Denunziation oder nicht?

Hallo,

es gab kürzlich einen Anlass, dass ich mir gedanken über den Begriff „Denunziation“ machte. Im Microsoft Encarta-Lexikon fand ich dazu Folgendes:

Denunziation, Behauptungen gegenüber einer Behörde oder sonstigen staatlichen Stelle, jemand hätte eine Straftat oder Dienstpflichtverletzung begangen.
… .
Die Denunziation in Form der falschen Verdächtigung ist strafbar nach § 164 des Strafgesetzbuches,… .

An den gepunkteten Stellen befinden sich Hinweise zur politischen Denunziation, die lasse ich der Einfachheit hier weg.

Strafbar ist Denunziation also nur, wenn die Behauptung falsch ist. Eine richtige Behauptung ist demnach zwar nicht strafbar, aber trotzdem eine Denunziation.

Wenn also einer zur Polizei geht und meldet, dass jemand, den er erkannt hat, bei ihm eingebrochen und etwas gestohlen hat, dann ist das Denuziation.

Wenn jemand einer Schulbehörde meldet, dass der Lehrer XY Schüler schlägt oder gar sexuell missbraucht, ist auch das Denunziation.

Denunziation ist aber, so verstehe ich den Begriff jedenfalls, ehrenrührig. Deshalb ja auch die Redensart: „Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.“

Und wenn er die Vorwürfe am Ende nicht 100 % beweisen kann, hat er sich sogar strafbar gemacht.

Ist das wirklich so?

Gruß
Peter

Hallo,

was den Leuten so einfällt, morgens um halb zwei…

Lt. meinem dicken Brockhaus stammt das Wort Denunziation vom lat. denuntiatio ab (bedeutet: förmliche Ankündigung, Androhung) und wird im deutschen Sprachraum etwa ab der Lutherzeit gebraucht um die Anzeige einer strafbaren Handlung zu umschreiben.

Denunziation ist aber, so verstehe ich den Begriff jedenfalls,
ehrenrührig. Deshalb ja auch die Redensart: „Der größte Lump
im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant.“

Ich denke, diese Bedeutung (anschwärzen, auch bei leichteren Vergehen; bzw. die Anzeige beim Verstoß gegen Gesetze, die nicht mit dem allgemeinen Rechtsempfinden übereinstimmen) wurde dem Wort vor noch nicht einmal 100 auferlegt (Evtl. während der GeStaPo-Zeit?!), und wird gerade dann verwendet, wenn jemand anzeigt, ohne selbst geschädigt zu sein.

So würde ich heute als Denunziant glten, wenn ich meinen Nachbarn anzeigen täte, weil der Strom am Zähler vorbei zapft, obwohl er sich eindeutig strafwürdig verhält (Erschleichung von Leistung).

Zeige ich ihn aber an, weil ich beobachtet habe, wie er seine Frau umbrachte, käme sicher niemand auf die Idee, mich als Denunziant zu bezweichnen, sondern nur als Zeuge.

Doch für diese Forschung wäre sicher das „Deutsche Sprache“ Brett besser geeignet.

Und wenn er die Vorwürfe am Ende nicht 100 % beweisen kann,
hat er sich sogar strafbar gemacht.

Das ist bei einer Falschanzeige so, bekannt sind hier die Schlagwörter „Verleumdung“ und „üble Nachrede“.

MfG
Pierre

Hi,

scheinbar störst du dich nur an dem Wort Denunziation. Tausche dieses doch einfach aus gegen Anzeigen, dann müsste dein Problem doch aus der Welt sein! :wink:

Gruß
Falke

Und wenn er die Vorwürfe am Ende nicht 100 % beweisen kann,
hat er sich sogar strafbar gemacht.

Das ist bei einer Falschanzeige so, bekannt sind hier die
Schlagwörter „Verleumdung“ und „üble Nachrede“.

Da stellt sich mir aus aktuellen Anlass folgende Frage:
Wenn man den Taeter nicht bei der Tat erwischt, sondern ein Schaden vorliegt und man eine Vermutung hat, und man gibt diese Vermutung an, ist das dann u.U. eine Verleumdung? Wenn ja, wie findet man bei vielen Straftaten, die veruebt wurden ohne Beisein eines „Zeugen“? Manchmal kommt doch erst durch Hinweise auf die richtige Spur. Und die Polizei soll doch allen noch so kleinen Spur nachgehen, wuerde aber doch der urspruenglichen Erleuterung etwas widersprechen. Wo ist die Grenze zwischen Tatverdacht und Verleumdung zu ziehen?