Folgender Sachverhalt:
1 )Mehrfamilienhaus mit mehreren Wohnparteien, alle zur Miete, aber unterschiedliche Vermieter (vermietete Eigentumswohnungen).
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Bei den Mietparteien treten nach wenigen Wochen nach Einzug einer neuen Mietpartei im Haus diverse Schaeden und Diebstaehle auf. Schaeden oder Diebstaehle wurden nie direkt bei der Tathandlung beobachtet, somit steht kein fester Taeter fest.
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Da sowohl Schaeden als auch Diebstaehle in zeitlichem Zusammenhang stehen, steht eine bestimmte Mietpartei (der Neue) in Verdacht. Ausserdem wurden bei allen Vorfaellen zu entsprechenden Orten (betrifft Gemeinschaftskeller, der aufgeteilt in einzelne abschliessbare Kammern ist/ Tiefgarage/ Treppenhaus) der Verdaechtigte gesehen, aber manchmal auch mehrere Tage davor.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
a) Koennen entsprechende Anzeigen bei der Polizei gestellt werden, zwar gegen Unbekannt, aber mit Vermerk auf Verdacht? Oder faellt diese Art von Vermutung bei der Polizei als ueble Nachrede? Laut eines Beamten der Spurensicherung muessen Polizeibeamte jeglicher Spur nachgehen, aber was machen, wenn nur Vermutung? Was waere fuer eine Anzeige sowie fuer die Verpflichtung der Polizei zur Aufnahme der Anzeige die Rechtsgrundlage? Wie hoch kann eine Strafe im Falle einer tatsaechlichen Verurteilung ausfallen (keine hochpreisigen Diebstaehle oder Sachschaeden im einzelnen)?
b) Sollte sich der Verdacht bestaetigen, unabhaengig ob durch polizeiliche Recherchen oder auch durch die anderen Mietparteien (aber KEINE Hetzjagd!), kann in so einem Fall durch die Vermieterin dem Mieter gekuendigt werden? Zumal auf Dauer den anderen Wohnungseigentuemern die Mieter abspringen. Muss eine Kuendigungsfrist eingehalten werden, wenn ja wie lange, und Bedarf es eines Kuendigungsgrundes? Und was waere hierfuer die Rechtsgrundlage?
Hoffe, habe nichts vergessen.
Bedanke mich schon einmal im voraus fuer Mithilfe.