Re: Stellenangebot mit Altersbegrenzung
Hallo!
stellt es nicht eigentlich :eine Diskriminierung derer :dar, die nicht in die :gewünschte Altersgruppe eines :Stellenangebotes fallen?
Ein Produzent von Werbefilmen sucht eine geeignete Besetzung für BH-Reklame. Ihm schwebt eine Frau bestimmten Typs um die 30 vor. Den 50-jährigen arbeitslosen Schauspieler will trotz guten Zuredens einfach nicht. Und jetzt kommst Du: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und des Alters! Der Produzent gehört mindestens vor den Europäischen Gerichtshof gezerrt :-)
Wie willst Du einem Selbständigen vorschreiben, wen er einzustellen hat und nach welchen Kriterien er vorzugehen hat? Da bewirbt sich ein Typ "Guru in Latzhose" bei einer Bank für den Bereich Geschäftskunden. Ein Betriebsinhaber wünscht sich für seinen Empfangsbereich eine Frau um die 40 mit sicherem Auftreten. Für den vakanten Posten eines Werksleiters wird ein gestandener Fachmann gesucht, der etwa 50 Jahre alt sein soll. Ein Friseurgeschäft wünscht eine etwa 20-jährige junge Frau als Verstärkung im Team. Ein Szene-Friseur sucht auch Verstärkung des Teams: 30 Jahre alt und schwul soll er sein. Kirchen schreiben ihren Mitarbeitern sogar vor, was sie zu glauben haben, mindestens aber, in welcher Glaubensgemeinschaft sie Mitglied zu sein haben.
Lebensalter, Geschlecht, Glaube, sexuelle Ausrichtung können durchaus Einstellungskriterien sein. Wenn ich ein Modell zur Vermarktung heller Schminkfarben suchte, würde ich mir sogar erlauben, geeignete Bewerber nach der Hautfarbe auszusuchen und schon immer habe ich mir gestattet, jemanden nicht einzustellen, weil er/sie mir ganz einfach unsympathisch ist.
Du mußt den Menschen schon selbst überlassen, mit wem sie sich umgeben wollen und mit wem eben nicht.
Gruß
Wolfgang