Stellenangebot mit Altersbegrenzung

Von: , Frage gestellt am So, 31. Okt 2004

Hallo,

stellt es nicht eigentlich eine Diskriminierung derer dar, die nicht in die gewünschte Altersgruppe eines Stellenangebotes fallen? "...keiner darf wegen ... benachteiligt werden..."

Danke!

12 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

    Hallo,

    stellt es nicht eigentlich eine Diskriminierung derer dar, die
    nicht in die gewünschte Altersgruppe eines Stellenangebotes
    fallen? "...keiner darf wegen ... benachteiligt werden..."

    Hallo !

    Warum das? Wenn ich als Selbständiger einen 30Jährigen haben will, kann mir das keiner verbieten.

    Ein Bauunternehmer ist nicht gezwungen, einen Schneider anzustellen. Das wäre auch eine Diskriminierung?!

    mfgConrad

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

      Hallo Conrad,

      schön, dass es Dir als Selbstständigen noch so gut geht, dass Dir diese Problematik am A... vorbeigeht! Zu wünschen wäre, dass sich endlich auch Deutschland an die EU – Richtlinie 2000/78/EU hält! Möchte wissen, von wem Du in Zukunft noch Deine Aufträge bekommst, wenn sich schon die "Alten" über 35 Jahre unter´m Hartz IV - Zelt versammeln...

      Gruß jetme [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

        dass sich endlich auch Deutschland an die EU – Richtlinie
        2000/78/EU hält! Möchte wissen, von wem Du in Zukunft noch
        Deine Aufträge bekommst, wenn sich schon die "Alten" über 35
        Jahre unter´m Hartz IV - Zelt versammeln...

        Du hast nichts begriffen!!

        mfgConrad

      • Antwort von nach 22 Stunden 0 hilfreich
        EU-Direktive

        dass sich endlich auch Deutschland an die EU – Richtlinie
        2000/78/EU hält! Möchte wissen, von wem Du in Zukunft noch
        Einleitung Satz 17:
        (17) This Directive does not require the recruitment, promotion, maintenance in employment or training of an individual who is not competent, capable and available to perform the essential functions of the post concerned or to undergo the relevant training, without prejudice to the obligation to provide reasonable accommodation for people with disabilities.

        Artikel 6 (Justification of differences of treatment on grounds of age) Member States may provide that differences of treatment on grounds of age shall not constitute discrimination, [...] Such differences of treatment may include, among others: [...] (b) the fixing of minimum conditions of age, professional experience or seniority in service for access to employment or to certain advantages linked to employment;

        Gibt nicht viel her für dein Problem.

        Gruss
        Schorsch

  2. Antwort von nach 12 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

    hä? Soll das ein Grundgesetzitat sein? Oder was? Mal von der Frage abgesehen ob, wann und inwieweit die Grundrechte Bürger nicht nur berechtigen, sondern auch verpflichten...:

    Du schreibst ..., weil du genau weißt, dass da von "Alter" nix steht. Insofern doch 'ne reichlich komische Frage.

    Levay [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 46 Minuten 0 hilfreich
    Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

    Hi,

    so ganz Dumm halte ich diese Frage nun nicht. Schließlich darf man auch nicht nur nach einer Frau oder Mann in einer Stellenanzeige suchen.

    Auf der anderen Seite muss man sich als Suchender fragen, inwieweit einem dies weiterhilft, wenn nur intern feststeht "Der Neue wird zwischen 30 - 35 Jahre", dies aber nicht nach außen kommuniziert wird und sich 80 Prozent umsonst bewerben.

    In diesem Fall wäre der Frust sicherlich noch größer und für den Bewerber würden nur Kosten ohne Nutzen entstehen.

    Gruß
    Falke

  4. Antwort von nach 2 Stunden 2 hilfreich
    Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

    Hallo! stellt es nicht eigentlich :eine Diskriminierung derer :dar, die nicht in die :gewünschte Altersgruppe eines :Stellenangebotes fallen?
    Ein Produzent von Werbefilmen sucht eine geeignete Besetzung für BH-Reklame. Ihm schwebt eine Frau bestimmten Typs um die 30 vor. Den 50-jährigen arbeitslosen Schauspieler will trotz guten Zuredens einfach nicht. Und jetzt kommst Du: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters! Der Produzent gehört mindestens vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt :-)

    Wie willst Du einem Selbständigen vorschreiben, wen er einzustellen hat und nach welchen Kriterien er vorzugehen hat? Da bewirbt sich ein Typ "Guru in Latzhose" bei einer Bank für den Bereich Geschäftskunden. Ein Betriebsinhaber wünscht sich für seinen Empfangsbereich eine Frau um die 40 mit sicherem Auftreten. Für den vakanten Posten eines Werksleiters wird ein gestandener Fachmann gesucht, der etwa 50 Jahre alt sein soll. Ein Friseurgeschäft wünscht eine etwa 20-jährige junge Frau als Verstärkung im Team. Ein Szene-Friseur sucht auch Verstärkung des Teams: 30 Jahre alt und schwul soll er sein. Kirchen schreiben ihren Mitarbeitern sogar vor, was sie zu glauben haben, mindestens aber, in welcher Glaubensgemeinschaft sie Mitglied zu sein haben.

    Lebensalter, Geschlecht, Glaube, sexuelle Ausrichtung können durchaus Einstellungskriterien sein. Wenn ich ein Modell zur Vermarktung heller Schminkfarben suchte, würde ich mir sogar erlauben, geeignete Bewerber nach der Hautfarbe auszusuchen und schon immer habe ich mir gestattet, jemanden nicht einzustellen, weil er/sie mir ganz einfach unsympathisch ist.

    Du mußt den Menschen schon selbst überlassen, mit wem sie sich umgeben wollen und mit wem eben nicht.

    Gruß
    Wolfgang

  5. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

    Hallo,
    zunächst mal, wenn du an den Gleichheistsatz aus dem Grundgesetz denkst, haut das schon deswegen nicht hin, weil dieser vorrangig im Verhältnis diges Bürgers zum Staat gilt, aber nicht zwischen privaten.

    nun gibt es aber auch einfachgesetzliche diskriminierungsverbote z.B. im dienstvertragsrecht des bgb, die in der tat zwischen privaten gelten. mit ausnahme der öffentlichen hand, die diese verpflichten, frauen und behinderte bei gleicher eignung (positive diskriminnierung), sind diskriminierungsverbote im deutschen arbeitsrecht nach meinen rudimentären erfahrungen damit momentan in der tat tote buchstaben. daß, das anders ist als z.B. in den USA liegt hoffentlich nicht ernsthaft daran, dass wir immernoch alle rassisitschen sexisten sind, sondern daran, dass das deutsche arbeitsrecht (kündigungsschutzgesetz usw...) bereits sehr arbeitnehmerlastig orientiert ist; während in den USA die antidiskriminierungsgesetze eigentlich die einzigen sind, die überhaupt explizit arbeitsnehmerinteresen schützen.
    mfg astrachan

    • Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Stellenangebot mit Altersbegrenzung

      zunächst mal, wenn du an den Gleichheistsatz aus dem
      Grundgesetz denkst, haut das schon deswegen nicht hin, weil
      dieser vorrangig im Verhältnis diges Bürgers zum Staat gilt,
      aber nicht zwischen privaten.
      ...andererseits gilt gerade im ArbeitsR oftmals die berühmte Ausstrahlungswirkung der Grundrechte :)



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