Sehr geehrte wwwlerInnen,
angenommen, es würde jemand übel über einen hinter dem Rücken sprechen, was könnte man da dagegen tun?
Mit freundlichen Grüßen, Berta
Sehr geehrte wwwlerInnen,
angenommen, es würde jemand übel über einen hinter dem Rücken sprechen, was könnte man da dagegen tun?
Mit freundlichen Grüßen, Berta
Moien,
Strafanzeige, Unterlassungsklage, usw…
Bernd
Hi,
das Strafgesetzbuch gibt da ne Menge her.
Einfach mal ab $185 ff stöbern.
Und manchmal hilft auch das Prinzip
des „Die-Kirche-im-Dorf“-Lassens.
Gruß
Christian
Sehr geehrte wwwlerInnen,
wenn es nun so wäre, daß diejenige, die einem davon erzählt hat, evtl. nicht aussagen würde, könnte man da auch z.B. eine einstweilige Unterlassung machen? Oder ist das in diesem Zusammenhang nicht möglich? Und wenn ja… dann würde dabei der Weg über den Rechtsanwalt gehen, oder?
Noch eine Frage: Wie berechnen sich denn die Gebühren bei einem Rechtsanwalt, wenn angenommen der Streitwert so bei ca. 6000,00 Euro liegen?
Mit freundlichen Grüßen, Berta
Und wie oben angedeutet, nen absolut sauberen
Strich ziehen. Weg von dem Volk …
Moien,
Strafanzeige, Unterlassungsklage, usw…
Bernd