arbeitsplatz aufgeben müsste? (von wegen Arbeitslosigkeit in
Deutschland).
Hallo auch,
gesetzliches findest du hier:
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen…
Ich habe bis Juni 2002 Wehrdienst geleistet und kann dir einfach mal erzählen, was uns hinischtlich der „Umstrukturierungsmaßnahmen“ gesagt wurde:
Erfahrungsgemäß werden ohnehin nur noch die wenigsten eingezogen. Bei den Kandidaten, die jetzt noch zum Wehrdienst herangezogen werden, wird angeblich vorausgesetzt, dass sie das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und nicht schlechter als „T2“ gemustert werden. Wie weit dies in der Realität Anwendung findet kann ich nicht beurteilen.
Die Einberufung aus einer Ausbildung heraus kann allerdings ohnehin nicht stattfinden, da diese zum 1. Bildungsweg gezählt wird - das Studium bsw. wird zum 2. Bildungsweg gezählt. Nur aus dem 2. Bildungsweg heraus ist ein Einberufungsbefehl möglich, und auch dann nur wenn - soweit ich informiert bin - nicht mehr als ein (oder waren es 2…??) Drittel der Ausbildung bereits abgeschlossen sind.
Wenn er also dem Kreiswehrersatzamt mitteilen würde, dass er seine Ausbildung zu diesem bestimmten Zeitpunkt machen wird und dann die entsprechende Bescheinigung nachliefert, dürfte dies kein Problem darstellen (Insofern er noch keine abgeschlossende Ausbildung hat). Ich wurde drei oder vier Mal zur Musterung „gebeten“ und habe immer die aktuelle Schulbescheinigung zurückgeschickt, bzw. habe ihnen mitgeteilt, wann sie die nächste bekommen werden.
Ich hoffe ich konnte ein klein wenig behilflich sein.
Gruß
Marlon
Hi,
wie kommst Du darauf, daß man seinen Job aufgeben müßte wenn man gezogen wird? Der Arbeitsvertrag besteht während des Wehrdienstes weiter, man genießt Kündigungsschutz.
Gruß Stefan
P.S.: Zum Wiederholen der Ausbildung kann ich nichts sagen…
angenommen, er ist 23 Jahre jung, absolviert im März nächsten
Jahres seine Ausbildung. Diese Person wohnt aber nicht mehr in
der Ausbildungsstadt sondern bei seiner Verlobten. Die
Ausbildung ist leider im letzten Semester schief gegangen und
wird im März wiederholt. Er hat aber zur Zeit schon einen
Arbeitsvertrag und arbeitet seit Anfang Oktober. Er wurde
schon vor über drei Jahren gemustert und hat noch nicht
verweigert.
Wie sieht es denn dann aus? Kann er noch gezogen werden? Das
Gesetz schreibt vor, dass man, wenn man zurückgestellt wurde,
auch noch mit 25 Jahren gezogen werden kann. Kann man sich
eventuell dadurch wehren, dass man den Arbeitsvertrag vorlegt
und es eine „unzumutbare Härte“ darstellen würde, wenn er den
Arbeitsplatz aufgeben müsste? (von wegen Arbeitslosigkeit in
Deutschland).
Mit bestem Dank im Voraus für die Antworten!
Gruss
Bianca
Hi,
wie kommst Du darauf, daß man seinen Job aufgeben müßte wenn
man gezogen wird? Der Arbeitsvertrag besteht während des
Wehrdienstes weiter, man genießt Kündigungsschutz.
Danke, dass ich darüber informiert wurde. Das wusste ich bis jetzt nicht. Nur leider hat man immer noch angst, dass er gezogen wird.
Hallo auch,
gesetzliches findest du hier:
http://www.wehrpflichtrecht.de/normen…
Dankeschön. Hilft nur leider nicht weiter, da genau das drin steht, dass man, wenn man zurückgstellt wurde, noch gezogen wird.
Ich habe bis Juni 2002 Wehrdienst geleistet und kann dir
einfach mal erzählen, was uns hinischtlich der
„Umstrukturierungsmaßnahmen“ gesagt wurde:
Erfahrungsgemäß werden ohnehin nur noch die wenigsten
eingezogen. Bei den Kandidaten, die jetzt noch zum Wehrdienst
herangezogen werden, wird angeblich vorausgesetzt, dass sie
das 23. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und nicht
schlechter als „T2“ gemustert werden. Wie weit dies in der
Realität Anwendung findet kann ich nicht beurteilen.
Das wird gehofft!
Die Einberufung aus einer Ausbildung heraus kann allerdings
ohnehin nicht stattfinden, da diese zum 1. Bildungsweg gezählt
wird - das Studium bsw. wird zum 2. Bildungsweg gezählt. Nur
aus dem 2. Bildungsweg heraus ist ein Einberufungsbefehl
möglich, und auch dann nur wenn - soweit ich informiert bin -
nicht mehr als ein (oder waren es 2…??) Drittel der
Ausbildung bereits abgeschlossen sind.
Die Ausbildung wird im März beendet. Er arbeitet aber jetzt schon (hat schon einen „richtigen“ Arbeitsvertrag). Die Frage ist da nur, ob man trotzdem gezogen wird.
Wenn er also dem Kreiswehrersatzamt mitteilen würde, dass er
seine Ausbildung zu diesem bestimmten Zeitpunkt machen wird
und dann die entsprechende Bescheinigung nachliefert, dürfte
dies kein Problem darstellen (Insofern er noch keine
abgeschlossende Ausbildung hat). Ich wurde drei oder vier Mal
zur Musterung „gebeten“ und habe immer die aktuelle
Schulbescheinigung zurückgeschickt, bzw. habe ihnen
mitgeteilt, wann sie die nächste bekommen werden.
Das läuft bei ihm zur Zeit auch so… 
Ich hoffe ich konnte ein klein wenig behilflich sein.
Danke! Ein klein wenig schon…
:
Gruß
Marlon