Fernabsatzrecht mit Änderungen

Hier mal eine umfassende Darstellung, wie sich das Fernabsatzrecht demnächst gestaltet
(u.a. neue Rückversand-Regelung)

http://www.versandhandelsrecht.de/index.php?url=beit…

allerdings hat das OLG Oldenburg -zwar in einer UWG-Entscheidung - erklärt, daß ein gewerbsmäßiger Händler seine Gewerbsmäßigkeit NICHT offenbaren muss.

http://www.haerting.de/deutsch/archiv/Urteile/OLG%20…

Bin mal gespannt, ob der BGH in seiner Begründung (zum Widerrufsrecht) darauf eingeht oder ob da in nächster Zeit noch eine BGH-Entscheidung erforderlich wird

Gruß
Peter

Hallo Peter,

allerdings hat das OLG Oldenburg -zwar in einer
UWG-Entscheidung - erklärt, daß ein gewerbsmäßiger Händler
seine Gewerbsmäßigkeit NICHT offenbaren muss.

Das stimmt so nicht…
Nur hier in diesem konkreten Fall (Internet-Versteigerung) ist es nicht erforderlich,das der Unternehmer sich als solcher bereits bei der Auktion zu erkennen gib,weil ebend Auktionen von der Stimmung der Bieter abhängen und daher auch der Unternehmer zu einem Verkauf „unter Preis“ (wegen zu niedrig angesetztem Mindesgebot) gezwungen werden kann.Außerdem ist der Bieter,der den Zuschlag erhält,rechtlich wesentlich besser gestellt,als bei dem Erwerb von einer Privatperson.
Denn das Gericht hat ausdrüchlich daraufhingewiesen,das für den Unernehmer weiterhin die strengeren Regeln des Gebrauchsgüterkaufes gelten.

mfg

Frank

ich war mit meinen Gedanken zusehr auf das BGH-Urteil fixiert.
Deshalb die total idiotische Formulierung von mir
mit freundlichem Gruß
Peter