Grenzfall

Hallo zusammen,

folgende Situation sei zur Diskussion gestellt

A hat vor 6 Monaten im Wege der Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben.

An diese Immobilie ist vor 4 Jahren vom Voreigentümer ein Anbau gesetzt worden (Baugenehmigung lag vor), der auf einer Länge von ca. 7 Metern an eine ca. 1,50m niedrigere Mauer des Nachbarn B angrenzt. Die Mauer von B ist eine Parkplatzeinfriedung.

Durch die Form der nachbarlichen, deutlich älteren Mauer von B sowie durch Risse in derselben läuft bei Regenwetter Wasser gegen den neuen Anbau und durchfeuchtet das Mauerwerk.

Zur Lösung dieses Problems muß die Mauer von B mit einer Zinkabdeckung überzogen und gegen den Anbau von A fachmännisch abgedichtet werden.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 1500 - 2500 €.

  1. Wer muß wahrscheinlich die Kosten tragen ? Die Baufälligkeit und Form von Bs Mauer schädigen das Gebäude von A. Auf der anderen Seite war die Mauer von B bereits errichtet, als der Anbau von A gebaut wurde.

  2. Unabhängig von der Kostenfrage: Die Mauer von B liegt auf Bs Grundstück. Kann Partei B Partei A untersagen diese Mauer zu isolieren, obwohl dann eine nachhaltige dauernde Schädigung des Gebäudes von A nicht zu vermeiden ist ?

  3. Sind zu einer ähnlichen Situation Präzedenzfälle oder andere Rechtsquellen existent ?

Marcel

Hallo Marcel,

die Rechtsspezialisten werden wohl genaueres sagen können.

Aus meinem Empfinden sage ich, dass bei der Errichtung des Anbaues gepfuscht wurde, weil zur Mauer hin keine vernünftige Abdichtung eingebaut wurde.
Da kann A wohl keine Ansprüche gegen B stellen, weil die Mauer schon da war und A das Nässerisiko hätte erkennen müssen.
B braucht es nicht zu dulden, dass an seiner Mauer herumgedoktort wird, wenn A abdichten will, kann er das ja an seinem Gebäude tun und nicht an B’s Mauer.

Lösungsvorschlag: A fragt B, ob er die Mauer verkleiden darf und fragt B, ob dieser sich anteilig an den Kosten beteiligt, weil die Lebensdauer der Mauer ja durch die Abdeckung erheblich verlängert wird.

Gruss

kumise

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