Verjährung zwischen Kaufleuten

Hallo,

es gilt ja jetzt die dreijährige Verjährung. Besteht diese für Privat- sowie für Kaufleute?

Wenn nicht, welche Verjährungsfrist gilt jetzt unter Kaufleuten?

Schöne Grüße

Nina Wilke

oups
Hallo Nina,

es gilt ja jetzt die dreijährige Verjährung.

???

Bist Du sicher?

Ansonsten gibt uns das HGB (Kaufleute unter sich:smile:
als auch das BGB (wenn zumindest einer kein Kaufmann ist)
erschöpfend Auskunft.

Freundliche Grüsse
Anonym

Hi,

es gilt ja jetzt die dreijährige Verjährung. Besteht diese für
Privat- sowie für Kaufleute?

ist ja ganz was Neues.

Meines Wissens nach verfällt der Anspruch nach 2 vollen Geschäftsjahren (des Anspruchinhabers).

Gruß

Christian

Hallo Nina,

es gilt ja jetzt die dreijährige Verjährung. Besteht diese für
Privat- sowie für Kaufleute?

Wenn nicht, welche Verjährungsfrist gilt jetzt unter
Kaufleuten?

bevor Du Dir jetzt noch weitere Sprüche anlesen musst, schau mal hier:

[http://www.dortmund.ihk.de/home/infodienste/download…](http://www.dortmund.ihk.de/home/infodienste/downloads/recht/Merkblatt BGB_ Verjaehrungsrecht 2004.pdf)

Gruß
Peter

Hallo Peter,

vielen Dank für deine schnelle und gute Antwort.

Schöne Grüße

Nina

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sternchen! | owT
Bei manchen Leuten fällt einem wirklich nur noch das Nuhrsche Axiom ein: Wenn man keine Ahnung hat…

Zu den neuen Verjährungsregeln gibt es eine coole Übersicht bei
Rauda/Zenthöfer, Das neue Schuldrecht, 2. Aufl. 2003. Kostet etwa 7 Euro.

Das Buch erklärt auch das neue Vertragsrecht seit 2002 (Mängelgewährleistung im Kauf- und Werkrecht, etc.) sehr übersichtlich (auch für Nichtjuristen).

Hab’ leider keine Ahnung, wie die ISBN ist. URL ist glaube ich www.das-neue-schuldrecht.de