Jemand war Student und hatte Bafög bekommen, und zwar zur Hälfte als Darlehen, wie’s halt üblich ist. Einige Jahre später (fünf Jahre nach Erlangung des Diploms) kommt der Brief des Bundesverwaltungsamtes, daß das Darlehen zurückzuzahlen ist. Folgende Fragen in diesem Zusammenhang: Erfüllt das Nichtbezahlen der Forderung einen Straftatbestand (welchen)? Verjährt eine solche Forderung (nach wieviel Jahren, ich meine den privatrechtlichen Aspekt)?
Folgende Fragen in diesem Zusammenhang:
Erfüllt das Nichtbezahlen der Forderung einen Straftatbestand (welchen)?
Kommt auf das Einkommen an. Da gibt es eine Einkommensgrenze, unter der nichts gezahlt werden muss. Weiss sie aber gerade nicht auswendig.
Man muß dann alle ein bis zwei Jahre einen Einkommensnachweis erbringen.
Verjährt eine solche Forderung (nach wieviel Jahren, ich meine
den privatrechtlichen Aspekt)?
Man wird die nächsten 30 Jahre regelmässig Post mit der Zahlungsaufforderung bekommen und dann siehe oben. Wie es dann weiter behandelt wird, weiss ich jetzt leider auch nicht, aber wenn kein Vermögen da ist… Und wer weiss, was in den nächsten Jahrzehnten noch so alles passiert
Folgende Fragen in diesem Zusammenhang:
Erfüllt das Nichtbezahlen der Forderung einen Straftatbestand
(welchen)?
Kommt auf das Einkommen an. Da gibt es eine Einkommensgrenze,
unter der nichts gezahlt werden muss. Weiss sie aber gerade
nicht auswendig.
Die Grenze ist 960 € pro Monat. Man nehme an, der ehemalige Student verdiene mehr.
Verjährt eine solche Forderung (nach wieviel Jahren, ich meine
den privatrechtlichen Aspekt)?
Man wird die nächsten 30 Jahre regelmässig Post mit der
Zahlungsaufforderung bekommen und dann siehe oben.
Normalerweise muß man höchstens 20 Jahre zurückzahlen. Ich wollte v.a. wissen, ob es allgemein eine Verjährungsfrist für Forderungen irgendwelcher Art gibt.
Jemand war Student und hatte Bafög bekommen, und zwar zur
Hälfte als Darlehen, wie’s halt üblich ist. Einige Jahre
später (fünf Jahre nach Erlangung des Diploms) kommt der Brief
des Bundesverwaltungsamtes, daß das Darlehen zurückzuzahlen
ist. Folgende Fragen in diesem Zusammenhang: Erfüllt das
Nichtbezahlen der Forderung einen Straftatbestand (welchen)?
Nein
Verjährt eine solche Forderung (nach wieviel Jahren, ich meine
den privatrechtlichen Aspekt)?
Nach dem neuen Verjährungsrecht verjähren Darlehensansprüche in drei Jahren, beginnend ab Kenntnis des Anspruchs.
Müsste für das Bafög-Darlehen auch gelten, da es sich ja in der Ausgestaltung um privatrecht handelt.
Nach dem neuen Verjährungsrecht verjähren Darlehensansprüche
in drei Jahren, beginnend ab Kenntnis des Anspruchs.
Müsste für das Bafög-Darlehen auch gelten, da es sich ja in
der Ausgestaltung um privatrecht handelt.
In Anbetracht der normalen Studienzeit ist davon auszugehen, dass die Forderung VOR Einführung des neuen Schuldrecht entstanden ist.
m.W. gilt daher hier nach wie vor die 30jährige Verjährungsfrist.
Abgesehen davon wird die zuständige Stelle sich nicht lange auf der Nase rumtanzen lassen und pfänden, was das normale Leben nicht gerade vereinfacht.
Es gibt eine Übergangsregelung, die Altfälle regelt.
Gemäß Art. 229, § 6 Abs. 1 EGBGB finden die neuen Vorschriften über die Verjährung auf die am 01.01.2002 noch nicht verjährten Ansprüche Anwendung.
Grundsätzlich findet auf sämtliche am 01.01.2002 noch nicht verjährte Ansprüche ab dem 01.01.2002 die dreijährige Regelverjährungsfrist des neuen Rechts Anwendung (vgl. Art. 229, § 6 Abs. 4 EGBGB).
Das heißt, das Darlehensrückzahlungsansprüche am 31.12.2004 verjähren, sofern nicht bis dahin eine Verjährungsfristhemmung eintritt.
Gruß
Barbara
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