prozeß-/beratungshilfeschein beim Sorgerecht

Hallo Helfer,

hoffentlich habt Ihr ein paar Tips:

Angenommen in z. B. Berlin müßte eine Azubine (500 € netto) gegen den Kindesvater und Sorgerechtsmitinhabers, den Sie vor 2 Jahren verließ, prozeßieren. Auf Grund Ihres geringen Einkommens bekommt Sie Prozkostenhilfe bzw. (noch) eine Beratungshilfe. … und findet (theoretisch natürlich) keinen Anwalt, weil „die Vergütung sehr gering ausfällt“.

Da die Trennung sehr häßlich war ((passend zu den Zeiten vor der Trennung, diese gespickt mit bedrohlichen Gewaltausbrüchen, wahrscheinlich verstärkt durch Drogen (nicht beweisbar)) wollte Sie vom Kindesvater keinen Unterhalt (bzw. bestand nicht darauf), er kümmerte sich kaum ums Kind, das sich prima entwickelt hat, sieht es nur alle 2-3 Monate kurz.

Plötzlich ändert sich die Situation da der Kindesvater mal wieder alle Fehler bereute, wieder mit Ihr zusammenkommen wollte und auf die Ablehnung dieses Angebotes das Kind als Druckmittel benutzen will. Er klagt auf Umgang, besucht das Kind unangemeldet obwohl es sich um betreuten Umgang handeln muss da die Kindesmutter Angst vor dem Mann und um das Kind hat. Die Kindergärtnerinnen vergöttern den Kindesvater und erlauben den Umgang, bescheinigen dem Kindesvater blanko(!!!) das er im Recht ist.

Nur weil es in diesen theoretischen Fall passt: Könnte die Kindesmutter dagegen rechtlich vorgehen?

Der Mitarbeiter aus dem Jugendamt drängt (z. B. aus Kostengründen?) auf unbetreuten Umgang, will die Eltern fast zwingen zusammenzukommen zu Regelungen. Unter dem Druck 2-er Mitarbeiter stimmt Sie einer untauglichen Umgangsregelung mündlich zu, obwohl der Umgang im Kindergarten vonstatten gehen soll. Mit Kindergärtnerinnen die Sie anlogen, verheimlichen wollten das der Kindesvater in letzter Zeit öfter mit Geschenken und Süßigkeiten aufgetaucht ist.

Ist Sie an die mündliche Zusage gebunden? Die Jugendamtmitarbeiter brachten durch die Blume zum Ausdruck das der Vater als Südländer bestimmt dem Kind nichts tun würde (Sie hat Angst das der KV (Kindesvater) das Kind außer Landes bringen könnte, in ein nicht EU-Land) Fragen hierzu (tut mir leid dass es so viele Fragen sein müssen):

1, Könnte Sie verhindern dass er einfach beim Kind auftaucht
2, Den Kindergärtnerinnen (privater Kindergarten, den Chef interessiert alles überhaupt nicht) irgendwelche Konsequenzen androhen, damit diese fortan keinen ungenehmigten Kontakt mehr zulassen
3, Kann Sie die Grenzen sicherheitshalber sperren lassen

(Bin leider schlecht im strukturieren, deshalb die Wiederholung)

4, Ganz grob: Wie hoch ist den ungefähr das Einkommen des Anwaltes (In diesem theoretischen Fall müßte Sie ja irgendeinen Anwalt nehmen)
5, Unterhalt bezahlt der KV nicht obwohl selbständig und gut verdienend. Sie kennt jedoch seinen Trick mit Scheinrechnungen zu arbeiten da er mehrere Gläubiger hat und keinen Gewinn zeigen möchte. Dennoch fehlt jede Gewinnermittlung. Was kann Sie tun? Könnte Ihr Anwalt zusätzlich eine Selbstauskunft verlangen?
6, Was kann Sie wegen der Kindergärtnerinnen tun-das Kind fühlt sich ganz wohl dort, rausreissen möchte die Kindesmutter ws nicht.
7, Ist Sie an die mündliche Zusage zum erweiterten Umgangsrecht des Kindesvaters gebunden?
8, Wenn beide die jeweiligen Vorschläge für die Bennenung des Betreuer ablehnen, kann, z. B. gegen beidseitig zu erbringende Gebühr, ein Dritter vom Gericht/Jugendamt als Betreuer bestimmt werden?
9, Da zeitgleich noch 2-3 andere Prozeße gegen den KV anhängig sind, bekommt die Kindesmutter die entsprechenden Proßezkostehilfe/Beratungshilfe bezahlt. Sie gibt auch diese Sachen an den gleichen Anwalt da er sich nicht wirklich um den Fall zu kümmern scheint, in der Hoffnung das er dann wenigstens insgesamt besser an Ihr verdiene. Ist das sinnig, und könnte Sie den Anwalt wechseln ohne für den Neuen extra bezahlen zu müßen?
10, Wie kann Sie einen spezialisierten Anwalt finden der Sie auch annimmt? In diesem theoretischen Fall lehnten ja alle wegen zu geringen Verdienstmöglichkeiten ab.

Vielen Dank im Voraus, besonders auch für`s „überhaupt“ durchlesen

Liebe Grüße
Noah

Hallo!

Also wer jetzt hier im Recht ist und wer nicht, wird dir hier niemand sagen können, ohne den wahren Sachverhalt zu kennen. Ein Hinweis: ohne wirkliche Belege, klingt diese Darstellung nicht glaubwürdig. Eine Verschwörung aller Beteiligten (vom Kindergarten über Jugendamt etc.etc.) gegen die Kindesmutter kommt nicht unbedingt oft vor und ist in den meisten Fällen das Ergebnis eigener Einbildung. Ich will nicht sagen, dass das hier der Fall ist, aber ohne konkrete Belege, dass das wirklich so ist, würde fast jeder Anwalt die Finger von so einem Mandat lassen und das nicht wegen der Kosten, sondern wegen des Mandanten - daher ist es schwierig, hier einen Vertreter zu finden.

Eines ist mir nicht klar:

gegen den Kindesvater und Sorgerechtsmitinhabers

Er klagt auf Umgang

…was den nun von beidem? Das schließt sich jedenfalls gegenseitig aus.

Allgemein: Manchmal muss man auch im Kindschaftsrecht vor Gericht, manchmal geht es wirklich nicht anders. Wenn man es vermeiden kann, dann sollte man es vermeiden, denn solche Streitigkeiten sind die Schlimmsten, die es bei Gericht gibt.

Gruß
Tom