Videoüberwachung strafbar?
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Sa, 30. Okt 2004
Hallo liebe Wissende,
durch einige Postings hier kam mir der Gedanke zu einem hypothetischen Fall:
A installiert eine Videokamera mit integriertem Mikrofon in der Nähe seiner Haustür, um das Geschehen vor der Tür im Auge zu behalten. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das von seiner Familie bewohnt wird. Die Kamera ist so ausgerichtet, dass das Blickfeld etwa 2 m vor der Grundstücksgrenze endet, er also nur sein eigenes Grundstück im Visier hat.
Muss er etwaige Besucher darauf aufmerksam machen, dass sie per Kamera beobachtet werden, bzw. Gespräche vor der Haustür mitgehört werden können?
Oder kann er auf seinem eigenen Grund und Boden tun und lassen, was er will?
Gruss
kumise
durch einige Postings hier kam mir der Gedanke zu einem hypothetischen Fall:
A installiert eine Videokamera mit integriertem Mikrofon in der Nähe seiner Haustür, um das Geschehen vor der Tür im Auge zu behalten. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das von seiner Familie bewohnt wird. Die Kamera ist so ausgerichtet, dass das Blickfeld etwa 2 m vor der Grundstücksgrenze endet, er also nur sein eigenes Grundstück im Visier hat.
Muss er etwaige Besucher darauf aufmerksam machen, dass sie per Kamera beobachtet werden, bzw. Gespräche vor der Haustür mitgehört werden können?
Oder kann er auf seinem eigenen Grund und Boden tun und lassen, was er will?
Gruss
kumise
