Auto an Freund verliehen: Anzeige!!?!
Hallo,
ich habe mein KFZ an einen freund verliehen, der etwas rüpelhaft damit gefahren ist.
ein verkehrsteilnehmer hat dann bei der polizei wegen diesem verhalten mein Kennzeichen angegeben
(und meinen freund im KFZ gesehen). ich bin zu dieser zeit, nachweislich mit zeugen im kino (mit eintrittskarte)
gewesen.
meine frage:
ich werde mit recht abstreiten, gefahren zu sein.
kann ich sagen, dass ich nicht weiss wer das KFZ gefahren hat, weil das KFZ seit 4 wochen vor meinem haus steht
und sich der verkehrsteilnehmer beim kennzeichen vertan haben muss oder ähnliches?
danke für jede antwort. mfg sascha
Halterhaftung
Hallo Sascha,
es gibt AUS GUTEM GRUND seit einigen Jahren im teutschen Recht den Begriff der Halterhaftung. Das heißt Du wirst auch darlegen müssen, warum Du das Vertrauen haben konntest, das Du DIESEM Menschen Dein Fahrzeug verleihen konntest.
meine frage:
ich werde mit recht abstreiten, gefahren zu sein.
kann ich sagen, dass ich nicht weiss wer das KFZ gefahren hat,
weil das KFZ seit 4 wochen vor meinem haus steht
und sich der verkehrsteilnehmer beim kennzeichen vertan haben
muss oder ähnliches?
Wenn nichts wirklich gravierendes (Personenschaden, erheblicher Sachschaden) passiert ist, helfen „Ausreden“. Sonst, siehe oben.
Niemand glaubt, dass mein sein Auto, wie einen CD-Player einfach mal so an irgendjemand verleiht. Auch auf dem Halter/Eigentümer lastst daher eine Verantwortung.
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
unabhängig davon, dass Ihm keiner glauben wird, dass er nicht weiss wer gefahren ist, gilt die Halterhaftung nur bei Verstößen gegen Halte- und Parkverbot.
Ich persönlich würde Ihm - falls es dank seiner Aussage nicht gelingt den Fahrer zu ermitteln - ein Fahrtenbuch aufdrücken wenn ich das zuständige Landratsamt wäre.
Gruß Ivo
Hallo Sascha,
Du wirst verutlich in ein paar Wochen Post von der Staatsanwaltschaft bekommen mit der Aufforderung, dich als Beschuldigter zu der Sache zu äußern.
Dieser Aufforderung musst Du nicht nachkpommen. Angeben musst Du nur Deine Personalien.
Dann kommt ein Strafbefehl, gegen den Du Einspruch erhebst. Möglicherweise ist jetzt die Zeit für den Hinweis, daß Du nicht gefahren bist. Vielleicht auch erst zum Zeitpunkt Deiner Verhandlung. Jetzt erst wird gefragt, wer denn am Steuer saß.
Da Du einen großen Freundeskreis hast und ein großzügiger Mensch bist, kannst Du das beim besten Willen nicht mehr sagen. Jetzt wird das Verfahren entweder eingestellt oder die Polizei ermittelt innerhalb Deines Freundeskreises. Wenn Du Pech hast, erfährt sie daß Du bereits wochenlang allen erzählt hast wie Du Deinen Freund am besten aus der Geschichte rauskriegst. Je nachdem wo Du Deine Aussage gemacht hast, sind die Konsequenzen in diesem Fall mehr oder weniger unangenehm für Dich.
Liebe Grüße,
Max
Keine falsche Solidarität!
Hallo Sascha,
das ist falsch verstandene Solidarität!
Dein Freund hat sich rüpelhaft verhalten und sollte auch die Konsequenzen tragen.
Warum willst Du für ihn lügen, möglichwerweise deinen gesamten Bekanntenkreis hineinziehen und hinterher auch noch wegen Vertuschung, Falschaussage oder zu was auch immer Du Dich noch hinreißen läßt, wenn Du damit erstmal angefangen hast, belangt werden?
Warum steht heute keiner mehr zu seinen Fehlern und versucht immer wieder diesen neuzeitlichen Volkssport?
kopfschüttelnde Grüße
gordie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
völlig korrekte Ansicht, vor allem weil der Freund rüpelhaft mit seinem Auto umgegangen ist und ihm jetzt außerdem noch eine Menge weiterer Probleme verursacht.
Dieser „Freund“ braucht keine Solidarität, sondern einen Tritt in den Hintern und eine Bestrafung für sein Verhalten im Verkehr, die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und den respektlosen Umgang mit anderer Leute Eigentum.
Gruß,
MecFleih
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Hi
behaupten kannst du viel, du wirst vermutlich Zeugen bringen müssen die belegen dass das KFZ lückenlos stand… allein das ist schon ne Nummer für sich
vor allem stiftest du fallls du welche findest zu ner Falschaussage an…
Egal, falls du damit durchkommst wirst du uU Fahrtenbuch führen müssen, damit du in Zukunft die Bewegungen deines KFZ lückenlos dokumentieren kannst. Das ist lästig 
Vor allem da das Fahrtenbuch zu ziemlich jeder Tages und Nachtzeit kontrolliert werden kann. hatte in der Zeit öfter mal morgen 6:30 Besuch vom KoB. Gibt stress, wens nachweislich nicht geführt wurde…
HH
Hallo,
trage einfach den Namen des Fahrers in den Anhörungsbogen ein und fertig.
Unser Chef macht das auch so, denn bei 35 Linienbussen, hätte er viel zu Decken, was er eh nicht darf.
gruß
dennis