Kontopfändung

Hallo Schlaubi´s

Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Stellt Euch folgende theoretische Situation vor.

Ein Vater ist zu seinen beiden von ihm schon immer getrennt lebenden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Es sind die Kinder 2er unterschiedlicher Mütter.
Weil der Vater zu wenig verdient hat er die Übereinkunft mit den Jugendämtern getroffen mtl. weniger zahlen zu dürfen. Leider fällt somit ein Rückstand an der auch irgendwann getilgt werden muß.
Der Vater wird nun arbeitslos……zahlt aber weiter. Es ist nicht der volle Betrag, aber er zahlt weiter.
Seine Lage verschlimmert sich. Er bekommt Aufgrund der Änderungen jetzt nur noch
€ 265,36 Arbeitslosenhilfe.
Umgehend geht diese Mitteilung an beide Jugendämter.
Jetzt hat er wieder Arbeit. und sein Konto wurde jetzt aber ohne irgendwelche Vorankündigungen komplett gepfändet, trotz der Mitteilungen an das eine Jugendamt.

Die Frage?

Wie kann das sein, dass der Mann derart finanziell unterdrückt wird, nur damit das Jugendamt an den Rückstand kommt.
Darf das Konto so. Mir nix Dir nix gepfändet werden?
Schließlich hat der Mann trotz gesetzlichen Einbehalt die Zahlungen so weit es möglich war aufrechterhalten.
Das Jugendamt wusste außerdem um seine finanzielle Situation. Pfändungsversuche direkt beim Arbeitsamt schlugen fehl.

Fazit: Keine Mahnung Keine Ankündigung zur Vollstreckung. Nix.
Und nun ist das Konto gepfändet. Was ist mit unserem Rechtsstaat nur los?

Was kann der Mann machen. Um die Schache noch einmal zu verdeutlichen: Er war nie abgeneigt zu zahlen, wollte nur das bisschen Geld was ihm zum Leben zusteht.

MfG

Silvio

Hi

ich weiß nur das es einen „Pfändungsfreibetrag“ gibt von glaub i 1200 €.
Derjenige,wo die Hand auf’s Konto legt ( pfändet ) kann nicht alles geht pfänden, sondern nur des was drüber geht über den Freibetrag.
So ne Sperrung vom Konto kann je nach zu zahlendem Betrag länger dauern, außer man redet mit demjenigen der die Pfändung in Auftrag gab das die zurückgenommen wird.

Ich pers. freu mich aber einer besseren Belehrung, falls von mir da was falsches gesagt wurde

lg Blue

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi

ich weiß nur das es einen „Pfändungsfreibetrag“ gibt von glaub
i 1200 €.
Derjenige,wo die Hand auf’s Konto legt ( pfändet ) kann nicht
alles geht pfänden, sondern nur des was drüber geht über den
Freibetrag.
So ne Sperrung vom Konto kann je nach zu zahlendem Betrag
länger dauern, außer man redet mit demjenigen der die Pfändung
in Auftrag gab das die zurückgenommen wird.

Ich pers. freu mich aber einer besseren Belehrung, falls von
mir da was falsches gesagt wurde

lg Blue

Er kann mit keinem reden…

Er arbeitet von 7.°°h - 19.°°h.
Da sind die Beamten schon lange zu Hause :open_mouth:(

MfG
Silvio

Hi,
erstmal einige Links

http://www.mein-recht.de/
http://www.ratgeberrecht.de/fragen/rfindex50008.html
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/d…
http://www.bmfsfj.de/
Servicetelefon des Bundesmisteriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Montag bis Donnerstag von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr

Telefon 01801 90 70 50 nur Anrufe aus dem Festnetz

Weil der Vater zu wenig verdient hat er die Übereinkunft mit
den Jugendämtern getroffen mtl. weniger zahlen zu dürfen.
Leider fällt somit ein Rückstand an der auch irgendwann
getilgt werden muß.

Grundsätzlich gilt:
a) Kindesunterhalt: Da immer auf das aktuelle Einkommen abgestellt wird, wirken sich alle Einkommensveränderungen auf den Unterhalt aus. Bei einer Einkommensverringerung bzw. bei neuen Schulden ist aber immer zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Arbeitspflicht vorliegt oder ob neue Schulden akzeptabel sind.

Der Selbstbehalt bei Kindesunterhalt beträgt bei minderjährigen Kids für nicht erwerbst�äigen Unterhaltspflichtigen monatlich 730 €, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich ü840 €
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegen�ber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel mindestens monatlich 1000€. Darin ist eine Warmmiete bis 440 € enthalten.

Beantrage beim Amtsgericht einen Beratungsschein und gehe zu einem Anwalt.
Breim Kindesunterhalt werden m.E. mit Recht, strenge Maßstäbe angelegt.

Hattest du noch Unterhaltsschulden, die jetz gepfändet wurden?
Deinen Selbstbehalt müssen sie dir lassen, denn ich denkeauch das Jugendamt muss die Pfändungsgrenzen beachten.

Tag!

Also rate ihm so schnell wie möglich beim Sozialamt den unpfändbaren Teil des Einkommens errechnen zu lassen . Gibts ein Formular dafür.

Dann überall dort einreichen wo eine Pfändung möglich wäre.(Arbeitgeber,Bank u.s.w).

Feudelio

Hallo BlueSin,

das mit den Freigrenzen richtet sich nach der persönlichen Situation:

http://www.faktuell.de/Hintergrund/pfaendungsfreigre…

dürften aktuell sein.

Es wäre Empfehlenswert wenn der Schuldner sich irgendwie die Zeit nimmt, mit der pfändenden Stelle eine Vereinbarung zu treffen, damit diese die Pfändung aussetzt.

Wenn dies nicht möglich ist wäre eine möglichkeit beim zuständigen Amtsgericht „Kontenschutz“ zu beantragen.

Gruß Ivo

Wenn dies nicht möglich ist wäre eine möglichkeit beim
zuständigen Amtsgericht „Kontenschutz“ zu beantragen.

Gruß Ivo

…und das verstehe ich nicht?
Wenn es Gesetzt ist, dass einem im Monat ein gewisser Betrag bleiben muß, wieso kann man dan einfach das Konto komplett pfänden?
Hinzukommende Überaschung war, dass eben es keine Vorankündigung gegeben hat.
Leider gab es bei Deinem Link keine Paragrafen die das belegen, was da steht.
Mit den Ämtern reden geht aus Zeitgründen auf gar keinen Fall!
Wenn man schriftlich den E-Mail-Verkehr wünscht, müssen die auch nicht unbedingt eine einrichten. Ämter müssen gar nichts…
Wenn denn auch die Zahlen stimmen sollten ist der Herr nicht abgeneigt seinen Zahlungen weiter nachzukommen aber eben nicht in dem geforderten Umfang.
Und genau das stört die Herren und Damen Beamten. Es kommt mir ein wenig wie das Drohgebähren eines Affen vor.
Quasi mal zeigen wer der „stärkere“ ist.
Ich persönlich finde es traurich und gleichzeitig unverschämt, dass auf diesem Wege dem Menschen das Geldverdienen quasi miesgemacht wird.
Wieso soll er sich 12h krumm machen, wenn dann eh alles weggenommen wird?

Mfg

Silvio

P.S. Es ist nicht das System was schlecht ist hinter jeder Entscheidung steckt eine Person. Diese sollte verantwortlich gemacht werden. Aber man kann sich sehr gut hinter einem Status verstecken…

Hallo Silvio,

wirf einen Blick in die ZPO §850 ff.

z.B.

ZPO § 850k Pfändungsschutz für Kontoguthaben aus Arbeitseinkommen

(1) Werden wiederkehrende Einkünfte der in den §§ 850 bis 850b bezeichneten Art auf das Konto des Schuldners bei einem Geldinstitut überwiesen, so ist eine Pfändung des Guthabens auf Antrag des Schuldners vom Vollstreckungsgericht insoweit aufzuheben , als das Guthaben dem der Pfändung nicht unterworfenen Teil der Einkünfte für die Zeit von der Pfändung bis zu dem nächsten Zahlungstermin entspricht.

Ansonsten ist zu deinem Posting zu sagen, dass Behörden wie das Finanzamt, das Jugendamt und ähnliche einen wesentlich erleichterten Weg haben, Pfändungen vorzunehmen.

Gruß ivo

Für eine theoretische Situation schon sehr konkret…was willst Du hören? Daß sich der Mann erschießen soll?

Wenn er was daran ändern will MUSS er einen Weg finden, sich darum zu kümmern, ob ihm zu viel Geld abgezogen wird bzw. ob die Pfändung gar nicht gerechtfertigt war. So viel ist Fakt. Sonst hat er eben erst mal Pech, hat aber dafür seine Schulden eher los, mit der Hoffnung irgendwann vielleicht ins verdienen zu kommen.

Unterhaltsschulden sind nun mal keine Darlehen auf Lebenszeit, deren Abzahlung man sich so bequem einrichtet, wie man mag. So schwierig das für den einzelnen im Moment sein mag, aber letzlich geht der Staat mit Unterhaltszahlungen in Vorleistung, die wir alle mitbezahlen. Die Rückforderungen erfolgen grundsätzlich ganz zu Recht!

Kleiner Tip noch…sollte die Zeit für ein Gespräch wirklich fehlen tut es ab und an auch ein Brief, den kann man nachts und am WE schreiben.

Gruß Maid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Für eine theoretische Situation schon sehr konkret…was
willst Du hören? Daß sich der Mann erschießen soll?

Wenn er was daran ändern will MUSS er einen Weg finden, sich
darum zu kümmern, ob ihm zu viel Geld abgezogen wird bzw. ob
die Pfändung gar nicht gerechtfertigt war. So viel ist Fakt.
Sonst hat er eben erst mal Pech, hat aber dafür seine Schulden
eher los, mit der Hoffnung irgendwann vielleicht ins verdienen
zu kommen.

Unterhaltsschulden sind nun mal keine Darlehen auf Lebenszeit,
deren Abzahlung man sich so bequem einrichtet, wie man mag. So
schwierig das für den einzelnen im Moment sein mag, aber
letzlich geht der Staat mit Unterhaltszahlungen in
Vorleistung, die wir alle mitbezahlen. Die Rückforderungen
erfolgen grundsätzlich ganz zu Recht!

Kleiner Tip noch…sollte die Zeit für ein Gespräch wirklich
fehlen tut es ab und an auch ein Brief, den kann man nachts
und am WE schreiben.

Gruß Maid

Hallo schöne Maid!! ??

Es ist ein gewisser Sarkassmus aus Deiner Antwort herauszulesen.
Es war aber auch zu lesen, dass der Mann nicht und niemals zuvor abgeneigt war und auch ist, einen Weg zu finden um den Vorschuß zurückzubezahlen.
Die Unverschämtheit und Willkür der Ämter er auf diese Art zu lösen ist glaube ich nicht rechtlich. Die Beispiele der anderen beweisen das.
Desweiteren hat man als Privatkläger niemals solche Möglichkeiten!!
Der Mann will nichts geschenkt bekommen. Im Gegenteil. Er hat trotz finanziellen Existenzminumums Zahlungen Aufrecht erhalten, welche sofort an die Muter weitergeleitet werden aber nicht zur Tilgung wie gewünscht benutzt wurden.
Eins geht nur…
Und essen muß er ja auch, oder?
Ihr Frauen habt es in unserem Staat manchmal ein wenig zu einfach finde ich.
Man braucht sich nicht zu wundern, dass in Deutschland keine Kinder mehr gezeugt werden wollen( Unfälle ausgeschlossen).
Außerdem wegen der wohl zu konkreten Schilderung…
Es müssen immer nur theoretische Fälle sein. Das sind die Forumregeln!!!

Der Brief ist längst fertig!! und am Kopf habe ich mich auch nicht angeschlagen. Ich bin nun mal keine Frau , die den Rechtsbeistand kostenlos aufgrund der Beistandschaft des Jugendamtes im Namen des Kindes bekommt.
Ich muß dafür zahlen, oder ich wende mich mit einer Theorie an das Forum!!

Herzlichen Dank an alle die dem Mann geholfen haben

Silvio

1 „Gefällt mir“

Hi Silvio,

Ihr Frauen habt es in unserem Staat manchmal ein wenig zu
einfach finde ich.

Das hat nichts mit Mann oder Frau zu tun!

Sind die Kinder beim Mann, gelten die gleichen Unterhaltsverpflichtungen auch für eine Frau!!
(ich kenne einen Hausmann, der den angeblich klassischen faulen „Unterhaltsabzockenden“ Frauen alle Ehre macht. Schlicht ein fauler Sack, der sich aushalten lässt und nicht mal sein Studium beendet. Er findet sich toll dabei.)

Der Grund, warum es meist nicht die Frauen sind, die den Lebensunterhalt der Fam. bestreiten, liegt u.A. auch daran, dass Frau bei gleicher Position weniger verdient als ein Mann.
Da haben es die Männer eben etwas leichter.

LG Jadzia