Unfallwagen als Unfallfreien Wagen verkaufen?!

Hallo!

Mal angenommen jemand kauft ein Auto mit mehreren Vorbestitzern gebraucht von privat.
Der Verkäufer gibt im Kaufvertrag an, dass das auto laut Vorbesitzer unfallfrei ist.

Nun angenommen nach dem Kauf stellt sich heraus, dass das auto doch nicht unfallfrei ist… was passiert dann?

Muss herausgefunden werden, wer der Vorbesitzer war der einen Unfall mit dem Wagen hatte und ihn als Unfallfrei verkaufte?
Es könnte ja auch gut als Trick dienen wenn man selbst mit dem auto einen Unfall hatte und deshalb dachte ich das
die Klausel „unwissenheit schützt nicht“ in dem falle ziehen würde und der verkäufer belangt werden könnte.

Ich habe mit einem Freund über das Thema diskutiert und dieser meinte, dass in dem fall der Verkäufer das auto
zurückkaufen kann falls es vor gericht geht. Und für den Rückkauf würde er weniger geld bezahlen müssen da der neue besitzer ja mit dem auto bereits rumgefahren ist.
Das würde heißen er würde gewinn machen… kann mir das nicht vorstellen und habe das meinem Freund nicht geglaubt.

Und er meinte ebenfalls, das falls das auto unter listenpreis gekauft wurde, man kein Geld zurück verlangen könnte da das auto ja einen Höheren wert hätte und als
Unfallwagen in etwa den Wert hat für den es verkauft wurde.

So das war erstmal sehr lang und ich danke im voraus für eure antworten damit ich mit meinem Freund weiter diskutieren kann und ihn
eventuell eines Besseren belehren kann.

Tschüss
Patrick

Hi Patrick,

ob dir ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder Schadensersatzansprüche etc. zustehen hängt von vielerlei Faktoren ab.
Als ersten Anhaltspunkt solltest du dir klar überlegen, ist der gekaufte Wagen in genau dem Zustand, den du nach dem Kaufvertrag erwarten kannst? Wenn der Verkäufer den ausdrücklich als unfallfreien Wagen verkauft und sich herausstellt, dass der Wagen doch mind. einen Unfall hatte, so stehen dir nach §437 BGB das Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu. Dies hat zur Folge, dass sowohl du den Wagen zurückgeben musst, als aber auch den Kaufpreis in voller Höhe zurückverlangen kannst.
Ob und in welchem Maße du dann tatsächlich Ersatz für die, durch den Gebrauch verursachte Wertminderung, leisten musst und ob du Schadensersatz vom Verkäufer wegen Schlechtleistung verlangen kannst sei noch dahingestellt.

Auf die Schnelle kann man sowas nicht voll umfänglich beurteilen. Solltest du ernsthafte Probleme mit so einem Fall haben melde dich via Mail (ich bin auch nur Jura-Student) oder wende dich direkt an den Rechtsanwalt deines Vertrauens.

mfg

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Achja, ganz vergessen. Nehmen wir mal an der letzte vorbesitzer sei ein verwandter des verkäufers gewesen und es seien noch andere teile defekt die nicht bei verkauf genannt wurden.

Wertminderung? Kaufvertrag rückgängig?