Wenn man im Internet etwas bestellt uns es sich 3 Minuten später anders überlegt und eine Mail als Stornierung schickt, wie ist da die Rechtslage?
Danke
Sebastian
Guten Morgen,
>>
>>ich habe gerade das Mini Abo für 12 Euro über das Internet bestellt.
>>Leider habe ich erst beim Ausdruck festgestellt,
>>dass dieser Preis pro Augabe gilt.
>>Aus diesem Grund möchte ich hiermit dieses Abo stornieren.
>>
>>Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung!
>>
>>
>>Mit freundlichen Grüßen
Wenn man im Internet etwas bestellt uns es sich 3 Minuten
später anders überlegt und eine Mail als Stornierung schickt,
wie ist da die Rechtslage?
völlig korrekt
auf Bestätigung bestehen notfalls erneut per Email Kündigen / Stornieren Email-Verkehr sichern für eventuellen Nachweis.
Rechtslage eindeutig:
Hallo
Anwendung und Recht nach
Die wesentlichsten:
§ 312 b Fernabsatzverträge
§ 312 c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
§ 312 d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
gültig ab 01.01.2002 mit Änderungen zum 01.August 2002
Das seit dem 30.06.2000 gültige Fernabsatzgesetz gilt weiter, wurde aber in das BGB integriert. Hier finden Sie die Widerrufsregelungen.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss. Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. Abweichend von Satz 1 erlischt das Widerrufsrecht nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist.
Quelle: http://www.fernabsatz-gesetz.de/Widerrufsrecht/Wider…
Nachdem eine ‚nur‘ eine Mail mit der Bestätigung meines ABO’s
zurückkam, habe ich nocheinmal folgendes geschrieben:
Danke für Ihre Rückmeldung,
leider gehen Sie nicht auf den Inhalt meiner Mail ein.
Ich habe den Auftrag 3 Minuten nach der Bestellung storniert.
Hier der Hinweis, dass ich keine gelieferte Ware
an Sie zurückschicke und nicht bezahlen werde.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt meiner Mail.
Vielen Dank!
Reicht das so, oder muss ich noch etwas zusätzlich unternehmen?
Ich denke, es ist sowieso nicht korrekt zu schreiben:
‚Sie erhalten 3 Zeitschriften für 12 Euro‘, wenn gemeint ist 'Sie
erhalten 3 zeitschriften für jeweils 12 Euro, also 36 Euro.
Das ist doch bewußte Irreführung!?
Wenn man im Internet etwas bestellt uns es sich 3 Minuten
später anders überlegt und eine Mail als Stornierung schickt,
wie ist da die Rechtslage?
>>ich habe gerade das Mini Abo für 12 Euro über das
Internet bestellt.
>>Leider habe ich erst beim Ausdruck festgestellt,
>>dass dieser Preis pro Augabe gilt.
>>Aus diesem Grund möchte ich hiermit dieses Abo
stornieren.
Wenn es tatsächlich um eine Bestellung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten gehen sollte, dürfte ein Widerruf nach den Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte tatsächlich nicht in Betracht kommen. Auf §312 Abs. 4 Nr. 3 BGB wurde insoweit ja schon hingewiesen.
Aber natürlich kann die Bestellung, wie die meisten anderen Willenserklärungen auch, frei widerrufen werden, solange nur der Widerruf vor oder zumindest gleichzeitig mit der Bestellung dem Empfänger zugeht (§130 Abs. 1 S. 2 BGB). Ob das der Fall ist oder nicht, hängt davon ab, wann und mit welcher Regelmäßigkeit vom Empfänger erwartet werden kann, in sein E-Mail-Postfach zu schauen.
Sofern die Erklärung danach nicht wirksam widerrufen worden sein sollte und der Verkäufer die Erklärung inzwischen angenommen haben sollte, müßte man sich zunächst fragen, mit welchem Inhalt hier ein Vertrag zustande gekommen ist. Sollte die Anzeige tatsächlich mißverständlich formuliert worden sein, könnte es nämlich auch durchaus sein, dass ein Vertrag mit dem Inhalt „3 Hefte für insgesamt 12 EUR“ zustande gekommen ist.
Sofern der Vertrag jedoch mit dem Inhalt „3 Hefte für jeweils 12 EUR“ geschlossen worden sein sollte, könnte man überlegen, ob der Käufer seine Bestellung nicht anfechten kann. Denn immerhin deckt sich in diesem Fall der Inhalt der Bestellung, wie er verstanden werden durfte („3 Hefte zu je 12 EUR“), nicht mit dem, was der Käufer tatsächlich erklären wollte („3 Hefte zu insgesamt 12 EUR“). Und den mißglückten Widerruf kann man vielleicht sogar in eine Anfechtungserklärung umdeuten …
Hallo,
atn hat das ja schon geschrieben.
Also, wenn es das Abo mit der Fliegerarmbanduhr als Dankeschön ist,
dann sollte man das der Verbraucherzentrale melden.
Und dann sollte man wirklich prüfen, inwieweit hier irreführende Beschreibungen sind
Gruß
Peter