Hallo zusammen,
ich hoffe, daß ich in diesem Brett richtig bin. Stellt Euch mal folgenden fiktiven Fall vor:
X kaufte vor gut 3 Jahren eine Eigentumswohnung. Hierauf hat es eine Garantie von 5 Jahren. Weiter angenommen ist X ein feuchter Fleck (ca. 10x10 cm)an einer Außenwand in einem der vielen Zimmer aufgefallen. Dieser fiktive Fleck neigt leicht zur Schimmelbildung. Aber X weiß sicher, daß es keine Lüftungs- und Heizfehler gemacht hat.
Wie sollte X in diesen gesponnenen Fall vorgehen?
Angenommen er beauftragt einen Sachverständiger, welcher mit einer Infarotkamera feststellen kann von wo die Feuchtigkeit kommt, d.h. er könnte nachweisen wer die Lasten trägt. Dieser Sachverständiger würde, rein hypothetisch 600 € kosten.
Muß, wenn der Bauträger schuld ist, auch dieser dann die Kosten übernehmen, wenn X die Kosten verauslagt.
Oder sollte X, in diesem gesponnenen Fall erst den Bauträger anschreiben und ihn darauf aufmerksam machen?
Will der Bauträger nicht dann die Schuld an X abwälzen?
X würde sich auf antworten freuen!
cu
alex
Hi, bei einem Fleck von nur 10x10 cm ist es recht wahrscheinlich, dass die Feuchte von innen kommt (Kondenswasser), weil in der Wand eine Kältebrücke ist, so dass diese Stelle bei niedriger Aussentemperatur im Gegensatz zur sonstigen Wand unter dem Taupunkt liegt (ungenügend isolierter Stahlträger, Spalt im Mauerwerk, Lücke in der Dämmung…).
Die Feuchte dürfte dann nur auftreten, wenn es draussen einige Tage kalt war, nie im Sommer.
So scharf begrenzte Wandfeuchte kann nicht durch falsches Lüften entstehen.
Wenn der Bauträger eine Garantie gegeben hat, hat er Recht auf Nachbesserung. Dh. Du musst ihm den Mangel erst mal schriftlich mitteilen und Abstellung des Mangels verlangen.
Ein Gutachten hat überhaupt nur Sinn, wenn der Bauträger den Mangel bzw. die Ursache des Mangels abstreitet.
Auch dann bezahlst du deine selbst beauftragten Gutachten selbst. Sonst könnte nämlich jeder bis zum Gehtnichtmehr Gutachten erstellen lassen, die dann die Gegenseite zahlen müsste. Eine andere Geschichte ist, wenn der Richter in einem Verfahren ein Gutachten anfordert.
Also, schreib erst mal den Bauträger an und fahr nicht gleich massives Geschütz auf.
A.
hi andreas,
vielen dank erst mal.
Hi, bei einem Fleck von nur 10x10 cm ist es recht
wahrscheinlich, dass die Feuchte von innen kommt
(Kondenswasser), weil in der Wand eine Kältebrücke ist, so
dass diese Stelle bei niedriger Aussentemperatur im Gegensatz
zur sonstigen Wand unter dem Taupunkt liegt (ungenügend
isolierter Stahlträger, Spalt im Mauerwerk, Lücke in der
Dämmung…).
Die Feuchte dürfte dann nur auftreten, wenn es draussen einige
Tage kalt war, nie im Sommer.
genau so ist es (im fiktiven fall), laut x
So scharf begrenzte Wandfeuchte kann nicht durch falsches
Lüften entstehen.
vielen dank´
cu
alex