Hallo,
eine Person ist zahlungsunfähig, hat noch keine Insolvenzangemeldet, hat nun eine gerichtliche Zahlungsaufforderung erhalten.
Wie sieht es danach in der Regel weiter aus, wenn nicht gezahlt wird?
Gerichtsvollzieher kommt wohl…wie schnell kann das passieren? Was kann gepfändet werden, was nicht? Bestehen diesbezüglich Regeln?
Grüße und Dank, Paruna
Hi,
generell kann man sagen, dass Dir das, was Du zum Leben bzw. Arbeiten brauchst, nicht weggepfändet werden darf. Es ist auch mittlerweile anerkannt, dass der Schuldner einen einfachen Fernseher besitzen darf. (Wenn er allerdings einen hochwertigen besitzt, kann der Gerichtsvollzieher den gegen einen einfachen austauschen.)
Wenn Du nachweisen kannst, dass Du ein (einfaches) Auto oder einen PC zur Arbeit bzw. Arbeitssuche benötigst, und das auch nicht anders hinbekommst, darfst Du auch diese Dinge behalten.
Bei einer Kontenpfändung ist es genauso. Wenn Du Sozialleistungen bekommst, sind die 7 Tage nach Gutschrift frei von allen Pfändungen, auch frei von Aufrechnungsansprüchen Deiner Bank. Wenn Du ein normales Gehalt bekommst, musst Du beim Gericht einen Beschluss holen (geht relativ schnell), dass bei Dir eine Summe x als Lebensunterhalt unpfändbar ist. Dafür gibt es eine Tabelle, das richtet sich nach der Anzahl der unterhatsbedürftigen Personen. Für einen Alleinstehenden ohne Unterhaltsverpflichtungen sind das zur Zeit 940 Euro.
Gruss Hans-Jürgen
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