Kennzeichnung einer eingetragenen Marke

Hallo,

also mal angenommen, jemand hat sich eine Marke für sein Produkt im Deutschen Markenregister eintragen lassen (und die Eintragung wurde auch vorgenommen): welche Kennzeichnungsrechte entstehen ihm dann daraus? Darf er sofort nach Eintragung der Marke den entsprechenden Namen oder das Logo mit dem ® versehen (z. B. auf Geschäftspapieren) oder muss/sollte er damit warten bis die 3monatige Widerspruchsfrist abgelaufen ist??? Was ist empfehlenswert?

Hoffe, jemand weiß etwas dazu, da die Homepage des DPMA nichts dazu hergibt (von einer Kennzeichnung nach Eintragung ist da generell nie die Rede).

Viele Grüße
Missy

Hallo Missy,

Darf er sofort
nach Eintragung der Marke den entsprechenden Namen oder das
Logo mit dem ® versehen (z. B. auf Geschäftspapieren)

Ja, darf er.

dazu hergibt (von einer Kennzeichnung nach Eintragung ist da
generell nie die Rede).

Ist deswegen kein Wunder, weil der Markenschutz mit der Eintragung besteht, und zwar unabhängig davon, ob man ™ dazuschreibt oder nicht. Man muss eingetragene Marken nicht kennzeichnen, um Schutz zu erhalten.

Daher würde ich auf den Geschäftspapieren nichts gesondert vermerken.
Etwas anderes ist es, wenn man Angst hat, durch die Bezeichnung frühere Markenrechte anderer zu verletzen, die sich evtl. in der Widerspruchsfrist melden.
Wie auch immer: Es gilt das Prioritätsprinzip, also die ältere Marke.