Ich erinnere mich, daß die Gebühr für den Auslandseinsatz in der Kreditkartenabrechnung früher einmal auf rechtlich wackligen Beinen stand. Es wurde m.W. empfohlen, dagegen Beim Kreditkartenunternehmen Einspruch zu erheben.
Weiß wer, ob sich das inzwischen geändert hat.
Danke
Michael Singer
Es gab einen Prozess gegen die Barcleys Bank, die eine Gebühr von 2,3% nahm (wenn ich mich recht erinnere).
Das war wohl nicht zulässig, allerdings wegen der Höhe und nicht grundsätzlich. Wenn ich mich weiter richtig erinnere, gab es gegen eine Gebühr von 1% keine Einwände.
Ist alles glaube ich etwa 2 Jahre her.
thomas
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Ich habe noch was gefunden:
BGH 1997-10-14 XI ZR 167/96
Leitsatz der Redaktion:
Banken dürfen eine Sondergebühr verlangen, wenn die Kunden ihre Kreditkarte im Ausland benutzen.
Dies begründete der Bundesgerichtshof mit dem Prinzip der Vertragsfreiheit. Es stehe einem Kreditinstitut frei, in seinen Verträgen mit den Kunden für besondere Leistungen auch besondere Gebühren zu vereinbaren. Dies gelte auch für den Auslandseinsatz von Kreditkarten. Der Bundesgerichtshof verwarf mit diesem Urteil die Entscheidung der Vorinstanz, die zu einem gegensätzlichen Urteil gekommen war. Diese hatte die Sondergebühr für den Kreditkartenauslandseinsatz verneint.
Börni
Hallo Börni,
vielen Dank für die Info.
Gruß
Michael
Ich habe noch was gefunden:
BGH 1997-10-14 XI ZR 167/96