Hallo zusammen,
folgende Situation sei zur Diskussion gestellt
A hat vor 6 Monaten im Wege der Zwangsversteigerung eine Immobilie erworben.
An diese Immobilie ist vor 4 Jahren vom Voreigentümer ein Anbau gesetzt worden (Baugenehmigung lag vor), der auf einer Länge von ca. 7 Metern an eine ca. 1,50m niedrigere Mauer des Nachbarn B angrenzt. Die Mauer von B ist eine Parkplatzeinfriedung.
Durch die Form der nachbarlichen, deutlich älteren Mauer von B sowie durch Risse in derselben läuft bei Regenwetter Wasser gegen den neuen Anbau und durchfeuchtet das Mauerwerk.
Zur Lösung dieses Problems muß die Mauer von B mit einer Zinkabdeckung überzogen und gegen den Anbau von A fachmännisch abgedichtet werden.
Die Kosten belaufen sich auf ca. 1500 - 2500 €.
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Wer muß wahrscheinlich die Kosten tragen ? Die Baufälligkeit und Form von Bs Mauer schädigen das Gebäude von A. Auf der anderen Seite war die Mauer von B bereits errichtet, als der Anbau von A gebaut wurde.
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Unabhängig von der Kostenfrage: Die Mauer von B liegt auf Bs Grundstück. Kann Partei B Partei A untersagen diese Mauer zu isolieren, obwohl dann eine nachhaltige dauernde Schädigung des Gebäudes von A nicht zu vermeiden ist ?
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Sind zu einer ähnlichen Situation Präzedenzfälle oder andere Rechtsquellen existent ?
Marcel