Betrug bei ebay - Anzeige?

Hallo liebes Forum,

die folgende Frage gab’s bestimmt schon mal, ich hab sie aber leider bei meiner Suche nicht gefunden. Also:

Hat man irgendwelche Rechtsansprüche beim Kauf von Artikeln bei ebay, d.h. wenn der Käufer das Geld überweist, der Verkäufer die Ware aber nicht schickt? Im ebay-FAQ hab ich nur gefunden, dass man das zwar ebay melden kann, die aber den Verkäufer auch nur noch mal bitten, dass er die Ware schicken möge und sonst geschieht nichts.

Das hat mich etwas geschockt, weil ich sicher war, der kriegt dann gleich eine Anzeige oder so.

Hat ein Käufer also in dem o.g. Fall die Möglichkeit, den Verkäufer anzuzeigen? Oder eine sonstige Handhabe? (Auch, wenn es sich u.U. um einen relativ kleinen Betrag handelt?) Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann einfach nur Pech gehabt hat und das war’s. Oder??

Dank & Gruß
Mio

Hallo,

je nachdem ob die Ware (angeblich) übehaupt abgeschickt wurde oder nicht:

FAQ:1164 (es wurde verschickt ist aber nicht angekommen)

oder

FAQ:1166 (der VK meldet sich nicht oder nicht mehr)

Das Wort Betrug sollte man vorsichtig verwenden!

Gruß,

Myriam

Hi,

nachdem ich vor ein paar Wochen meinen ersten eBay-Verkäufer wegen des Verdachts auf Betrug angezeigt habe, kann ich dir folgendes empfehlen:

  1. Schreibe ihn per Mail an und fordere ihn auf, die Ware zuzusenden; Frist setzten
  2. Versuche, ihn per Telefon zu erreichen und die Sache zu klären
  3. Melde das ganze auf jeden Fall an eBay (extra Beschwerde-Formular!)
  4. Schreibe ihm per Einschreiben + Rückschein einen Brief mit Aufforderung + letzte Frist
  5. Nach ca. 4 Wochen gehe zur Polizei und erstatte Anzeige wegen Verdachts auf Betrug
  6. Nehme alle Unterlagen mit zur Polizei (alle Ausdrucke von eMails, Kaufbestätigung, Überweisungsformulare, Anzahl der Bewertungen, Meldung an eBay…); formuliere zu Hause ein chronologischen Ablauf des Geschehens (4.10. Kauf… / 6.10. 1. eMail… )

Die Folgen in meinem persönlichen Fall:

  • Käufer hat sofort den Kaufpreis per Scheck erstattet
  • Polizei ermittelt gegen den Verkäufer wegen Betrug
  • kam zu Tage, dass er dies häufig macht und nun wurde aus einem einfach „Betrug“ ein schwerwiegender „gewerbsmäßiger Betrug“

Die Reaktion der Polizei auf meine Anzeige (Warenwert ca. 8,- Euro):

  • Jeder Betrug - auch nur bei 1 Euro - soll auf jeden Fall(!!!) angezeigt werden. Sie hätten viele Großbetrüger die darauf spekulieren, dass die Beschissenen wegen Kleinbeträgen keine Anzeige erstatte
  • Anzeige sollte ca. nach 4 Wochen erstattet werden
  • Polizei bemängelt die Sicherheitsvorkehrungen von eBay, weil sich dieser Betrüger regelmäßig neu anmeldet, neue Kunden abzockt und ebay nichts dagegen unternimmt

Gruß
Falke

Artikeln

bei ebay, d.h. wenn der Käufer das Geld überweist, der
Verkäufer die Ware aber nicht schickt? Im ebay-FAQ hab ich nur
gefunden, dass man das zwar ebay melden kann, die aber den
Verkäufer auch nur noch mal bitten, dass er die Ware schicken
möge und sonst geschieht nichts.

Das hat mich etwas geschockt, weil ich sicher war, der kriegt
dann gleich eine Anzeige oder so.

Hat ein Käufer also in dem o.g. Fall die Möglichkeit, den
Verkäufer anzuzeigen? Oder eine sonstige Handhabe? (Auch, wenn
es sich u.U. um einen relativ kleinen Betrag handelt?) Ich
kann mir nicht vorstellen, dass man dann einfach nur Pech
gehabt hat und das war’s. Oder??

Dank & Gruß
Mio

Hatte der Verkäufer nach Geldeingang
ausreichend Gelegenheit, die Ware zu
versenden ? Gibt es irgendwelche
Gründe, warum er die Ware nicht senden
kann oder das Geld nicht zurück gibt ?

Kannst Du Dich also dem Eindruck nicht
mehr ehrwehren, dass Du „abgezockt“ bist ???
Dann drucke alles aus, was Du hast und
maschiere damit zur nächsten Polizeistation.
Antrag auf Einleitung eines
Ermittlungs- und Strafverfahren gem. §§ 263 StGB

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