ich bin etwas entsetzt: Der von uns beauftragte Profi-Fotograf machte von unserer Hochzeit super Fotos, wie erwartet. Nun will ich diese aber in mein Online-Album einscannen, was auf Grund des Kodak-Kopierschutz-Fotopapier nur mit mäßiger Qualität gelingt. Auch die Negative rückt er nicht raus, er setzt statt dessen ohne Absprache mit uns sein eigenes Copyright darunter und verlangt pro Abzug zwischen 7,00 (13x18) und 70,00 (50x60) Euro. Ich finde, das ist eine Frechheit. Ich habe ihm niemals erlaubt, Kopierschutzpapier zu verwenden und auch nie gestattet, die Negative einzubehalten. Die AGBs gibt es nicht im Internet zu lesen und im Laden waren wir nie. Wir haben ihn telefonisch beauftragt da die Hochzeit weit weg von unserem Wohnort statt fand. Er wußte von der Unmöglichkeit einer Ladenbesichtigung (550 Kilometer Entfernung von unserem Wohnort) und wies uns mit keiner Silbe auf diese selsamen Bedingungen hin.
Kurz: Was kann ich tun um die Negative zu bekommen? Habe ich ein Recht auf die Negative?
Ich bin nicht sicher und kenne mich nicht aus aber ich kenne das nur in der Form, daß der Fotograf die Negative einbehält und man für jeden Abzug zahlen muss, ist auch bei Kinderfotos etc. so.
Hallo Micha
Die Fotografen „benehmen sich“, als ob sie ihre Fotos gemalt hätten.
Man kann sich nicht einmal fotografieren lassen, um dann Bilder fürs Internet einzuscannen. Der Urheberrechtshinweis verbietet es.
Also ist eine vorherige Abmachung vor dem Vertrag notwendig, die Schönheiten selber interessieren dabei überhaupt nicht.
Das einzige wäre, Du könntest dem Fotografen verbieten, irgendetwas mit den Bildern zu machen, was Du nicht möchtest.
Das Recht aufs eigene Bild oder so heißt das.
Ich habe auch Zweifel, ob ich die ersten Negative von mir gemachter Bilder im „Fotoshop“ erhalte.
MfG
Üblich mag sein, aber welcher Grundlage erwächst Deine Aussage „korrekt“?
von irgendetwas muss der mann ja leben.
Dafür wurde er ja bereits für die Arbeit belohnt (300 Euro für 15 Fotos in 1 Stunde incl. 20 km Anreise aus seinem Laden). Von meinen Negativen dagegen wird er wohl kaum leben können, denn ein Abzug für mindestens 7 Euro plus Versand kommt nicht in die Tüte. Da bearbeite ich sie lieber selbst nach und entferne den Kopierschutz von MEINEN Fotos…
Hi,
tut mir leid, aber du hast m.E. mit dem Fotografen einen Dienstvertrag, der besagt, dass er dich fotografiert und dir Abzüge der Bilder verkauft. Wenn du die Negative hättest haben wollen, hättest du das vorher vertraglich vereinbaren müssen (ich glaube aber kaum, dass ein geschäftsmäßig arbeitender Fotograf das machen würde).
Du mißverstehst das - Du bezahlst die Arbeit (nämlich die Stunde fotografieren) und jeden Abzug. Die Negative sind Eigentum des Fotografen.
Wenn Du die Negative ebenfalls möchtest - das geht - wird es wesentlich teurer! (Architektur: 1500 Euro pro Tag + die Abzüge, wird auf Rollfilme gemacht. Negative und CD bekommt man, Abzüge kosten aber auch in einem Fachlabor ca. 20 Euro im großen Format…)
Serien haben also eine Aufnahmegebühr zuzüglich der Bildpreise. So arbeiten professionelle Fotografen und es ist die übliche Vorgehensweise. Sprich: Wenn Du etwas abweichendes willst - hättest Du das sagen müssen!
völlig korrekt
Hi,
der Fotograf handelt völlig korrekt.
wenn du dir kurz die entsprechenden § im Urheberrecht ansiehst, wirst du auch
feststellen daß der Urheber (das ist ja wohl unstrittig der Fotograf), alleine
dazu berechtigt ist seine Aufnahmen zu vervielfältigen.
Jedes andere Ansinnen deinerseits wäre unredlich.
Die sogenannte Privatkopie wurde aus ganz anderen Gründen legalisiert.
Du kanns ihn ja fragen ob er dir die Negative verkauft, wenn du unbedingt
schlechte Billigabzüge vom Diskonter willst.
Nebenbei sind vermutlich nach 2 Nachbestellungen im Fotosupermarkt die Negative
zerkratzt.
Willst du hingegen gute Abzüge, bekommst du diese aus einem Fachlabor kaum
billiger, also warum nicht gleich beim Urheber bestellen der das größte Interesse
hat das die Abzüge auch qualitativ in Ordnung sind.
Nebenbei müsste das Aufnahmehonorar ungleich höher sein, wenn er alleine davon
leben müsste.
Ein weiterer Aspekt ist, das er hochmotiviert ist, beste Aufnahmen zu machen,
wenn sich die Honorierung durch eine üppige Nachbestellung zeigt.
Macht er hingegen mittelmässige Aufnahmen, wird es wohl kaum zu Nachbestellungen
kommen.
Das Aufnahmehonorar ist wohl in erster Linie ein Unkostenbeitrag, und kaum ein
Verdienst!
Sein Verhalten ist erstens Gesetzeskonform (diesbezüglich gibts genügend, auch
oberstgerichtliche Entscheidungen) und zweitens Branchenüblich.
Hallo Micha
Die Fotografen „benehmen sich“, als ob sie ihre Fotos gemalt
hätten.
Man kann sich nicht einmal fotografieren lassen, um dann
Bilder fürs Internet einzuscannen. Der Urheberrechtshinweis
verbietet es.
Nicht der Urheberrechtshinweis verbietet es,
sondern die in Kulturstaaten übliche Gesetzgebung verhindert dies.
Natürlich ist es möglich eine Vereinbarung zu treffen wenn du Bilder ins Inernet
stellen willst.
Aber zum Fotografen zu gehen ein Passfoto machen lassen, und die Aufnahme
zb. für die FirmenHP zu verwenden ist einfach nicht erlaubt.
Ein Passfoto ist dazu es in den Pass zu geben.
Deshalb ist es auch wesentlich preiswerter, wie ein Foto das veröffentlicht wird.
Zu sagen: ich brauche ein Passfoto, und es dann für etwas anderes zu verwenden,
ist eigentlich eine unwahre Aussage, auch wenn sich niemand dabei was denkt.
Die sogenannte Privatkopie wurde aus ganz anderen Gründen
legalisiert.
Und warum erschwert bzw. verweigert er mir diese dann durch
Verwendung von Kopierschutzpapier?
Ja weil er eben von was leben möchte, und nicht will daß du selbst Kopien machst.
die Privatkopie ist einfach deshalb legalisiert da man nicht 95% der Menschen
bestrafen kann, bzw.entsprechend viele Schadensersatzprozesse führen kann.
Deshalb kann er selbstverständlich ein „Kopierschutzpapier“ verwenden.
wenn du dir kurz die entsprechenden § im Urheberrecht
ansiehst, wirst du auch
feststellen daß der Urheber (das ist ja wohl unstrittig der
Fotograf), alleine
dazu berechtigt ist seine Aufnahmen zu vervielfältigen.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass du diesen § gar nicht kennst. (Natürlich kannst du dich erst informieren, bevor du darauf antwortest )
Jedes andere Ansinnen deinerseits wäre unredlich.
Das ist eine völlig, aber auch wirklich völlig blödsinnige Aussage (und ziemlich gestelzte Formulierung).
Die sogenannte Privatkopie wurde aus ganz anderen Gründen
legalisiert.
Sie wurde nicht legalisiert, sie wurde nur nicht verboten. Erlaubt ist im Rechtsstaat, was nicht verboten ist.
Sein Verhalten ist erstens Gesetzeskonform (diesbezüglich
gibts genügend, auch
oberstgerichtliche Entscheidungen) und zweitens
Branchenüblich.
Branchenüblich, wen interessiert das? Und was sind denn „oberstgerichtliche Entscheidungen“? Falls du höchstrichterliche Entscheidungen meinst - die es ja durchaus geben mag -, kannst du nicht vielleicht mal ein paar benennen, so mit Aktenzeichen oder Verweis auf die BGHZ-Publizierung?
Üblich mag sein, aber welcher Grundlage erwächst Deine Aussage
„korrekt“?
Na ja, überleg doch mal: An welcher Stelle soll denn das Eigentum an den Negativen auf dich übergehen? Er hat die Filme gekauft, nicht du. Wem gehören also die Negative?
Du liegst mit deiner Annahmen fast richtig,
da ich aber aus Österreich bin wollte ich deshalb keinen österreichischen §
nennen,
und den Nordemann hab grad zurückgegeben,
soweit ich ihm aber entnehmen konnte gibts nur relativ kleine Unterschiede
zwischen österreichischem und deutschem Urheberrecht.
Im den wesentlichen Punkten stimmen diese aber überein,
auch was die Rechte des Urhebers betrifft.
ich habe mich deshalb da ich nun nicht online zuviel Zeit damit verbringen will,
den deutschen § herauszusuchen, mit dem allgemeine Hinweis begnügt.
Das ist doch erlaubt oder???
Nein also Urteile führe ich jetzt keine an, das kann sich jeder selbst suchen.
Gelesen habe ich solche Urteile schon einige aus Deutschland
Österreich und sogar der Schweiz (die ein für mich sehr fragwürdiges
Urheberrechtsverständnis hat)
Wir sind hier in einem Forum und nicht in einem Prozeß, also will ich keinesfalls
mit Hinweis auf ein Urteil was beweisen, sondern nur darauf hinweisen!!!
In Österreich kann man sehr wohl umgangssprachlich von oberstgerichtlicher
Entscheidung sprechen, da
es den obersten Gerichtshof gibt.
Bezirksgericht-Landesgericht-Oberlandesgericht-oberster Gerichtshof.
wie der Instanzenweg in Deutschland lautet weiss ich nicht, hat aber mit meiner
Antwort nicht wirklich was zu tun, ich denke es war trotzdem verständlich , trotz
des österreichischen Begriffes.
Selbstverständlich gibt es auch außerhalb eines Rechtsweges, die Möglichkeit sich
eine Meinung zu bilden, insoferne dient der Hinweis auf die Branchenüblichkeit
schon, damit er nicht glaubt " nur der eine Fotograf wäre so böse ".
Natürlich gibts davon abgesehen viele branchenüblichen Gepflogenheiten die
keineswegs legal sind.
ihn die negative scannen lassen. er hat ohnehin das bessere
equipment, nehme ich mal an.
Gute Idee, mal sehen was er dazu meint.
ps. es stimmt nicht, daß alle fotografen die negative
behalten. das ist vertragssache!
Das möchte ich wohl meinen. Als ich das letzte Mal einen Fotografen beauftragt habe, bekam ich, ohne dass darüber ein Wort verloren wurde, alle Negative ausgehändigt und die Fotos auf Hochglanzpapier. Somit habe ich natürlich niemals einen Gedanken daran verschwendet, dass es jemals anders sein könnte.
Na ja, überleg doch mal: An welcher Stelle soll denn das
Eigentum an den Negativen auf dich übergehen?
Just bei der Bezahlung der Rechnung.
Er hat die Filme gekauft, nicht du. Wem gehören also die Negative?
-)
Das kann ich so nicht hinnehemen: Der Werkstattleiter hat das Getriebeöl gekauft, nicht ich. Trotzdem gehört es nach Bezahlen der Werkstattrechnung MIR.
Ich weiß, ich weiß, aber Du mußt zugeben, so ganz einleuchtend ist „er hat’s gekauft, also gehört’s ihm“ nicht. Ich habe ihn ja damit beauftragt, es für mich zu kaufen und es für mich zu benutzen, da bin ich Unwissender halt davon ausgegangen, dass ich damit auch das Material und noch wichtiger, alle Rechte, mitgekauft habe.
Mir leuchtet das alles nicht besonders ein. Der Werkstattleiter (oder Mechaniker) erwirbt mit dem Einfüllen des Getriebeöls ja nich nicht das geringste Recht an meinem Wagen.
Hi Micha!
Bei unserer Hochzeit war es auch so - nur daß wir das vorher wußten. Allerdings ist es bei uns auch so, daß wir die Negative in ein paar Jahren (als wir uns noch gut mit der Fotografin verstanden, waren es zwei, inzwischen sind es fünf) gegen einen kleinen Beitrag in die Kaffeekasse haben können.
Wahrscheinlich rechnet die Dame nicht damit, daß wir nochmal auftauchen, aber da dürfte sie sich getäuscht haben…
Grüßle
Kari