E-Mail fälschen

Hat der Inhalt einer nicht digital signierten E-Mail bei einem Rechtsstreit entscheidende Bedeutung?

Hat der Inhalt einer nicht digital signierten E-Mail bei einem
Rechtsstreit entscheidende Bedeutung?

nein …emails sind Postkarten … es kann alles gefälscht sein - incl. dem Datum, dem absendenden PC, dem angeblichen Versender, dem Inhalt etc.

Woher hast Du das? Ich kenne mehrere Fälle, in denen die gesamte Geschäftskorrespondenz (also auch EMails) dem Gericht vorzulegen waren. So unbedeutend können sie nicht sein (vgl. auch http://www.gid-it.de/german/downloads…). Auch wenn ein Email kein Beweismittel ist: Indizien können durchaus wichtig sein.

nein …emails sind Postkarten … es kann alles gefälscht
sein - incl. dem Datum, dem absendenden PC, dem angeblichen
Versender, dem Inhalt etc.

Jeder Mensch kann lügen, trotzdem sind menschliche Zeugen vor Gericht nicht ungern gesehen. Die Glaubwürdigkeit zu beurteilen obliegt allein dem Richter. Ein generelles „Emails/Postkarten gelten nicht“, gibts nicht.

LG
Stuffi

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Hat der Inhalt einer nicht digital signierten E-Mail bei einem
Rechtsstreit entscheidende Bedeutung?

Natürlich, wieso auch nicht?

Du musst inbesondere unterscheiden zwischen einer materiellen Bedeutung und einer gerichtlichen Beweisbarkeit. Aber ein Gericht wird wohl kaum grundsätzlich jede eMail auf der Welt für eine Fälschung halten…

Levay

Hallo Klaus,

nein,weil Emails (zur Zeit noch) nicht als „Urkundenecht“ angesehen werden können (Manipulationen sind außer bei bestimmten Anwendungen nämlich jederzeit möglich).
Sie können nur gewisse Indizien dafür liefern,das eine bestimmte Person sie geschrieben hat,mehr aber auch nicht…
Z.B. regelmäßiger Bestellverkehr über Email…

mfg

Frank