Nehmen wir mal folgenden Fall an:
Jemand würde eine DVD erstellen wollen mit Fotos (die Fotos gehören ihm bzw. es wurde mit den Besitzern der Fotos geklärt, dass die Fotos verwendet werden dürfen; das Computerprogramm, mit dem die Slide-Show erstellt wird, wurde im Geschäft gekauft).
Diese DVD soll für einen guten Zweck verkauft werden (z.B. für die Anschaffung von Büchern für eine Schulbibliothek). Damit das GAnze besser wirkt, will derjenige die Foto-Show mit Musik unterlegen(die Musik würde von CDs/DVDs stammen, die er im Musikladen gekauft hat, nicht gedownloadet oder so).
Würde das eine Urheberrechtsverletzung oder etwas in der Art darstellen?
Würde es einen Unterschied machen, ob derjenige Mozart, ABBA oder Britney Spears verwendet?
Wäre es ein Unterschied, ob jemand die DVD kaufen würde oder, ob er sie geschenkt bekäme und im Gegenzug dem Ersteller der DVD eine sachgebundene Spende für die Mediothek überreicht?
Hoffe, ich habe mich an die Regeln gehalten. Rein hypothetisch die Fragen!
Danke für die Antworten
S. Mensah